Privatentnahme

Dr Franke Ghostwriter
Thema der letzten Klausur aus 03/16: Privatentnahme von Handelsware (Aufgabe ac). Buchungssatz 190/850 (Privat an WVK) 400,- €, vgl. KE 3 S. 52 - da wird der Fall ebenfalls beispielhaft dargestellt.

Was ich nicht verstehe: Wenn aus dem Bestand an Handelsware etwas für Privatzwecke entnommen wird, warum wird dann nicht bei der Habenbuchung das WEK aufgerufen? Analog zur Privatentnahme aus der Kasse: Privat an Kasse. Mit der Buchung 190/850 wird doch die per Privatentnahme erzeugte Bestandsminderung an Handelsware etc. gar nicht erfasst!?
 
Sorry, ich muss meine Frage zurücknehmen. Bei einem "normalen" Verkauf, z.B. auf Ziel, wird ja analog Forderungen L + L an WVK + USt gebucht. Und später erfolgen dann Abschluss von WEK und WVK mit den im Skript erläuterten Methoden (Brutto- oder Nettomethode). Siehe v.a. KE 5 S. 7 f.

PS: Abgesehen davon wird der kluge Kfm. ohnehin Trick 17 zur Anwendung bringen und aus steuerpolitischen Gründen bei Privatentnahmen nach Möglichkeit 250/390 buchen.
 
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