Seminararbeit in Arbeitsrecht

Dr Franke Ghostwriter
letzte Woche habe ich mein Thema für die Seminararbeit bekommen.

"Rechtsprechung des BAG und EuGH zum Betriebsübergang"

Natürlich bin ich bereits auf etliche Gesetzeslinks hier im Netz gestoßen, allerdings wäre ich Euch dankbar, wenn jemand von Euch rein zufällig über ein wichtiges Urteil des BAG oder des EuGH stoßt, ihr mir den Link schicken könntet.

Ohje, jetzt muss ich erst einmal Material sammeln. Werde mich zunächst über Fachliteratur zum Betriebsübergang her machen und mir die zahlreichen Urteile der Gerichte ausdrucken ...

Naja, erst einmal Material sichten, dann irgendwie die Seminararbeit gliedern.


Grüßle


Sandra
 
Hallo liebe Kommilitonen,

letzte Woche habe ich mein Thema für die Seminararbeit bekommen.

"Rechtsprechung des BAG und EuGH zum Betriebsübergang"

Natürlich bin ich bereits auf etliche Gesetzeslinks hier im Netz gestoßen, allerdings wäre ich Euch dankbar, wenn jemand von Euch rein zufällig über ein wichtiges Urteil des BAG oder des EuGH stoßt, ihr mir den Link schicken könntet.

Ohje, jetzt muss ich erst einmal Material sammeln. Werde mich zunächst über Fachliteratur zum Betriebsübergang her machen und mir die zahlreichen Urteile der Gerichte ausdrucken ...

Naja, erst einmal Material sichten, dann irgendwie die Seminararbeit gliedern.


Grüßle


Sandra

Hi Sandra,
ich glaube, dass Du über die Bibliothek Zugriff auf Entscheidungen des BAG haben müsstest (nein, Beck-Online mein ich nicht). Es gibt da irgendeine Entscheidungssammlung auf CD-Rom. Müsste in der Liste der verfügbaren Datenbanken zu finden sein.

VG

Lewhellyen
 
Lewhellyen,

hallo danke ... ups ... ich sitze jetzt hier rum und überall stapeln sich die EuGH (hier bin ich wenigstens mal durch die Rechtsprechung von 1985 - 2006 *g* durch) und BAG - Urteile. Auf meinem Schreibtisch herrscht das reinste Chaos.

Natürlich stellt sich die Frage, wie ich das Ganze irgendwie sinnvoll auf 25 Seiten zu einer Seminararbeit zusammenfasse. *g* Schriftgröße 0 , Korrekturrand 0,5 cm und dazu eine Lupe für Prof. Waas 😉

Jetzt muss ich mal sortieren und mal schauen, was wirklich wichtig ist. Gut, beim Betriff "Betriebsübergang" lässt sich gut eine Entwicklungslinie nachzeichnen.

Ob ich im Vorfeld die drei einschlägigen EG-Richtinien und die Entwicklung des § 613 a BGB nachzeichne ... Verstehen kann man die Entwicklungs-
tendenzen in der Rechtsprechung eigentlich nur, wenn man auch gleich-
zeitig die Entwicklungen der Gesetzestexte nachvollziehen kann.

Jedenfalls sieht es so aus, dass das BAG seine Rechtsprechung durch Ent-
scheidungen des EuGH mehrfach über den Haufen werfen musste.

Mensch ... Hier liegen jetzt ca. 200 Urteile vor mir ... Stapel, Stapel und noch einmal Stapel. Glücklicherweise hat mein Drucker noch nicht gestreikt.

Ob Prof. Waas wirklich wollte, dass ich hier so nen Stretch habe und niemand mehr mein Zimmer betreten darf, weil überall in meiner Wohnung zu kleinen Häufchen sortiert die wesentlichen Entscheidungen liegen. Schieße ich mal wieder über das Ziel hinaus?

Kann mich jemand von Euch aufbauen?

Gruß

Sandra
 
Naja, ich werde wohl meine Arbeit demnächst in die Bibliothek des Landgerichts Kempten verlegen und mich wie letzte Woche mit einem Richter um einen einschlägigen Kommentar streiten 😉

Mittlerweile habe ich sogar die kompletten Unterlagen meines Rechtsanwalts für seinen Fachanwaltskurs hier liegen ...

Jedenfalls muss ich hier ne Menge auswerten !!!

Ich glaube die Landgerichtbibliothek dürfte groß genug sein, dass ich mein Material ordentlich sortieren kann. Und wenn mich ein Richter anmault werde ich ihm eben vorschlagen, die Urteile in Zukunft kürzer zu fassen, damit die armen Jurastudenten sich nicht so plagen müssen.

Wenn ich so bedenke, manchmal würden mir die Leitsätze genügen. Das BAG könnte sich mal ein Beispiel am EuGH nehmen. Dort sind die Urteile knapp und bündig und auch allgemein verständlich 😉


Gruß


Sandra
 
Sandra,

das hört sich ja gewaltig an. Aber so wie ich Dich hier im Forum kennen gelernt habe, wirst Du das auch wieder mit hohem Aufwand und entsprechendem Erfolg machen.

Eine blöde Frage: Du bbist doch (wie ich im letztem Semester) durch VerwR. durchgefallen. Ich dachte, dann würde einem die Zulassung entzogen?? Hoffs mal nicht für Dich.

Virl Erfolg,

SaM
 
bin ziemlich genickt ... Über 300 Urteile des BAG und des EuGH liegen verstreut in meiner Wohnung, dazu noch zahlreiche Bücher und Artikel über den Betriebsübergang.

Heute erhielt ich wegen der verpatzten VwR-Klausur tatsächlich den Widerruf der Zulassung zur Bachelorprüfung. Natürlich habe ich Widerspruch eingelegt, da ich Fälle vom letzten Semester kenne, die letztes Semester BoL-Prüfung machen konnten und dazu noch 4 Klausuren im September 2007 schreiben durften ... Wo bleibt da die Gleichbehandlung?

Wenn das PA wirklich alle Studenten gleich behandelt, dürfte es mehrere Fälle geben, die jetzt ihren Widerruf erhalten ... Obwohl sie die Zulassung zu sämtlichen 17 Modulen haben und denen noch eventuell eine oder zwei Klausuren fehlen ...

Immerhin habe ich im Vertrauen auf das Curriculum angefangen zu studieren. Im sechsten Semester sind neben der Bachelorprüfung laut Curriculum noch zwei weitere Module zu absolvieren. Dass die einzelnen Module unabdingbar in der von der Fakultät vorgeschriebenen Reihenfolge belegt werden müssen, wurde nie erwähnt.

Ich habe mich jedenfalls darauf berufen, dass ich aufgrund des Curriculums auf ein sechsemestriges Studium vertraut habe und das Curriculum vorsieht, dass im Abschlusssemester noch zwei weitere Module abgeschlossen werden.

Zur Zeit ist wirklich Alles zum Kotzen ;-(

Gruß


Sandra


PS (Ich bin gespannt, ob die Fakultät dieses Semester wirklich alle Studenten gleich behandelt)
 
Sandra,

das finde ich ja super dämlich. Wie stellen die sich das eigentlich vor? Soll man dann ein Semester Pause einlegen, weils gerade so viel Spaß macht, nur weil man ein Modul nicht bestanden hat...

Deine Begründung mit den zwei Modulen neben der Bachelorarbeit ist vollkommen richtig und ich hoffe, sie zieht.

Wir drücken Dir alle die Daumen, halt uns auf dem laufenden.

SaM
 
SaM,

bin schon ziemlich fertig ...

Einerseits habe ich bisher sehr viel Mühe investiert. Außerdem bin ich aufgrund meiner beruflichen Situation darauf angewiesen, möglichst schnell meinen BoL zu machen, um mich anderweitig bewerben zu können.

Man verliert so wirklich ein komplettes Semester. Ich könnte mich also jetzt auf den "Hosenboden" setzen und nur noch VwR betreiben, bis es mir zu den Ohren raushängt, was noch keine Garantie dafür ist, dass ich im nächsten Semester auch die Klausur bestehe.

Jetzt läuft der Widerspruch ... Ist eine Sachlage nicht geklärt, ist es für die Motivation nicht unbedingt förderlich. Soll ich mich jetzt noch um meine Seminararbeit kümmern? Ist doch alles vergebens? Sollte ich lieber die zu-
sätzliche Seminararbeit in IPR - Vertiefung machen (auch wenn ich das Fach wie Strafrecht Vertiefung nicht mehr einbringen kann) ...

Ich war hochmotiviert ... Jetzt hänge ich natürlich ziemlich in den Seilen;-(

Wenn es mal bescheiden kommt, dann meistens richtig ...


Gruß


Sandra


PS (Mein Vater liegt zur Zeit auf der Intensivstation und wird morgen am Herzen operiert. Mit meinem Arbeitgeber streite ich mich wegen einer außerordentlichen Kündigung, obwohl die Güteverhandlung vor dem Arbeits-
gericht zu meinen Gunsten ausging ... Meistens kommt eben alles zusammen ;-( )
 
Sandra!

Ist echt ein dicker Hund, was das PA gerade macht. Bin zwar noch nicht direkt betroffen, aber denke mal, dass mich die neue Auslegung der Prüfungsordnung auch ein Semester kosten wird. Finde es auch komisch, dass es einen Unterschied zwischen Prüfungsordnung und Curriculum gibt. Hab auch auf das Curriculum vertraut. Selbst wenn man die BA bestehen sollte und eine Klausur nicht, kann man die Klausur doch wiederholen und das BA- Zeugnis würde man eh erst dann ausgehändigt bekommen, was wäre daran so schlimm? Versteh das ganze Getue nicht. Nach der PO ist das Studium nicht in 6 Semestern zu schaffen, wenn man dem Curriculum folgt und das war dann ja schon von Anfang an so.
Drücke dir jedenfalls für deinen Widerspruch die Daumen, denke mal dass du hier auch viele Befürworter unter deinen Mitstudenten hast. Halt uns mal auf dem Laufenden...Vielleicht gibts hier ja einen Präzidensfall....

Gruss Frank
 
Nö, boling ...

ich habe schon erfahren, dass es zumindest noch einen Mitstudenten getroffen hat ... Während ich "nur" hier jetzt über 300 Urteile herumliegen habe, mich durch die komplette EuGH-Rechtsprechung gekämpft habe und zahlreiche zusätzliche Literatur hier herumliegen habe (meinem Drucker sei dank) und bisher "nur" 10 Seiten meiner Seminararbeit geschrieben habe, ist mein Studienkollege seit ca. 3 Tagen fix und fertig mit seiner 30-seitigen Seminararbeit ...

Und so wie ich ihn kenne, ist seine Arbeit hervorragend, gut recherchiert und bestimmt ein "sehr gut" (oder mindestens ein "gutes gut") wert ...

So wie ich ihn kenne, wird er auch in jedem Fall Widerspruch einlegen.

Zum einen gibt es eben Fälle aus dem letzten Semester, die Bachelor-
prüfung machen durften, obwohl eben noch vier Klausuren (VwR, Rethorik + Seminar, StR, Kollekt. ArbR) offen waren. Keiner vom PA hat gemault, dass die "verpatzten" Klausuren im September 2007 (aber noch vor der endgültigen Korrektur der Bachelorarbeit) noch geschrieben wurden.

Gut, ich habe heute mit dem PA gesprochen. Angeblich dürfte noch ein
Wahlmodul offen sein. ABER: auf der einen Seite schreibt die Feruniversität doch selbst, dass die jeweiligen Module unabhängig voneinander sind und in beliebiger Reihenfolge belegt werden können.

Und wenn die Prüfungsordnung ausdrücklich schreibt, dass sämtliche Module mit Klausur abgeschlossen sein müssen, dann muss diese Regelung aber auch für sämtliche Studenten einheitlich sein. Wahl- und Pflichtmodule fließen im gleichen Verhältnis in die Bachelornote ein. Da macht es eben keinen Unterschied, ob der betroffene Student eben noch VwR oder
Kapitalgesellschaftsrecht offen hat.

Um ehrlich zu sein, ich schreibe ja im Fachbereich Arbeitsrecht meine Bachelorprüfung. Ohne W 4 wäre ich eigentlich doch etwas aufgeschmissen. Glaube nicht, dass sich meine schlechten VwR-Kenntnisse hier wirklich nachteilig auf meine BoL-Prüfung auswirken. Ich könnt`s ja verstehen, wenn ich beim Lehrstuhl Schlieffen oder Haratsch BoL-Prüfung machen wollte.

Wenn die Uni eben sagt, dass laut PrüfO eben sämtliche 17 Module abge-
schlossen sein müssen, dann darf es eben keinerlei Ausnahmen geben. Eine Gleichbehandlung aller Studenten eben.

Gruß


Sandra
 
Zum einen gibt es eben Fälle aus dem letzten Semester, die Bachelor-
prüfung machen durften, obwohl eben noch vier Klausuren (VwR, Rethorik + Seminar, StR, Kollekt. ArbR) offen waren. Keiner vom PA hat gemault, dass die "verpatzten" Klausuren im September 2007 (aber noch vor der endgültigen Korrektur der Bachelorarbeit) noch geschrieben wurden.

Gut, ich habe heute mit dem PA gesprochen. Angeblich dürfte noch ein
Wahlmodul offen sein. ABER: auf der einen Seite schreibt die Feruniversität doch selbst, dass die jeweiligen Module unabhängig voneinander sind und in beliebiger Reihenfolge belegt werden können.

In dem neuen Seminarinfo steht, dass zwei Wahlmodule, aber keine Pflichtmodule mehr offen sein dürfen (S.52). Letztes Semester stand dazu kein Wort, sondern nur, dass man auf begründeten Antrag im sechsten Semester zugelassen werden kann. Die Zuständigkeit für die Zulassung zum Seminar liegt jetzt auch beim Prüfungsamt und nicht mehr beim Dekanat.

Interessant, interessant...
 
ich finds auch komisch, dass wir uns quasi im letzten Semester unter anderen Bedingungen zur BoL-Prüfung angemeldet haben, ich nahezu gedrängt wurde, mich anzumelden, da ich überlegt hatte, statt dem Abschluss eben ein paar Module extra zusätzlich zu machen.

Danach wird dann an der Uni etwas Neues beschlossen und dann denjenigen Studenten, die sich unter anderen Bedingungen angemeldet hatten, auf das Auge gedrückt.

Bin mal gespannt, was nächste Woche bei der Bearbeitung der Widersprüche im Prüfungsamt rumkommt.

*immer noch vom PA genervt*


Sandra
 
Hi, ich finds auch komisch, dass wir uns quasi im letzten Semester unter anderen Bedingungen zur BoL-Prüfung angemeldet haben

seinerzeit gab es noch keine regelungen diesbezüglich, weil alles noch neu war, die zahl der kandidaten gering(er) war, etc. für den mol z.b. gibt es m.w. auch noch keine entsprechende prüfungsordnung. dass es änderungen geben wird, damit werden wir immer leben müssen. so kann man beim bol heute Einsendearbeiten über mehrere semester sammeln (was bis vor kurzem nicht ging), so wird der bol wohl 4 statt 3 semester dauern, und und und ... aber wenn es regelungen gibt, dann werden die sicher auch eingehalten.
 
dass es änderungen geben wird, damit werden wir immer leben müssen.

Stimmt. Aber die Uni sollte hier mit offenen Karten spielen. Im Vorfeld war eben NICHT klar, dass Pflichtmodule nicht mehr offen sein dürfen.

so wird der bol wohl 4 statt 3 semester dauern, und und und

Schön wärs. Du meinst wahrscheinlich den MOL? Der ist mit der Dauer von drei Semestern akkreditiert.
 
Schön wärs. Du meinst wahrscheinlich den MOL? Der ist mit der Dauer von drei Semestern akkreditiert.
Oups, sorry, sollte 7 statt 6 heißen. Bachelor und Master sollen ja m.W. auf insgesamt 10 Semester kommen.

Stimmt. Aber die Uni sollte hier mit offenen Karten spielen. Im Vorfeld war eben NICHT klar, dass Pflichtmodule nicht mehr offen sein dürfen.
Ich weiß es zwar nicht genau, aber ich denke, dass eine Zulassung zum Seminar (bzw. M18) unter Vorbehalt erteilt sein müsste. Weiß zwar nicht, was zuerst da war, aber die Regelung, dass nur noch (bis zu 2) W-Module offen sein dürfen, ist auch nicht mehr ganz neu. Und die Regelung spiegelt eigentlich nur das wieder, was auch im Studienablauf so drinsteht.
 
Ich weiß es zwar nicht genau, aber ich denke, dass eine Zulassung zum Seminar (bzw. M18) unter Vorbehalt erteilt sein müsste. Weiß zwar nicht, was zuerst da war, aber die Regelung, dass nur noch (bis zu 2) W-Module offen sein dürfen, ist auch nicht mehr ganz neu.

Nicht mehr neu? Du weißt hier wahrscheinlich mehr als ich, in den Unterlagen der Fernuni war diese Regelung letztes Semester nicht enthalten. Wann wurde sie denn eingeführt?
 
Nicht mehr neu? Du weißt hier wahrscheinlich mehr als ich, in den Unterlagen der Fernuni war diese Regelung letztes Semester nicht enthalten. Wann wurde sie denn eingeführt?

wie gesagt, ich weiß es nicht mehr. aber mir ist so, als hätte ich es ca. mitte des jahres mal gelesen, irgendwo. in den unterlagen zur seminarauswahl? im info nr. irgendwas? ich weiß es nicht mehr. mir ist nur so, als hätte ich es hinterher auch in der prüfungsordnung oder in den prüfungs- und studieninformationen gelesen. wie gesagt, mir ist halt so...
 
wie gesagt, ich weiß es nicht mehr. aber mir ist so, als hätte ich es ca. mitte des jahres mal gelesen, irgendwo. in den unterlagen zur seminarauswahl? im info nr. irgendwas? ich weiß es nicht mehr. mir ist nur so, als hätte ich es hinterher auch in der prüfungsordnung oder in den prüfungs- und studieninformationen gelesen. wie gesagt, mir ist halt so... 😉

Dein Gefühl trügt Dich, es steht nämlich nicht in den von Dir genannten Unterlagen des letzten Semesters. Und in der PO auch nicht.
 
Dein Gefühl trügt Dich, es steht nämlich nicht in den von Dir genannten Unterlagen des letzten Semesters. Und in der PO auch nicht.
Also, ich habe nun nachgesehen, in "Seminarinfo und Anmeldeunterlagen Modul M 18 Wintersemester 2006/2007" https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/infoanmeldung_m18.pdf steht - und in dem Dokument steht als Anmeldeschluss der 15.08.2006 - auf Seite 2:
"1. Zulassungsvoraussetzungen
Die Bachlorprüfung ist der Abschluss des Studiums Bachelor of Laws an der FernUni in Hagen. Die Zulassung zur Bachelorprüfung setzt deshalb nach § 10 Nr. 3 PrüfO das Bestehen sämtlicher Modulabschlussklausuren voraus. Sie können deshalb grundsätzlich erst nach erfolgreichem Abschluss der Module M 1 bis M 17 zur Bachelorprüfung zugelassen werden. Das Vorliegen der Klausurergebnisse des Sommersemesters 2006 wird hierbei noch nicht vorausgesetzt, wohl aber der Nachweis der Klausurberechtigung.
Zur Ermöglichung eines Abschlusses nach sechs Semestern können jedoch Studierende ab dem sechsten Semester - auf begründeten Antrag im Einzelfall - zur Bachelorprüfung zugelassen werden, auch wenn noch nicht alle Modulabschlussklausuren dieses Semesters bestanden worden sind. Selbstverständlich gilt das Studium jedoch erst dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Voraussetzungen der Prüfungsordnung erfüllt sind, mithin alle Modulabschlussklausuren bestanden wurden und die erforderlichen Präsenzen in den Modulen M 9 und M 13 abgeleistet wurden. Diesen Studierenden wird das Bachelorzeugnis erst dann ausgehändigt, wenn alle Prüfungsleistungen erbracht wurden."

Siehste, mir war doch so....
 
Also, ich habe nun nachgesehen, in "Seminarinfo und Anmeldeunterlagen Modul M 18 Wintersemester 2006/2007" https://www.fernuni-hagen.de/REWI/Studium/BA_LAW/infoanmeldung_m18.pdf steht - und in dem Dokument steht als Anmeldeschluss der 15.08.2006 - auf Seite 2:
"1. Zulassungsvoraussetzungen
Die Bachlorprüfung ist der Abschluss des Studiums Bachelor of Laws an der FernUni in Hagen. Die Zulassung zur Bachelorprüfung setzt deshalb nach § 10 Nr. 3 PrüfO das Bestehen sämtlicher Modulabschlussklausuren voraus. Sie können deshalb grundsätzlich erst nach erfolgreichem Abschluss der Module M 1 bis M 17 zur Bachelorprüfung zugelassen werden. Das Vorliegen der Klausurergebnisse des Sommersemesters 2006 wird hierbei noch nicht vorausgesetzt, wohl aber der Nachweis der Klausurberechtigung.
Zur Ermöglichung eines Abschlusses nach sechs Semestern können jedoch Studierende ab dem sechsten Semester - auf begründeten Antrag im Einzelfall - zur Bachelorprüfung zugelassen werden, auch wenn noch nicht alle Modulabschlussklausuren dieses Semesters bestanden worden sind. Selbstverständlich gilt das Studium jedoch erst dann als erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Voraussetzungen der Prüfungsordnung erfüllt sind, mithin alle Modulabschlussklausuren bestanden wurden und die erforderlichen Präsenzen in den Modulen M 9 und M 13 abgeleistet wurden. Diesen Studierenden wird das Bachelorzeugnis erst dann ausgehändigt, wenn alle Prüfungsleistungen erbracht wurden."

Siehste, mir war doch so....

Das hab ich auch gelesen, nur geht die derzeitige Regelung meiner Meinung nach daraus nicht eindeutig hervor.

Beispiel: Worauf bezieht sich die Angabe sechtes Semester? Sind Fachsemester gemeint? Hochschulsemester? Oder muss man die entsprechenden Module 1-15 abgeschlossen haben und damit auf dem Stand des 6. Semesters sein?

Auch ist die Rede davon, dass das Bachelorzeugnis erst ausgehändigt wird, wenn die Klausuren und die Präsenzen abgeschlossen wurden. Für M13 ist das Seminar neben den Einsendearbeiten aber Pflicht für die Klausurteilnahme. Wieso wird also extra auf dieses Seminar hingewiesen? Verwirrend.

Ich stimme Dir zu, dass man die derzeitige Regelung aus dem von Dir zitierten Text herauslesen kann, andere Lesarten aber ebenso begründet sind. Die Bedingungen sind nicht eindeutig. Es kann dadurch der Eindruck entstehen, dass Pflichtmodule noch offen sein dürfen, wenn nichts gegenteiliges in den Zulassungsbedingungen für das jeweilige Seminar vorgesehen ist (siehe Haratsch, der die Module 1-15 voraussetzt).

Und übrigens, Kompliment für die nette und sachliche Diskussion, manchmal ist der Tonfall hier schon rauher
 
Das hab ich auch gelesen, nur geht die derzeitige Regelung meiner Meinung nach daraus nicht eindeutig hervor.
Also ich find's recht eindeutig.
Beispiel: Worauf bezieht sich die Angabe sechtes Semester? Sind Fachsemester gemeint? Hochschulsemester? Oder muss man die entsprechenden Module 1-15 abgeschlossen haben und damit auf dem Stand des 6. Semesters sein?
6. Semester BoL
Auch ist die Rede davon, dass das Bachelorzeugnis erst ausgehändigt wird, wenn die Klausuren und die Präsenzen abgeschlossen wurden. Für M13 ist das Seminar neben den Einsendearbeiten aber Pflicht für die Klausurteilnahme. Wieso wird also extra auf dieses Seminar hingewiesen? Verwirrend. Ich stimme Dir zu, dass man die derzeitige Regelung aus dem von Dir zitierten Text herauslesen kann, andere Lesarten aber ebenso begründet sind. Die Bedingungen sind nicht eindeutig. Es kann dadurch der Eindruck entstehen, dass Pflichtmodule noch offen sein dürfen, wenn nichts gegenteiliges in den Zulassungsbedingungen für das jeweilige Seminar vorgesehen ist (siehe Haratsch, der die Module 1-15 voraussetzt).
Laut der Beschreibung können ja 2 Wahlmodule ausstehen. Machst Du dann M18 inkl. Bachelorarbeit und fällst durch mind. ein W-Modul durch, dann gibt es das Zeugnis erst, wenn alle Klausuren bestanden sind. Das mit der Präsenz ist wohl eher ein Zuviel in der Regelung. Nach dem Motto: Lieber alles nennen, als etwas vergessen zu haben. 😕 Andererseits, man kann die Klausur BGB 3 schreiben, ohne das Präsenzseminar gemacht zu haben. Man muss es nur nachholen, um den BoL abschließen zu können. Zumindest hier ist es gebründet.😉
Und übrigens, Kompliment für die nette und sachliche Diskussion, manchmal ist der Tonfall hier schon rauher 🙂
Ist doch Ehrensache. 🙂 Aber, ich denke, wenn man die Bedingungen dieser Regelungen nicht erfüllt, wird man eine Zulassung sicher nicht erhalten. Insofern sollte man sich auf das Wichtige, also die Module der ersten fünf Semester konzentrieren, die beiden W-Module oder sonstiges kann man hinterher immer noch machen. ...
 
ich muss mich auch wieder zu Wort melden:

Aber wieso steht immer noch in den neuen Anmeldeunterlagen, dass die Module in beliebiger Reihenfolge belegt werden können. Sei doch mal realistisch. Jemand fängt an zu studieren und belegt seine jeweiligen Module häufig nach Interesse (es macht z.B. Sinn IPR I und II gleichzeitig zu machen, oder UR I bis III, oder Arbeitsvertragsrecht mit Kollektivem Arbeitsrecht ... Spart ziemlich viel Lernaufwand) und v.a. nach den Klausurterminen (was insbesondere für Berufstätige wichtig ist). Die PrüfO liest der Kandidat dann frühestens 2 bis 3 Semester vor dem Abschluss ...

Die könnten ja auch in die Anmeldeunterlagen einfach schreiben.

"Grundsätzlich sind die Module unabhängig und können nach Belieben belegt werden. Allerdings sollten Sie bei Ihrer Belegung berücksichtigen, dass nur noch zwei Wahlmodule während der Bachelorprüfung offen sein dürfen."

Dann wäre alles klar gewesen. Dass nur noch die Wahlmodule offen sein dürfen, geht aus den Unterlagen, nach welchen ich mich angemeldet hatte, nicht hervor. Hätte ich das vor ca. 3 Semestern gewusst, hätte ich natürlich mein Curriculum anders geplant. Dazu kam bei mir eben letztes Jahr der Druck bestimmte Wiwi- und Rewi- Klausuren schreiben zu müssen, da die Fächer überarbeitet wurden und es für mich wegen der neuen Kursgebüren verdammt teuer gekommen wäre (z.B. Informatik, UR II = 240 Teuros), wenn ich diese Klausuren nicht geschrieben hätte.

VwR, Rhetorik, Statistik waren geplant, der Rest kam "als Zwang" dazu. In VwR war ich eigentlich sehr gut vorbereitet, aber Migräne (Brechdurchfall etc.) kam mir während der Klausur dazwischen ... Trotz der relativ hohen Durchfallquoten von bis zu 60 % ist übrigens VwR die erste und einzigste Klausur an der FU, durch die ich jemals durchgefallen bin ... Ich habe meine 25. Klausur versemmelt und dafür soll ich noch ein komplettes Semester
verlieren, während andere Kandidaten in diesem Semester sogar noch ne Zulassung für die Wahlmodule machen können?

Gruß


Sandra
 
Hallo, ich muss mich auch wieder zu Wort melden:

... In VwR war ich eigentlich sehr gut vorbereitet, aber Migräne (Brechdurchfall etc.) kam mir während der Klausur dazwischen ...

Während der Klausuren haben wir alle unsere Problemchen mit diversen Anzeichen von Nervosität oder Kränkeleien.

NUR interessiert es unterm Strich niemanden mehr, wenn die Klausur bewertet wird. Die Grundschulzeit - wo so etwas evtl. noch bei Arbeiten entschuldigt wurde - ist vorbei.
(Vor Prüfungen/Klausren kommt in der Regel die Frage, ob sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlt.)

Für Dich ist das jetzt vielleicht tragisch, aber es geht sicher noch einigen anderen Studenten so.

Beste Grüße, Portia
 
Während der Klausuren haben wir alle unsere Problemchen mit diversen Anzeichen von Nervosität oder Kränkeleien.

NUR interessiert es unterm Strich niemanden mehr, wenn die Klausur bewertet wird. Die Grundschulzeit - wo so etwas evtl. noch bei Arbeiten entschuldigt wurde - ist vorbei.
(Vor Prüfungen/Klausren kommt in der Regel die Frage, ob sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlt.)

Für Dich ist das jetzt vielleicht tragisch, aber es geht sicher noch einigen anderen Studenten so.

Beste Grüße, Portia

Welch unqualfizierter Beitrag!

Da kann man nur gratulieren Portia!
 
zephyr, hi orbis,

danke für die Unterstützung ...

Kann sein, dass wir eine "Porti" erst vor ein paar Wochen aus einer Mailingliste geschmissen haben, wegen "unqualifizierten" "beleidigenden"
Äußerungen Gruppenmitgliedern gegenüber ...

Vielleicht eine virtuelle Retourkutsche 😉

Ups, Porti, hier gibt es übrigens Leute, die krankheitsbedingt Klausuren im Nachhinein annulliert haben. Soviel zu "Wir sind nicht im Kindergarten oder in der Grundschule" ... Ich gehöre nicht dazu.

Da ich am Klausurmorgen mich von meiner Hausärztin behandelt wurde, wäre das auch für mich unproblematisch möglich gewesen, meinen ersten Klausurversuch in VwR zu annullieren, was mir aber nix gebracht hätte. Außerdem will ich meine 2,0 in UR II behalten, die sonst auch futsch wäre 😉

Ich bin nun einmal kein Drückeberger.

Die Chance übrigens während des ganzen Jurastudiums "nur" durch eine Klausur gefallen zu sein, liegt im Promillebereich ... und da bin ich stolz drauf ! Mal sehen, wie viele Extrarunden Du während Deines Studiums hier drehst (ich sehe die Fachschaft bereits grinsen)

Denn "nur die Harten kommen in Garten" !

Gruß

Sandra
 
Während der Klausuren haben wir alle unsere Problemchen mit diversen Anzeichen von Nervosität oder Kränkeleien.

NUR interessiert es unterm Strich niemanden mehr, wenn die Klausur bewertet wird. Die Grundschulzeit - wo so etwas evtl. noch bei Arbeiten entschuldigt wurde - ist vorbei.
(Vor Prüfungen/Klausren kommt in der Regel die Frage, ob sich dazu gesundheitlich in der Lage fühlt.)

Für Dich ist das jetzt vielleicht tragisch, aber es geht sicher noch einigen anderen Studenten so.

Beste Grüße, Portia

Ich kanns nicht fassen!

Was ist das für ein Beitrag?

Am besten, Du entschuldigst Dich ganz schleunigst bei maischdro. Sie hat nichts entschuldigt, sondern etwas erklärt.

Kopfschüttelnd,

SaM
 
unabhängig davon, was in diversen Ordnungen steht:

ich finde ja, dass man bei einem modularen Studium grundsätzlich frei sein sollte, zu entscheiden, was man wann belegt.

Wenn jemand BGB III vor BGB I belegen (und abschließen) möchte, sollte er das können, auch wenn es nicht besonders sinnvoll ist.

Und wenn jemand sein Studium mit Modul 18 beginnen möchte, sollte er es auch können, wenn er mutig genug ist. Empfehlenswert ist das wahrscheinnlich nicht. Es gibt aber sicherlich bei jeder Abschlussarbeit Module, die für diese Abschlussarbeit verzichtbar sind. Eine Abschlussarbeit zum Europarecht kann ich auch schreiben, wenn ich BWL II noch nicht abgelegt habe. Wenn ich aber etwas zum Europarecht schreibe, werde ich auch das Modul zum Europarecht wahrscheinlich bestehen.

Der Abschluss eines Moduls mittels Klausur ist ja oft zufällig, weil man beim Klausurtermin eben auch Zeit haben muss.

@ Sandra: Viel Erfolg. Schon vor der Prüfung Durchfall zu haben ist schon nicht mehr komisch.

@ Portio: stimmt schon: am Ende fragt keiner mehr. Dennoch hat Sandra eine ziemlich beschissene Situation beschrieben.
 
so jetzt ist unser Widerspruch endgültig vom Prüfungsamt abgelehnt worden. Schönes Weihnachtsgeschenk ! Das wirft meine komplette Planung über den Haufen ... Die Chancen vor dem Verwaltungsgericht stünden
50 : 50. Dabei bin ich mit meiner Seminararbeit in den letzten Zügen ... Alles umsonst ;-(

Glaube 2006 war nicht mein Jahr ;-(

- Job verloren (Vergleich vor dem Arbeitsgericht geschlossen)

- diese Woche Vater gestorben

- heute Widerruf der Bachelorprüfungszulassung

Mir reichts für dieses Jahr !!! 2007 kann eigentlich nur besser werden *hoff*.

Ob man P&O, betriebliche Steuerlehre und Bachelorprüfung in einem Semester schafft, wenn frau sonst nix zum tun hat?

*traurig*


Sandra
 
Sandra!

Erstmal ein herzliches Beileid. Es tut mir wirklich leid, vor allem da ich es gut nachvollziehen kann, wie Du Dich jetzt fühlst,da ich Ähnliches vor mittlerweile 12 Jahren erlebt habe. Der einzige Unterschied war nur, dass bei mir die Mutter gestorben war. Der Rest war Deiner Situation recht ähnlich.
Es klingt zwar recht flach und ich wollte es damals auch nicht glauben, aber Du wirst gerade an solchen Worst-Case-Situationen mit der Zeit wachsen und danach viele Dinge mit anderen Augen sehen. Leider kommt zwar immer alles auf einmal, aber das Positive daran ist auch, dass nicht nur das Schlechte, sondern auch das Gute meist auf einmal kommt.
Also, Kopf hoch, nimm Dir die Zeit, die Du brauchst zum Trauern und versuche nichts mit Gewalt zu erzwingen und dann schreite wieder voran.

Ich wünsche Dir ein suuuper Jahr 2007!

LG
zephyr
 
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