Rückmeldung ohne neue Kursbelegung

Dr Franke Ghostwriter
ich hab mal eine Frage zur Rückmeldung. Im WS 04/05 habe ich EDV und individuelle Datenverarbeitung, im SS 05 BWL II belegt.
Aufgrund der Geburt meines Kindes ist es mir aber nicht möglich diese Klausuren zu schreiben.
Ich möchte nun im WS 05/06 keine neuen Kurse belegen, sondern ausschließlich die Klausuren zu diesen Kursen schreiben. Muss ich diese jetzt nochmal belegen, oder reicht es aus, wenn ich mich zu den entsprechenden Klausuren anmelde? 😕 Laut dem Heft "Anleitungen zu Belegungen" haben sich die Kurse wohl nicht geändert (falls ich das richtig gelesen habe).

Wäre super, wenn mir da mal jemand behilflich sein könnte!!!

Vielen Dank im vorraus, Vivian
 
Vivian

Du mußt die Kurse nicht neu belegen.
ABER, es wäre sinnvoll, dies als Wiederholer zu tun (kostet nix) weil Du dann die Einsendeaufgaben wieder kriegst und üben kannst. Mußt sie nicht einschicken, darfst aber. Also nur Vorteile.
 
Du kannst Dich auch nur zu den Klausuren anmelden.


Du kannst die Kurse allerdings auch als Wiederholerkurs (WHK) belegen. Das kostet nichts extra und Du bekommst die SA und EA für das neue SEmester zugeschickt und kannst die bearbeiten (finde ich zu Übungszwecken nicht schlecht). Ein bestimmter Gebührenteil (habe gerade keine Ahnung wie viel) kommt trotzdem auf Dich zu. Kannst Dir höchstens überlegen, einen anderen Kurs eines Teilgebietes schon zu belegen und nur die EA dafür zu schreiben.
 
Wichtig ist, dass du die notwendige Anzahl an EAs bestanden hast. Wann du letztendlich die Klausuren schreibst, bleibt dir überlassen.
 
Rückmeldung/Kurswiederholung

Hallo,
ich will im ws vom VZ status auf TZ wechseln und da wollt ich mal wissen, ob ich die dritte seite des formulars auch mitschicken muss wenn ich noch an keiner anderen uni vorher studiert hab?

und kann man kurse die man bereits wiederholt hat eigentlich auch ein weiteres mal wiederholen?:confused
 
Paula!

Den Wechsel von VZ auf TZ beantragst du mit der Rückmeldung zum WS. Die dritte Seite musst du nur ausfüllen, wenn du an einer anderen Hochschule immatrikuliert bist / warst bzw. vorher schon mal an der FU eingeschrieben warst und exmatrikuliert bist. Sonst nicht. 🙂

Jeden Kurs kannst du so oft wiederholen wie du möchtest, als VZ / TZ max. 7x kostenlos wenn keine Überarbeitung ansteht. Die Klausuren kannst du natürlich nicht unendlich oft wiederholen......
 
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