Schuldenkonsolidierung

Kann mir jemand von Euch erklären, wie man sich den Unterschied "Schuldenkonsolidierung, Zwischenergebnisse und Aufwands- und Ertragskonsolidierung" erklären kann?

Schuldenkonsolidierung = Forderungs- und Verpflichtungsverhältnis MU und TU
Zwischenergebnis = betrifft den "möglichen" Absatz nach aussen und dadurch noch nicht erzielbare Gewinne
Aufwands- und Ertragskonsolidierung = betrifft GuV

Macht das so Sinn oder was schlagt Ihr vor?
 
Naja, würde es eher so formulieren:
In der Schuldenkonsolidierung werden interne Forderungen / Verbindlichkeiten neutralisiert.
In der Zwischenerfolgskonsolidierung wird der Jahresüberschuss um ein Zwischenergebnis bereinigt und ggf. um Konzern-Afa angepasst
In der Aufwands und Ertragskonsolidierung werde Innenumsätze (in der GuV) mit Aufwendungen neutralisiert oder umgegliedert.
 
Hm... ich glaub, ich hab den Unterschied zwischen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung einerseits und der Zwischenerfolgskonsolidierung andererseits nicht wirklich verstanden.
Aufwand- und Ertragskonsolidierung betrifft die GuV von Mutter und Tochter (einer hat dem anderen Personal gestellt o.ä.), Zwischenerfolgskonsolidierung nur die Sachverhalte, die bei einem von beiden Umsatzerlöse darstellen? Richtig?
 
Also ich bin da immer noch verwirrt. Ich sag mal so: Das eine schliesst das andere nicht aus oder?

Bsp. Wenn ich eine interne Lieferung habe, dann entstehen ja Ford. und Verb., aber auch evtl. GLEICHZEITIG ein Zwischenerfolg, wenn fuer die liefernde Partei die HK unter dem VP an die Mutter liegen.
 
Also ich würds so sehen: Das liefernde Unternehmen zeigt einmal Innenumsatz und hieraus entsteht Jahresüberschuss.
Sagen wir Innenumsatz 500, allerdings darf der Vermögensgegenstand nur mit 460 im Konzernabschluss ausgewiesen werden.
Das abnehmende Unternehmen zeigt ja Materialaufwand von 500, weil es sich den Vermögensgegenstand hat liefern lassen.

In der Aufwands-und Ertragskonsolidierung muss nun der Innenumsatz mit dem Materialaufwand saldiert werden. In der Zwischenerfolgskonsolidierung muss der Zwischengewinn von 40 (500 - 460) noch eliminiert werden, da der Gewinn aus Sicht des Konzerns nicht realisiert wurde. Daher muss auch dieser Gewinn auch noch neutralisiert werden. Im Prinzip behandeln beide Konsolidierungsvorgänge unterschiedliche GuV positionen.
Habe nochmal ein kleines beispiel. Lieferndes unternehmen hat extern Material und Personalaufwand (400 und 60) Abnehmend hat durch die Lieferung von Lieferndem Unternehmen Materialaufwand von 500 und auch externen Pers.aufwand von 20. Aus Konzernsicht habe ich aber, wenn ich das interne Geschäft weglasse 480 externen aufwand und entsprechend 480 bestandserhöhung. um das zu erreichen, neutralisiere ich den innenumsatz, der mit dem materialaufwand des liefernden unternehmen korrespondiert (Aufwands-und ertragskonsolidierung). Ausserdem muss ich den JÜ den das liefernde unternehmen ausweist, aus dem konzernabschluss entfernen, da er aus konzernsicht nicht besteht. das ist die (Zwischenerfolgskonsolidierung)

Liefernd Abnehmend SUMME KONZERN
A P | A P | A P | A P
Bestandserhöhung 520 40 520 480
Innenumsatz 500 500 500
Materialaufwand 400 500 900 500 400
Personalaufwand 60 20 80 80
JÜ 40 0 40 40

(sorry, bekomme hier keine Tabelle)
 
nago das denk ich auch, dass es drankommt, deshalb frag ich auch so genau nach. Selbst, wenn nur die Erstkonsolidierung drankommt, koennte ich es mir als theoretische Frage vorstellen.\

Es gab ja auch eine alte Klausuraufgabe (glaube 2009), die Forderungen und Verbindlichkeiten bei der Erstkonsolidierung behandelte.
 
Hmm, als ertragsunwirksame Variante zusätzlich zur Kapitalkonsolidierung?
Alles andere wäre im Vergleich zu den bisher gestellten Aufgaben der letzten 2 Klausuren (KK ohne Folge-K) ungleich schwerer.
Kann ich mir kaum vorstellen, aber dann schau ich mir den Mist lieber nochmal an...
 
Jacob es gab eine Aufgabe, bei der man einfach "nur" die Schuldenkonsolidierung durchfuehrte. Sozusagen einfach 2 zusaetzliche Buchungen und der Rest war wie immer.

Mir macht eher Angst, dass er wohl diese Zwischenerfolgseliminierung nach HGB angesprochen haben soll (ich war nicht beim Koll). Vor allem mit den HK-Minderungen. Das hatte ich bisher eher ausgeschlossen.
 
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