Bin dabei, die KE 1 (Einkommensteuer) durchzuarbeiten. Bei den Veranlagungsformen wird auf Zusammen-/Getrenntveranlagung von Eheleuten eingegangen. Ab Veranlagungszeitraum 2012 gibt es aber gar keine Getrenntveranlagung mehr. Wie werden Aktualisierungen des Steuerrechts da gehandhabt (kann ja bis zur Klausur im September noch mehr Bereiche betreffen)? Zumal in den aktuellen Gesetzen altes Recht nicht mehr zu finden ist :-(. Ist relevant, was in den KEs steht, auch wenn veraltet? Ist der aktuelle Rechtsstand oder der des Vorjahres maßgebend? Kann mir jemand dazu was sagen oder sollte man beim Lehrstuhl nachfragen??