Wer kann helfen? Gibt es bei den Modulabschlussprüfungen beim Master einen Freiversuch? Habe leider die Prüfungen MMÖ und Strafrecht in den zurückliegenden Semestern schon zweimal nicht bestanden. Im Prüfungskonto steht allerdings jeweils erster Versuch. Die Prüfung im Verfahrensrecht habe ich im zweiten Versuch bestanden, dieser ist allerdings genau wie der erste Versuch mit 1 für erster Versuch eingetragen. Kann das leider nicht so einordnen und habe auch im Forum dazu nichts gefunden. In einer alten Prüfungsordnung zum LLM gab es mal eine mündliche Ergänzungsprüfung nach drei erfolglosen Versuchen und somit 4 Prüfungen. Diese PO gilt für mich aber nicht mehr. Das Prüfungsamt wollte ich erstmal nicht anfragen, bevor die Ergebnisse der Prüfungen des SS 12 vorliegen. Was steht denn bei Euch so im Prüfungskonto oder haben alle die Prüfungen gleich beim ersten Mal bestanden?
Danke
lg sahraK
Danke
lg sahraK