Rom I

Dr Franke Ghostwriter
Wenn ich bei einem Vertrag das anzuwendende Recht zu bestimmen habe, muss ich doch jetzt nicht mehr zum EGBGB kommen, sondern lande beim Prüfungspunkt deutsches Kollisionsrecht im Unterpunkt europarechtliche Kollisionsnorm direkt bei der Rom I VO? Hier entsprechen dann ja Art. 3 und 4 Rom I den Art. 27, 28 EGBGB. Habe ich das richtig verstanden?

Gruß Katja
 
Das Rom-I und Rom-II noch nicht gelten, ist aus den Gesetzen selbst zu erkennen. Schau´´mal an das Ende der jeweiligen Verordnung unter dem Kapitel "Schlussbestimmungen" / "Inkrafttreten". Dort wirst Du erkennen, das die VOs nur als Vorschlag im J/H stehen, da es dort noch kein Datum des Inkrafttretens gibt.
 
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