Rechtsstand der Studienunterlagen

Dr Franke Ghostwriter
Bin dabei, die KE 1 (Einkommensteuer) durchzuarbeiten. Bei den Veranlagungsformen wird auf Zusammen-/Getrenntveranlagung von Eheleuten eingegangen. Ab Veranlagungszeitraum 2012 gibt es aber gar keine Getrenntveranlagung mehr. Wie werden Aktualisierungen des Steuerrechts da gehandhabt (kann ja bis zur Klausur im September noch mehr Bereiche betreffen)? Zumal in den aktuellen Gesetzen altes Recht nicht mehr zu finden ist :-(. Ist relevant, was in den KEs steht, auch wenn veraltet? Ist der aktuelle Rechtsstand oder der des Vorjahres maßgebend? Kann mir jemand dazu was sagen oder sollte man beim Lehrstuhl nachfragen??
 
Die FAQs habe ich gelesen und bin umso mehr irritiert: Für die EAs ist der Rechtsstand der KEs maßgebend, für Klausuren eigentlich auch, man "darf" aber auch nach aktuellem Stand bearbeiten, muss das aber eindeutig kenntlich machen. Die KEs sind auf dem Rechtsstand von 2008/vorausschauend 2009, wir haben das Jahr 2012, kann das wirklich wahr sein? Soll man sich tats. z.T. völlig veraltetes Wissen (z.B. Pendlerpauschale erst ab 21. Entfernungs-km) aneignen??

Es gibt ja gnädigerweise den Hinweis auf eine Datenbank, wo man veraltete Gesetzestexte online wenigstens findet, für die Klausur sind diese natürlich nicht zugelassen...
 
Die FAQs habe ich gelesen und bin umso mehr irritiert: Für die EAs ist der Rechtsstand der KEs maßgebend, für Klausuren eigentlich auch, man "darf" aber auch nach aktuellem Stand bearbeiten, muss das aber eindeutig kenntlich machen. Die KEs sind auf dem Rechtsstand von 2008/vorausschauend 2009, wir haben das Jahr 2012, kann das wirklich wahr sein? Soll man sich tats. z.T. völlig veraltetes Wissen (z.B. Pendlerpauschale erst ab 21. Entfernungs-km) aneignen??

Es gibt ja gnädigerweise den Hinweis auf eine Datenbank, wo man veraltete Gesetzestexte online wenigstens findet, für die Klausur sind diese natürlich nicht zugelassen...🙁

So ist es... "Interessant" ist es noch, dass die KEs verschiedene Rechtsstände haben. Was es nicht zwingend einfacher macht
 
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