Nettozinssätze

Dr Franke Ghostwriter
Wieso wird bei den Unterlagen vom Kolloquium bei PerU einmal der kombinierte Est+Kist+Solz mit 42 % (nach § 32a EStG) und 8 % (i) gerechnet,
und einmal (in Klammer für 2008) mit 45 % und 10 %???

Und Wieso wird bei KapG mit § 8 Nr. 1 GewStG nur 0,25* 10 % und nicht 0,5 * 10 % gerechnet??
Hat das alles damit zu tun, dass die GewSt nicht mehr abzugsfähig ist?
Ich finde das alles sehr verwirrend, dass man die KEs lernt, aber man eigentlich nicht auf dem neuesten Stand ist...
 
Weil in 2008 der Spitzensteuersatz für gewerbliche Einkünfte von 42 auf 45 % erhöht wurde. Siehe hierzu § 32c Abs. 2 EStG. Die 8 % in 2007 ergeben sich nach Abzug der GewSt vom Bruttozinssatz von 10 %. In 2008 ist die GewSt nach § 4 Abs. 5b nicht mehr abzugsfähig, deshalb wurden hier 10 % angesetzt.
Bei KapG werden nach neuem Recht 25 % der Schuldzinsen hinzugerechnet (sofern FB überschritten ist) und nach altem Recht 50 % der DS-Zinsen. Insofern ist die Kalkulation im Skript aus Hagen auch korrekt. Dies hat mit dem Abzug der GewSt nicht zu tun, sondern betrifft nur die Teilbemessungsgrundlage Hge.
 
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