Verstehe ich das richtig, dass wir jetzt auch BGB IV schreiben müssen? Wo kann ich denn die neue POrd. durchlesen.
Guck, rechtswissenschaftliche Fakultät Fernuniversität Hagen unter Prüfungsordnung "Bachelor of Laws"
Irgenwie habe ich das Gefühl, dass alles an mir vorbei rauscht??
Du musst BGB IV nicht schreiben. Allerdings glaube ich irgendwo gelesen zu haben, dass man BGB IV zumindest belegt haben, also die EAs erfolg-reich bearbeitet haben muss. Um Prozessrecht kommt man also nicht herum.
Welche zusätzlichen Prüfungen außer BGB IV kommt denn dann noch auf uns zu?
Bleibst Du in der alten PO (6 Semester), bleibt für Dich alles gleich (bis auf s.o.). Falls Du Dich dafür entscheidest, in die neue PO zuwechseln, musst Du zusätzlich BGB IV und "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" schreiben, falls Du die Fächer nicht anderweitig anerkannt bekommst. Bei der BoL-Prüfung bleibt auch alles gleich, außer dass eben das Abschlussseminar und die Bachelorarbeit in zwei Module aufgeteilt werden
@Sandra heißt es, dass ich bspw. nach der neuen PO direkt promovieren könnte, ohne den Master zu machen ??
Nö, u.U. kann NACH dem LL.M. entscheidend sein, ob Du "nur" 9 Semester Regelstudienzeit (sprich 270 Creditpoints) oder 10 Semester (sprich 300 Creditpoints) hast.
Wäre echt nett, wenn ihr mir die Fragen beantworten könntet.
P.S. Bis wann muß der "Wechsel" stattfinden??
Hierfür gibt es keinen Termin. Durch das Belegen der entsprechenden Fächer bzw. durch Stellen eines etwaigen Anrechnungsantrags entscheidest Du über einen Wechsel selbst. Du musst nicht, aber Du kannst wechseln.
Gruß
Perry Mason