Nachkorrektur EAen

Dr Franke Ghostwriter
Gemeinde,

ich habe heute endlich auch EA 1 und gleich noch EA 2 korrigiert zurückbekommen. Bin beide Male durchgefallen, allerdings ist bei keiner EA ein Nachkorrekturvermerk drauf.

Werden EAen grds. von einem 2.Prüfer nochmal gelesen oder wie funkt. das? Hatte bei einigen Mitstreitern gelesen, dass sie erst durch Nachkorrektur bestanden haben. Ist jemandem ähnliches passiert bzw. wisst ihr, wo steht, dass 2 Korrektoren sich EA anschauen müssen?
 
Ich hab im Strafrecht auch mal eine Zweitkorrektur gehabt, ohne sie beantragt zu haben. Da war es für den ERstkorrektor wohl sehr knapp und der zweite hat mich dann doch bestehen lassen.
EA2 im ZR hat leider auch nicht gereicht. Da habe ich aber keine Zweitkorrektur. Mit 46% ist es knapp drunter. Meint Ihr, man sollte es mal probieren? Erbrecht in EA 3 ist nämlich auch nicht so mein Thema gewesen.
 
Nuwanda,

bie 46% würde ich eine 2.Korrektur auf alle Fälle beantragen. Ich denke, dass die auf eine 2.Korrektur wirklich nur dann verzichten, wenn ersichtlich ist, dass der Verfasser auch bei positivster Beurteilung durch den 2.Korrektor keinen Erfolg hätte. Als Beispiel führe ich meine beiden EAs an. Die erste wurde in der Nachkorrektur gerade noch mit 50% als bestanden gewertet, da ich beim Erstkorrektor 36% hatte. Bei der zweiten wurde dieser Aufwand nicht betrieben, da ich nur 20% hatte.
 
Laut Prüfungsamt wird eine Zweitkorrektur durch die Lehrstuhlinhaber (Wackerbarth etc.) stichprobenweise vorgenommen.

Eine Nachkorrektur steht jedem frei. Man kann die Aufgabe mit einem formlosen Antrag auf Nachkorrektur und einer kurzen Begründung nochmal bei der Uni einreichen.

Ich habs bei EA 1 ZivilR gemacht, hab sie aber noch nicht korrigiert zurück. Daher kann ich nicht sagen ob das "was bringt". Ein Versuch ist es aber wert denke ich...
 
Danke für die Tips. Ich denke, dann werde ich das mal probieren. Ich muss nur die Arbeit vorher jetzt mal in Ruhe durcharbeiten. Die Lösungsskizzen finde ich idR nämlich auch nicht so besonders hilfreich und die (wenigen) Anmerkungen kann ich wegen schlechter Handschrift nicht lesen.
 
Ich habe bei der zweiten EA leider nur 32 Punkte erreicht, deswegen bis jetzt nicht gewagt eine Nachkorrektur zu beantragen, weil es mir zu weit unter 50 lag. Meint ihr ich könnte erst das Ergebnis der 3. EA abwarten und mir dann ggf. noch überlegen, eine Nachkorrektur zu beantragen? Das bestehen der dritten würde mir ja schon reichen....dann könnte ich auf eine Nachkorrektur der zweiten verzichten...
 
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