QUELLEN und meinungsdiskussion

Dr Franke Ghostwriter
Zitat vom Lehrstuhl:

Dabei sind zunächst die verschiedenen, von den Stimmen in Literatur und Rechtsprechung vertretenen
Meinungen mit ihren Argumenten zu sichten und zu kategorisieren. Auf dieser Basis sind
sie geordnet darzustellen. In einem zweiten Schritt sind die Meinungen zu bewerten, d.h.
es ist darzulegen, welche Ansicht man aus welchen Gründen für die überzeugendste hält

baut man in der seminar einen meinungsstreit auf wie in der klausur oder einer EA?

eine meinung sagt andere sagt
literatur sagt
lit /meinung xy ist zu folgen???

und wieviel kann man immer so aus einer quelle angeben?
2-3 sätze oder auch mal mehr wenns gut passt? natürlich in eigenen worten.
 
Aus meiner Sicht kann man das grundsätzlich wie in einer Klausur / EA aufbauen.
Es sollte jedoch ausführlicher sein, als in einer Klausur. Im Normalfall gibt es bei juristischen Meinungen jeweils mehrere Argumente, welche man dann hierbei ausführen kann.
Hierbei muss man nicht zwingend eigene Worte benutzen, sondern kann das durchaus mittels Zitaten machen und dies jeweils mit den Quellen versehen.
Im zweiten Schritt erfolgt dann eine Bewertung der Meinungen mittels eigener Argumente (wenn möglich). Hier sollte man dann eigene Worte verwenden.
 
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