Seminararbeit trotz nicht bestandenem Modul?

Dr Franke Ghostwriter
da ich hier im Forum nichts dies bzgl. gefunden habe, dachte ich mir ich frage einfach mal.

Ich habe mir die Seminarthemen angeschaut und bei vielen oder glaub sogar bei allen steht das man alle Pflichtmodule bestanden haben muss.
Nun mein Problem ist, das ich ein Modul nicht bestanden habe aber mit der 25% Regel ausgleichen kann. Wie sieht es dann nun mit der Seminarzulassung aus? Könnte es da dann Probleme geben oder zählt die Klausur dann als "bestanden"???

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß
Mark
 
im Studiengang Wirtschaftsinformatik ist der erfolgreiche Abschluss von zehn Pflichtmodulen
Voraussetzung für die Anmeldung zum Seminar. Mir fehlten letztes Jahr beim Seminar noch 2 Pflicht- und beide B-Module, einen Platz habe ich trotzdem bekommen.
Gruß,
Atti
 
Wird es dann aber auch angerechnet? Es bringt ja nichts wenn ich einen Platz bekomme dann aber gesagt wird das die Leistung nicht zählt.
 
Okay. Und was bringt dann die 25% Regel? Hab eben nochmal geschaut. Also z.B. bei dem Personalführungs-Seminar ist die Voraussetzung alle Pflichtmodule bestandne zu haben. D.h. für mich kann ich nicht mehr machen und muss mir ein anderes suchen. Bei einem anderen war z.B. als Zulassung die allg. Prüfungsordnung, in der die 25% Klausel greift. Schade hätte das lieber gemacht.
 
Wo steht denn bei den Seminaren vom Lehrstuhl Weibler das man alle A-Module bestanden haben muß ?
"Bachelor-/Masterstudiengang: bestandene A-Module (Belegung nach Studienfortschritt); Klausur im Modul 31701 (Personalführung) oder im Modul 31711 (Verhalten in Organisationen) bzw. im Modul 32671 (Integrale Führung)"
Da es in Winf 14 Plichtmodule gibt und du dich ab 10 Pflichtmodulen für einen Seminarplatz bewerben kannst, bringt dir die 25% Regelung doch ggfl. was.
 
Naja man kann auch eine Klausur ohne Zulassung mitschreiben nur dann wird diese nicht gewertet wenn es dann um das Zeugnis geht.
Ich glaube nachfragen ist wirklich das sicherste.
 
Nun mein Problem ist, das ich ein Modul nicht bestanden habe aber mit der 25% Regel ausgleichen kann. Wie sieht es dann nun mit der Seminarzulassung aus? Könnte es da dann Probleme geben oder zählt die Klausur dann als "bestanden"???

Die 25%-Klausel hat mit Seminaren überhaupt nichts zu tun. Sie bezieht sich auf das Bestehen der Bachalorprüfung.
Für Seminare ist die Klausel vollkommen irrelevant. Hierfür gibt es wie oben geschrieben die Regel, dass 10 A-Module erfolgreich absolviert wurden.

Schließlich gibt es dann Regelungen, die seminarspezifisch sind und bei der jeweiligen Ausschreibung stehen. Hierbei ist aber nach meiner Erfahrung grundsätzlich zu beachten, dass die Seminare nicht speziell für WInfomatiker ausgeschrieben werden, sondern für WiWis, Informatiker oder Mathematiker. Wir sind da nur Anhängsel. Einige Voraussetzungen berücksichtigen nicht die unterschiedlichen Prüfungsordnungen und passen daher nicht für uns. In solchen Fällen würde ich mich trotzdem anmelden (letzteres ist aber nur meine Meinung, im Zweifelsfall beim Lehrstuhl nachfragen).
 
Also zur Info für andere die ggf. auch das Problem haben werden:
Z.B. Personalführung geht in meinem Fall nicht. Also entweder ich muss Algo Mathe wiederholen oder ich suche mir ein anderes Seminar.
 
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