Post it in den Gesetzen

Dr Franke Ghostwriter
Nachdem ich das jetzt schon mehrmals gelesen habe, meine Frage.

Ist es erlaubt die Gesetze mit Post it Zettel und Bemerkungen zu versehen?

Ich habe nämlich immer gehört, das die Gesetze "nackt" sein müssen, ohne Notizen oder irgendetwas in der Art.

Schnelle Antwort wäre Klasse. Wäre ja noch mehr als genug Zeit das nachzuholen!
 
Soweit ich weis sind Post-It erlaubt jedoch darfst du diese nicht beschreiben. Nicht einmal mit der Überschrift des §, welches du markiert hast, bzw. Abschnitte.
Kleiner Tipp:
versuche so viele farben wie möglich als Post-It zu nehmen... Damit kannst du dir z.B. die Abschnitte legal markieren...
 
Hilfsmittel:
Gesetzestexte: BGB, HGB, GWB, UWG, MarkenG oder Schönfelder: Deutsche Gesetze
Stoffeingrenzungen:
Nicht klausurrelevant ist der Stoff der Kurse 40560 und 40562.
Bemerkungen:
Die mitgebrachten Gesetzestexte dürfen zwar Unterstreichungen und Markierungen ein-schließlich farbigen Tesa-Lesezeichen, aber keine zusätzlichen Kommentare, Eintragungen oder Verweise – auch nicht auf den Lesezeichen – enthalten. Die Benutzung von Texten mit derartigen Zusätzen wird als Täuschungsversuch gewertet. Kommentare oder kom-mentierte Gesetzestexte sind nicht zugelassen. Gesetzestexte mit allgemeinen Einführun-gen (z.B. dtv-Texte) dürfen benutzt werden.
user_offline.gif
 
Ich persönliche arbeite gerne mit den kleinen Beck Texten...

ISBNs:
3423050012
3423050098
3423050020

Da sind dann teilweise auch andere Gesetze mit dabei.
Kann jemand bestätigen ob die angegebenen Taschenbücher erlaubt sind?

Ansonsten werde ich eine Email an den Lehrstuhl schicken und die Antwort hier weiter geben.
 
Oben