Sieben Semester / Sechs Semester beim BoL

Dr Franke Ghostwriter
ich habe ich mich heute beim Prüfungsamt erkundigt, wie das mit dem eventuellen Umstieg auf den Bachelor of Laws nach neuer Prüfungsordnung ist.

Wer die Fächer BGB I bis III nach der alten Form geschrieben hat, bekommt auf Antrag das Fach BGB IV vom Prüfungsamt angerechnet.

Wer lediglich BWL I bis BWL III hat, muss das Fach "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" noch nachliefern, da der volkswirtschaftliche Teilbereich fehlt. Hier will ich das noch einmal genau wissen, da ich ja letztes Semester mein Vordiplom in Wirtschaftswissenschaften gemacht habe und eigentlich vom Prüfungsamt Wiwi daher dieses Modul anerkannt bekommen würde. Den VWL-Teil gibt es bei mir nämlich komplett *breit grins* ... und was ist beispielsweise mit denjenigen, die im Wahlbereich die Fächer Makro und Mikro gemacht haben?

Letztendlich ist es zwar derselbe Abschluss, allerdings kann es bei einer Fortsetzung schon problematisch werden, da der L.L.M. ja eigentlich eine Regelstudienzeit von 10 Semestern vorsieht. Sechs plus drei gibt nun einmal leider nur neun Semester 😉

So ich guck mal, ob die mir das Fach jetzt doch noch anerkennen und gebe Euch bescheid. Soweit es für mich keinen zusätzlichen weiteren Aufwand bedeutet, schaue ich schon, dass ich sieben Semester auf meinem BoL-Zeugnis stehen habe.

Gruß


Sandra

PS: Anbei die Mail des Prüfungsamts:

Sehr geehrte Frau ******,

wer BGB I, II und III in der "alten" Version bestanden hat, bekommt
-wenn er will- BGB IV der "neuen" Version angerechnet. Dies ist aber nicht
nötig, denn die "Alteingeschriebenen" können ihr Bachelorstudium nach
dem sechs semestrigen Curriculum weiter fortsetzen.

Wer von den "Alteingeschriebenen" den sieben semestrigen Bachelor auf dem Papier stehen hat, muss das Modul "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" nachliefern. Eine Anrechnung aufgrund der vielleicht schon absolvierten Module BWL I,II und III erfolgt nicht, weil der Bereich Volkswirtschaftslehre fehlt.


Mit freundlichen Grüßen


**********
(Unterschrift)
 
Nur was ist, wenn man vor der dem WS 07/08 eingeschrieben ist, aber BGB I-III die Klausuren noch nicht geschrieben hat (sondern lediglich für zwei der Fächer die Zulassung hat)? Muss man dann BGB IV trotzdem nicht machen?
Ist ja wirklich die Frage, ob man irgendwann zu einem festen Zeitpunkt mit dem alten Bachelor fertig sein muss, um nicht in die neue PO zu fallen oder ob all diejenigen, die vor dem WS 07/08 eingeschrieben sind, nach altem Recht den Bachelor beenden können.
 
[...]
Letztendlich ist es zwar derselbe Abschluss, allerdings kann es bei einer Fortsetzung schon problematisch werden, da der L.L.M. ja eigentlich eine Regelstudienzeit von 10 Semestern vorsieht. Sechs plus drei gibt nun einmal leider nur neun Semester 😉

So ich guck mal, ob die mir das Fach jetzt doch noch anerkennen und gebe Euch bescheid. Soweit es für mich keinen zusätzlichen weiteren Aufwand bedeutet, schaue ich schon, dass ich sieben Semester auf meinem BoL-Zeugnis stehen habe.
[...]

Die Sache mit den 10 Semester ist etwas vielschichtig. M.E. muss eine Uni bei der Konzeption/Zertifizierung von gestuften Studiengängen die 10 Semester (bzw. die dahiner liegenden ECTS-Punkte) einhalten. Auf der Ebene der Studenten gibt es ggf. einen gewissen Spielraum. Da ja gerade die Mobilität der Studierenden gesteigert werden soll (Stichwort Bologna-Prozess), kann man durchaus aus einen 6 semestrigen Bachelor in einen 3 semestrigen Master wechseln. Aber es kann im Zugangsauflagen zum Master geben. Diese sind Teil der Zertifizierung und könnte ggf. auch ECTS-Punkte enthalten. Dann wird man aber im Regelfall die fehlenden Punkte durch Brückenkurse etc. nachholen können.

Keine Ahnung wie diese Details des Masters in Hagen aussehen.

Das einzige echte Problem kann bei der Reform der Juristenausbildung entstehen. Da könnte es Vorgaben geben, die den verkürzten Master (nur 9 Semester bzw. zu wenig ECTS-Punkte) nicht als vollwertig anerkennen. Muss man aber mal im Detail anschauen. Hängt auch viel von der Strategie von Hagen ab. Den Weg Staatsexamen will man dort ja wohl nicht gehen.
 
Palandt,

ich sehe es so, dass nur die Leute, die bis zum September 2007 BGB I bis BGB III in der alten Form geschrieben und bestanden haben, sich problemlos BGB IV auf Antrag anerkennen lassen können.

Ab WS 2007/2008 dürften ja die Prozessrechtsteile aus BGB II & III rausfallen, so dass ab März 2008 quasi "neue" Prüfungen stattfinden. Dann kannst Du natürlich Dir BGB IV nicht mehr anerkennen lassen. Problemlos kannst Du ja als "Altstudierender" dann nach der alten Prüfungsordnung weiterstudieren und dann direkt den MoL anschließen. Willst Du stattdessen trotzdem 7 Semester auf dem BoL-Zeugnis stehen haben, wirst Du wohl oder übel BGB IV und das neue Wiwi-Fach schreiben müssen.


Sandra

PS (Wenn Du normal weiterstudierst, bekommst Du Deinen sechsemestrigen BoL ohne zusätzliche Fächer ... Allerdings könntest Du dann aufgrund der Regelstudienzeit später bei einer Umstellung der Juristenausbildung auf unser System Probleme bekommen, da Dir ja dann
ein Semester fehlt)
 
So ich habe es getan 😉

Bin gerade zum Briefkasten. Habe eine Kopie meines BWL-Vordiploms eingeworfen und einen Antrag gestellt, dass mir die Fächer BGB IV sowie "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" angerechnet werden, dass ich in die neue Prüfungsordnung wechseln kann.


Sandra
 
da hätte ich auch gleich eine Frage zu. Wie sieht es aus, wenn man dieses Semester in die Neue PO wechselt und im nächsten Semester (vorausgesetzt die beiden Klausuren werden angerechnet/ Vordiplom VWL und BGB I-III habe ich gemacht) die Bachelorarbeit und das Seminar macht. Ist bereits im nächsten Semester eine Trennung in Seminarbereich und Bachelorarbeit vorgesehen, denn ansonsten könnte man bei einem WEchsel in die neue PO nicht an diesen Abschlussprüfungen teilnehmen.

Viele Grüße,
 
David,

ich sitze gerade mitten in der Bachelorprüfung

So wie ich es sehe (und die beiden Fächer aufgrund meiner Vorkenntnisse problemlos angerechnet werden) ist es nur eine Frage der Gewichtung.

Auch jetzt in der BoL-Prüfung bekommst Du für jede Leistung eine Note.
Es gibt auf die Seminararbeit eine Note, auf Deinen Vortrag und dann natürlich auf die Bachelor arbeit.

Bisher zählte die schriftliche Seminararbeit 2,3, das mündliche 1,3.
Nach der neuen Prüfungsordnung eben 50 : 50

Nehmen wir mal an, ich bekomme auf meine Seminararbeit 72 Punkte und auf meinen Vortrag 52. So gäbe das insgesamt 66,67, also 67 Punkte nach der alten PO. Damit also eine 3,0.

Nach der neuen PO wäre das dann 62 Punkte, also eine 3,3 ...

Insgesamt zählt das Seminar weiterhin 10 % deiner Abschlussnote, egal ob nach neuer PO oder alter PO.

Die Bachelorprüfung 30 %.

Hier sehe ich absolut kein Problem.
 
ich finde das alles sehr verwirrend! Um mich zu vergewissern, ob ich durchgestiegen bin, hier ein paar Fragen:

Da ich mit BGB I und II fertig bin und ich für BGB III nur die Klausur-Zulassung habe, und ich noch nicht weiß, ob ich die Klausur im September schreiben werde, bedeutet das also - wenn ichs richtig verstanden habe, daß mir nichts anderes übrig bleibt als in die neue PO (d.h. + BGB IV + Einführung in die BWL) zu wechseln, wenn ich BGB III im September nicht schreibe, oder? Das heißt ich hab nicht wirklich eine Wahl, obwohl ich das Studium vor dem WS 2007/2008 aufgenommen habe. Außerdem wird dann wohl oder übel das BGB III-Skript veraltet sein, oder meint Ihr man kann es weiterhin verwenden und nur die ZPO-Gebiete weglassen?
Vielleicht gibts ja auch eine Übergangsphase, so daß Studenten wie ich, noch die Möglichkeit haben, eben nach der alten PO BGB III (das das neue BGB IV enthält) die Klausur zu schreiben. Wäre schön, wenn von der Fernuni eine detaillierte Stellungnahme veröffentlicht werden würde, die sämtliche durch die neue PO auftauchenden Fragen verbindlich beantwortet.

Danke und liebe Grüße
Lexa
 
gerade hab ich in dem Heft mit den Kursangeboten fürs WS 2007/2008 gelesen, daß BGB III im kommenden Semester weiterhin in der Version vom WS 2004/2005 angeboten wird. Seltsam, wenn man bedenkt, daß BGB IV nun die gesamte ZPO beinhalten soll, oder? Hilfe, ZPO ist dann ja doppelt vertreten!? 😕

LG
Lexa
 
Hallo,

gerade hab ich in dem Heft mit den Kursangeboten fürs WS 2007/2008 gelesen, daß BGB III im kommenden Semester weiterhin in der Version vom WS 2004/2005 angeboten wird. Seltsam, wenn man bedenkt, daß BGB IV nun die gesamte ZPO beinhalten soll, oder? Hilfe, ZPO ist dann ja doppelt vertreten!? 😕

LG
Lexa

Naja im Grunde sollte es im WS 2007/2008 kaum Leute geben die BGB III nach der neuen Prüfungsordnung studieren.

Der Übergang ist in der Ausgestaltung kompliziert. Eigentlich müsste man einige Zeit BGB II als und neu und BGB III alt und neu anbieten.

Zumindest den Leuten die BGB II alt bestanden haben muss man einige Zeit die Chance auf BGB III alt bieten.

Es entsteht das Problem, dass man nach alter Prüfungsordnung ggf. nicht BGB IV belegen muss und die Inhalte dann nach Umstellung der Inhalte in BGB II und III nicht mehr vermittelt bekommt.

Wie in deinen vorherigen Posting geschrieben, ist es nötig, dass die Fernuni einige klarstellende Erläuterungen gibt.

Aber es ist eher hilfreich, dass BGB III noch nicht umgestellt ist. Überlege im nächsten Semester BGB II und III zu belegen und zu schauen, ob ich dann BGB IV bei einem eventuellen Wechsel zur neuen Prüfungsordnung "geschenkt" bekomme.
 
Hallo,

ich finde das alles sehr verwirrend! Um mich zu vergewissern, ob ich durchgestiegen bin, hier ein paar Fragen:

Da ich mit BGB I und II fertig bin und ich für BGB III nur die Klausur-Zulassung habe, und ich noch nicht weiß, ob ich die Klausur im September schreiben werde, bedeutet das also - wenn ichs richtig verstanden habe, daß mir nichts anderes übrig bleibt als in die neue PO (d.h. + BGB IV + Einführung in die BWL) zu wechseln, wenn ich BGB III im September nicht schreibe, oder? Das heißt ich hab nicht wirklich eine Wahl, obwohl ich das Studium vor dem WS 2007/2008 aufgenommen habe. Außerdem wird dann wohl oder übel das BGB III-Skript veraltet sein, oder meint Ihr man kann es weiterhin verwenden und nur die ZPO-Gebiete weglassen?
Vielleicht gibts ja auch eine Übergangsphase, so daß Studenten wie ich, noch die Möglichkeit haben, eben nach der alten PO BGB III (das das neue BGB IV enthält) die Klausur zu schreiben. Wäre schön, wenn von der Fernuni eine detaillierte Stellungnahme veröffentlicht werden würde, die sämtliche durch die neue PO auftauchenden Fragen verbindlich beantwortet.

Danke und liebe Grüße
Lexa

Wenn du nach der alten Prüfungsordnung weiter studierst brauchst du BGB IV nicht. Wird spannend sein wie lange BGB II und III alt angeboten werden und on man später BGB II und III neu für die alte Prüfungsordnung verwenden kann.

Man wird noch auf den exakten Text der neuen Prüfungsordnung und der Übergangsfristen warten müssne.

Wenn Du nach der alten Prüfungsordnung weiter studieren willst, musst Du dir eigentlich keine Gedanken machen. Wenn Du zur neuen wechseln willst, solltest Du auf jeden Fall versuchen den alten BGB III Kurs zu absolvieren. Dies bietet vermutlich die Chance BGB IV angerechnet zu bekommen.
 
Ich gehe ja nun zum WS 07/08 ins 3. Semester und da ich mich aufgrund der Zugangsprüfung erst jetzt einschreiben kann als "richtiger" Student, falle ich schon komplett unter die neue PO 😡

Ich wollte jetzt eigentlich BGB II belegen, bekomme aber laut Aussage aus Hagen noch die alten Unterlagen. Gefällt mir ehrlich gesagt nicht wirklich. Wenn die FU die Akademiestudenten schon rausstreicht aus dem Wahlrecht, wären aktuelle Unterlagen schon nicht schlecht. Da ich auch nicht weiß wie der BGB 2 Kurs aufbebaut ist, weiß ich auch nicht, wie gravierend die Änderung ist. Muss ich einfach nur 2 Kapitel nicht lesen oder steckt in jedem Kapitel etwas, was nun rausfällt? :ka
 
Ich gehe ja nun zum WS 07/08 ins 3. Semester und da ich mich aufgrund der Zugangsprüfung erst jetzt einschreiben kann als "richtiger" Student, falle ich schon komplett unter die neue PO 😡

Ich wollte jetzt eigentlich BGB II belegen, bekomme aber laut Aussage aus Hagen noch die alten Unterlagen. Gefällt mir ehrlich gesagt nicht wirklich. Wenn die FU die Akademiestudenten schon rausstreicht aus dem Wahlrecht, wären aktuelle Unterlagen schon nicht schlecht. Da ich auch nicht weiß wie der BGB 2 Kurs aufbebaut ist, weiß ich auch nicht, wie gravierend die Änderung ist. Muss ich einfach nur 2 Kapitel nicht lesen oder steckt in jedem Kapitel etwas, was nun rausfällt? :ka:

Ich schätze mal, dass einfach die letzte Kurseinheit (ZPO) nicht mehr prüfungsrelevant sein wird. BGB II ist nach Themen geordnet (KE 1-2 Schuldrecht, KE 3-4 Deliktsrecht, KE 5 ZPO), so dass es keine Probleme innerhalb der einzelnen Kapitel geben dürfte.
 
Ich hielt zu dem Thema ebenfalls eine Anfrage

"
Die Depesche habe ich so verstanden, dass ich als schon lange
eingeschriebener Student die neuen Kurse "Einführung in die
Wirtschaftswissenschaften" und "Bürgerliches Recht IV" nicht belegen
muss. Richtig?

Ich habe die Klausur zu Kurs BGB II nicht bestanden und Kurs BGB III
noch nicht belegt. Wird der Stoff aus BGB IV weiterhin in diese Kurse
"gepackt" oder muss ich, weil ich die Kurse II und III wiederhole bzw.
jetzt erst belege, den Kurs BGB IV doch noch belegen?"

und habe heute folgende Antwort erhalten:

"Sehr geehrter Herr ...,
vielen Dank für Ihre Anfrage.

Wie Sie richtig bemerken, sind Sie nicht verpflichtet die Module "Bürgerliches Recht IV" und "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" zu belegen. Diese sind erst verpflichtend für Studenten, die das LL.B.-Studium zum Wintersemester 2007/2008 aufnehmen.

Selbstverständlich können Sie aber dennoch diese neuen Module belegen. Insbesondere für "Bürgerliches Recht IV" empfiehlt sich eine Belegung, wenn Sie "Bürgerliches Recht II" und "Bürgerliches Recht III" noch nicht belegt haben, da Inhalte aus II und III in IV gezogen wurden, um den Umfang der Module zu entlasten.


Von Vorteil bei der neuen Prüfungsordnung ist, dass Sie in Verbindung mit dem konsekutiv aufbauenden Master of Laws auf einen Gesamtumfang von 300 ECTS kämen (210 ECTS vom LL.B. und 90 ECTS vom LL.M.). Nach Ansicht der Fakultät könnte dieser Umfang in Zukunft Vorteile bringen, insofern z. B. eine Zulassung zum ersten juristischen Staatsexamen angestrebt wird.

Bei weiteren Fragen stehe ich gern zur Verfügung."

MfG vom Bodensee

Heri
 
Betroffenen,
das ganze ist schon ziemlich verwirrend...
Ich möchte im September 07 BGB II und, falls ich es schaffe mich entsprechend vorzubereiten, auch BGB III schreiben.
Was glaubt Ihr denn, welche Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden - ZPO nicht, weils ja demnächst im neuen Modul BGB IV enthalten ist oder ZPO gerade, weil man als "Alteingeschriebener" BGB IV erlassen bekommen könnte?
Bin wirklich am grübeln worauf ich mich schwerpunktmäßig vorbereiten soll!
 
Hallo an alle Betroffenen,
das ganze ist schon ziemlich verwirrend...
Ich möchte im September 07 BGB II und, falls ich es schaffe mich entsprechend vorzubereiten, auch BGB III schreiben.
Was glaubt Ihr denn, welche Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden - ZPO nicht, weils ja demnächst im neuen Modul BGB IV enthalten ist oder ZPO gerade, weil man als "Alteingeschriebener" BGB IV erlassen bekommen könnte?
Bin wirklich am grübeln worauf ich mich schwerpunktmäßig vorbereiten soll!

Ich denke, das wird völlig unabhängig von dem neuen Modul sein. Ich würde mir anschauen, welcher Prüfer jeweils die Klausur stellt und wo seine Schwerpunkte in den vergangenen Klausuren lagen. Der Prinz macht halt gerne ein wenig Prozessrecht, andere haben ihre eigenen Schwerpunkte.
 
Hallo an alle Betroffenen,
das ganze ist schon ziemlich verwirrend...
Ich möchte im September 07 BGB II und, falls ich es schaffe mich entsprechend vorzubereiten, auch BGB III schreiben.
Was glaubt Ihr denn, welche Prüfungsschwerpunkte gesetzt werden - ZPO nicht, weils ja demnächst im neuen Modul BGB IV enthalten ist oder ZPO gerade, weil man als "Alteingeschriebener" BGB IV erlassen bekommen könnte?
Bin wirklich am grübeln worauf ich mich schwerpunktmäßig vorbereiten soll!

Wenn BGB II & III letztmalig in der "alten Form" abgeprüft werden, sollte man sich m.E. hier auch schwerpunktmäßig drauf vorbereiten ... Nur so lässt es sich rechtfertigen, wenn diese Leute dann auch BGB IV auf ihren Antrag hin anerkannt bekomen.
 
dherron & maischdro,
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich fürchte auch, dass ich das Prozessrecht nicht unterschätzen darf ...
Falls es dann in BGB II und III doch nicht dran kommt hätte ich wenigstens schon eine solide Basis für BGB IV. Das möchte ich ja auf jeden Fall absolvieren, um mir alle Optionen zu sichern.
Weiß jemand von Euch zufällig, wer im September 07 für BGB II und III als Prüfungssteller dran ist?
 
Ich habe diesbezügl. lieider keine Ahnung. Werde es aber genauso machen wie Du was BGB IV betrifft!
Viel Erfolg!
Diana
 
Hallo dherron & maischdro,
vielen Dank für Eure Antworten.
Ich fürchte auch, dass ich das Prozessrecht nicht unterschätzen darf ...
Falls es dann in BGB II und III doch nicht dran kommt hätte ich wenigstens schon eine solide Basis für BGB IV. Das möchte ich ja auf jeden Fall absolvieren, um mir alle Optionen zu sichern.
Weiß jemand von Euch zufällig, wer im September 07 für BGB II und III als Prüfungssteller dran ist?

Wenn du BGB II und BGB III mit Abschluss des SoSe 2007 bestanden hast, würdest du BGB IV ohnehin angerechnet bekommen. So habe ich zumindest die Aussage der Studienberatung verstanden.
 
dherron,
ich hätte es eher so verstanden, dass Du als Alteingeschriebener drauf verzichten kannst BGB IV überhaupt zu belegen, d.h. Du erhältst den Titel BoL bereits nach 6 Semestern.
Hast Du aber die Absicht später das erste jur. Staatsexamen zu erlangen (was evtl. bald mit BoL+MoL möglich wäre), dann musst Du 7+3 Semester studiert haben.
Korrigiert mich bitte, falls ich da jetzt falsch liegt.
 
Wenn du BGB II und BGB III mit Abschluss des SoSe 2007 bestanden hast, würdest du BGB IV ohnehin angerechnet bekommen. So habe ich zumindest die Aussage der Studienberatung verstanden.

@dherron: Mit wem hast Du da genau gesprochen?

Ich habe vorhin mit dem PA gesprochen und eine genau Aussage über Übergangsfristen für "alteingeschriebene" bezügl. BGB IV könnte, wenn momentan überhaupt möglich, nur Fr. Altenbrandt geben.

Eine Übergangsfrist wird es wohl geben, so dass wir nach SS 2007 wohl noch immer die Chance haben BGB IV angerechnet zu bekommen. Nur wann die endet ist wohl noch nicht ganz heraus.

Muß einfach mal Fr. Altenbrandt anrufen und mit ihr reden.

Grüße
Diana
 
Hilfe

Ich stehe etwas auf der Leitung:

Bin seit Oktober 06 als TZ eingeschrieben. Habe aber bisher nur BGBI (und M1, M5) belegt. Heißt das nun, wenn ich den MoL und eventuell später mal das Staatsexamen anstrebe, ich mich nach der neuen PO richten muss (sprich BGB IV belegen muss)?
Wie teile ich das der Fernuni mit? Oder belege ich einfach nun weiter wie geplant? Kann man das auf der Rückmeldung mit angeben, dass man in die neue PO übertreten möchte?

Welche Vor- bzw. Nachteile gibt es denn über die neue PO ausser, dass man 1 Semester länger studiert?
 
Ich stehe etwas auf der Leitung:

Bin seit Oktober 06 als TZ eingeschrieben. Habe aber bisher nur BGBI (und M1, M5) belegt. Heißt das nun, wenn ich den MoL und eventuell später mal das Staatsexamen anstrebe, ich mich nach der neuen PO richten muss (sprich BGB IV belegen muss)?

Wie teile ich das der Fernuni mit? Oder belege ich einfach nun weiter wie geplant? Kann man das auf der Rückmeldung mit angeben, dass man in die neue PO übertreten möchte?

Erstmal bist Du in der alten Prüfungsordnung. Details zum Übergang wird es später geben. Die neue Prüfungsordnung wird sicher auch Übergangsregelungen beinhalten.

Welche Vor- bzw. Nachteile gibt es denn über die neue PO ausser, dass man 1 Semester länger studiert?

Kommt auf die Details des Masters in Hagen an. D.h. was sind die Zulassungsvoraussetzungen. Hier kann nur die Uni etwas zu sagen oder die entsprechenden Prüfungsordnungen etc. veröffentlichen.

Zum Staatsexamen:
Hier ist alles Spekulation. Im Moment reicht der MoL aus Hagen nicht zur Zulassung zum Staatsexamen aus. Die Länder diskutieren verschiedene Modelle. Ggf. auch verzicht aufs klassische Staatsexamen. Aber was letztlich kommt, kann man sicht sagen. Die Justizministerkonferenz ist bisher eher zurückhaltend mit der Reform der Juristenausbildung. Laut Koalitionsvertrag wird auch vom Bund in dieser Legislaturperiode nicht viel kommen.
 
@dherron: Mit wem hast Du da genau gesprochen?


Ok,
ich war vielleicht nicht präzise genug:
Ein Mitarbeiter aus dem Dekanat Rechtswissenschaft der FernUni schrieb mir:
'Allerdings wird Ihnen das Modul "Bürgerliches Recht IV" angerechnet, wenn Sie die Module "Bürgerliches Recht II" und "Bürgerliches Recht III" mit Abschluss des Sommersemesters 2007 erfolgreich abgeschlossen haben, da sich hier lediglich die Inhalte verschieben.'

Das lässt der FernUniversität die Option, die Module auch später noch anzurechnen.
 
Hab auch Neuigkeiten bzgl. dem künftigen BGB IV:

Mir wurde auf Anfrage vom Prüfungsamt u.a. mitgeteilt, daß, falls man als Nicht-Erstsemestler in der sechssemestrigen Bacheloralternative bleiben möchte, ab dem WS BGB III (neue Version ohne Verfahrensrecht) belegen und bearbeiten und mit der Klausur abschließen muß und auch BGB IV (Verfahrensrecht) belegen und bearbeiten muß (die Klausur muß man jedoch nicht schreiben!!!) um vom Inhalt und vom Umfang her die komplette "alte" Version zu absolvieren.

D.h., es wäre wohl meiner Meinung nach sinnvoll in die neue PO zu wechseln (wenn man die BGB III-Klausur nicht im September schreibt), da man BGB IV eh belegen (+ bezahlen!) muß - aber trotzdem nach der alten PO beim sechsemestrigen Bachelorabschluß bleibt.
Idealerweise schreibt man die Klausur BGB III noch in diesem Semester (inkl. VerfahrensR), dann umgeht man alle "Stolpersteine" und braucht gar kein BGB IV. In dem Fall muß man sich nur überlegen, ob man die "Einführung in die Wiwi und VWL" belegen will oder nicht, um dann den siebensemestrigen BoL nach der neuen PO zu absolvieren (so habs ich zumindest verstanden).
Wobei interessant wäre, was passiert, falls man in diesem Semester durch die Klausur in BGB III fallen würde (keine Schwarzmalerei nur Neugier! - weil wir sind ja alle fleißig und haben gute Voraussetzungen zum Bestehen 😉). Wahrscheinlich fällt man dann automatisch in die Regelung, daß BGB IV belegt werden muß, weils BGB III ab dem WS nur noch in der neuen Version gibt.

Was meint Ihr dazu?

Liebe Grüße
Lexa
 
Na super! Danke für Deine Mühe und Info!
Ich kam noch nicht dazu mich so ausführlich mit dem PA in Verbindung zu setzen!

Dann kann man ja echt in die neue PO wechseln. So viel Unterschied und Mehrarbeit macht das für uns "Alte" ja dann auch nicht mehr!

LG
Diana
 
Ich bin auch irgendwie sehr unschlüssig was ich nun machen soll.

Ich habe BGB I und II in der Tasche und hatte eigentlich für's kommende WS vor, BGB III zu belegen. Damit bin ich aber nicht mehr in der Situation, dass ich alle drei schon absolviert habe, bevor das neue BGB IV eingeführt wird.*doof* Wenn aber die Unterlagen von BGB III immer noch die alten sind, habe ich ja auch wenn ich es zum WS belege, die gleichen Inhalte, als wenn ich es jetzt schon gemacht hätte.

Mir wurde die Auskunft erteilt, ich können trotzdem im nach der alten PO weiter studieren und bräuchte dann weder BGB IV noch das BWL /VWL Modul belegen. Will ich aber in die neue PO wechseln, muss ich sowohl das eine als auch das andere nachbelegen, weil ich ja bislang BGB III noch nicht in der Tasche habe...

Ich finde die ganze Verfahrensweise ziemlich doof, denn wenn ich das schon zu Beginn dieses Semesters gewusst hätte, hätte ich natürlich jetzt statt UR I z.B. BGB II belegt. Dann wäre ich jetzt fein raus...aber nein, ich habe BGB III jetzt im Sommer nicht belegt, weil es mir neben StrafR zuviele SWS hatte und ich Bedenken hatte, dass ich das zeitlich alles schaffe....wie gesagt, wenn ich das vorher gewusst hätte, hätte ich meine Belegung anders gewählt. Stattdessen werden wir jetzt vor vollendete Tatsachen gestellt und müssen mal zusehen, was wir machen.

So muss ich, wenn ich in die neue PO wechseln will, BGB IV und das BWL/VWL Modul nachbelegen. Bei zwei Modulen kostet mich das ein ganzes Semester !! Die Zeit hatte ich gar nicht eingeplant...

Und wer weiß, wozu es noch mal gut sein wird, in die neue PO zu wechseln. Nachher ärgert man sich, wenn man es nicht getan hat.

Ich habe allerdings auch die Info erhalten, dass ich jetzt nicht explizit erklären muss, ob ich wechsel oder nicht, sondern das tue ich einfach durch die Belegung der entsprechenden Kurse und nachher bei der Beantragung und Ausstellung des Zeugnisses.

Von daher habe ich mir überlegt, bis alles in trockenen Tüchern ist, und eventuelle Übergangsfristen etc. geklärt sind, halte ich erst mal die Füße still.

Ich werde in jedem Fall im kommenden WS BGB III belegen und dann noch ein weiteres Modul. Von BGB IV und BWL/VWL lasse ich erst mal die Finger und schaue erst mal, was sich in den nächsten Monaten noch so tut. Nachbelegen kann ich immer noch und kann mich demnach ja auch später noch für den Wechsel entscheiden. So verliere ich jetzt erst mal keine Zeit. Und vielleicht ergibt sich ja doch noch was hinsichtlich der Anrechnung von BGB IV. Vielleicht kann man das ja doch noch irgendwie hinkriegen, wenn man es jetzt im WS belegt und die alten Inhalte noch drin sind. Dann bliebe nämlich nur BWL /VWL zum nachbelegen, bei einem Wechsel und dann schaut die Sache ja wenigstens schon wieder ein bißchen netter aus...

Wir werden sehen...auf jeden Fall bin ich im Moment nicht glücklich damit...
 
Komisch ist allerdings (entgegen dem Inhalt der Auskunft von Frau Altenbrandt, siehe mein Posting weiter oben), daß im Belegungsheft fürs WS BGB III immernoch in der "alten" Version angeboten wird. Ich kann mir das nur so erklären, daß es vielleicht im Skript einen Vermerk gibt, daß Verfahrensrecht ab sofort für BGB III nicht mehr prüfungsrelevant ist.

Schönen Abend wünscht
Lexa
 
Komisch ist allerdings (entgegen dem Inhalt der Auskunft von Frau Altenbrandt, siehe mein Posting weiter oben), daß im Belegungsheft fürs WS BGB III immernoch in der "alten" Version angeboten wird. Ich kann mir das nur so erklären, daß es vielleicht im Skript einen Vermerk gibt, daß Verfahrensrecht ab sofort für BGB III nicht mehr prüfungsrelevant ist.

Schönen Abend wünscht
Lexa

Ich könnte mir vorstellen, dass die Mitarbeiter der Uni es in der Zeit nicht schaffen die ganzen KE's zu überarbeiten und es in der Prüfungsinfo für März die "nicht klausurrelevanten" Teile der KE's angegeben werden (z.B. KE 5 ZPO bei BGB II).
Schätze daher, dass es ab SS08 neues Studienmaterial geben wird!

Lassen wir uns überraschen was da an BGB III KE's eintrudelt!
 
habe auch eine Frage zu diesem Thema

Nämlich:
Ich habe mit dem Studium WS 2006/07 begonnen.
Klausurzulassung zu Propädeutikum und Externe Buchhaltung.
Habe mich für das nächste Semester für Strafrecht eingeschrieben.
Meine Frage dazu: Muß ich jetzt diesen neuen Gegenstand vom 1.Semester auch nachträglich absolvieren.

danke Silvia
 
Silvia,

ich verstehe die Frage nicht.

Du meinst wohl, dass Du BGB I bis III noch nicht bearbeitet hast und möchtest wissen, ob Du die Klausuren in der alten oder neuen Form schreiben musst. Sofern Du BGB I bereits belegt hast, ist dies kein Problem, da hier bisher nur BGB - AT prüfungsrelevant waren, also keine
Teile der ZPO darin enthalten waren. Hier dürftest Du mit dem alten Material problemlos auch die Klausur schreiben können.

Aus den alten Kursen BGB II & III wurde quasi die ZPO in das neue Modul BGB IV ausgelagert. Wie bereits oben geschrieben, musst Du - sofern Du nicht in die neue PO wechseln möchtest - nur die Klausuren in BGB II & III absolvieren. Wie das eventuell mit einer obligatorischen Nachbelegung der ZPO ist, kann Dir eigentlich nur das PA sagen.

"Neuer Gegenstand vom 1. Semester?" ... Aaah, ich denke, dass Du das neue Modul "Einführung in die Wirtschaftswissenschaft" meinst. Dies ist nur notwendig, wenn Du in die neue PO wechseln möchtest. Letztendlich hast Du die Wahl ob Du einen sechsemestrigen BoL mit 180 ECTS haben willst, oder einen siebensemestrigen BoL mit 210 Punkten ...

Sandra
 
Also ich habe auch mit dem PA telefoniert und mir hat man gesagt, dass es sich bei BGB IV nicht nur eine Verschiebung des Inhalts aus BGB II und III sein wird, sondern es wird viel umfangreicher sein.
Außerdem hätte der Wechsel auf 7 Semester nichts mit dem Staatsexamen zu tun, sondern wenn man an einem Erasmus Programm teilnehmen möchte und noch im Ausland studieren will.
Den richtigen Durchblick haben sie bestimmt auch noch nicht.

Katja
 
Hallo Leute!

Also ich habe auch mit dem PA telefoniert und mir hat man gesagt, dass es sich bei BGB IV nicht nur eine Verschiebung des Inhalts aus BGB II und III sein wird, sondern es wird viel umfangreicher sein.
Außerdem hätte der Wechsel auf 7 Semester nichts mit dem Staatsexamen zu tun, sondern wenn man an einem Erasmus Programm teilnehmen möchte und noch im Ausland studieren will.
Den richtigen Durchblick haben sie bestimmt auch noch nicht.

Katja

Die Frage Staatsexamen war sicherlich nie der Grund von Hagen für die Anpassung. (Hagen strebt aus verschiedenen Gründen nicht das Staatsexamen als Abschluss für die Ansolventen des Fernstudiums an.) Wenn Hagen den Zugang zum Staatsexamen eröffnen wollte, müssten andere Änderungen am Studium vorgenommen werden.

Es gab/gibt hier im Forum Überlegungen/Hoffnungen, dass eines fernen Tages möglicherweise den Zugang zum Staatsexamen oder einer neukonzipierten Anwaltsausbildung geben könnte. Dann könnten die Frage Regelstudienzeit 9 oder 10 Semester eine Rolle spielen.

Es gibt viele Überlegungen die Juristenausbildung in Deutschland grundsätzlich zu reformieren. Allerdings kann man noch nicht vorersagen was passiert. Es gibt da auch sehr unterschiedliche Interessen bei den Justizministern und den Kultusministern etc.
 
Geht es hier eigentlich um eine mögliche Zulassung zum ersten Staatsexamen oder um die direkte Zulassung zum Referendariat/2. Examen?
 
Wie ist das, wenn ich jetzt bgb 4 oder einführung in die wiwi belege dann muss ich auf jeden fall in die neue PO wechseln oder?
überlege nämlich grade was ich für nächste semester belgen soll...
laut curriculum wären im 4.semester allg. verwr(hab ich schon dieses sem.) strafrecht und bgb 4 dran!
überlege nun ob ich strafr + bgb4 + einführung in die wiwi belege(was ich nach neuer PO dann noch nachholen müsste) oder eventuell was nehme was im 5 semester dran wäre zb ipr oder unternrecht.
kann mir jmd sagen wie es bei bgb4 mit dem umfang aussieht? strafrecht soll ja was ich hier so gelesen habe voll viel sein...
sind beide mit 8sws angesetzt 😕

Lg christian
 
wie ist das, wenn ich jetzt bgb 4 oder einführung in die wiwi belege dann muss ich auf jeden fall in die neue PO wechseln oder?
überlege nämlich grade was ich für nächste semester belgen soll...
laut curriculum wären im 4.semester allg. verwr(hab ich schon dieses sem.) strafrecht und bgb 4 dran!
überlege nun ob ich strafr + bgb4 + einführung in die wiwi belege(was ich nach neuer PO dann noch nachholen müsste) oder eventuell was nehme was im 5 semester dran wäre zb ipr oder unternrecht.
kann mir jmd sagen wie es bei bgb4 mit dem umfang aussieht? strafrecht soll ja was ich hier so gelesen habe voll viel sein...
sind beide mit 8sws angesetzt 😕

Lg christian

Zu BGB IV kann ich leider noch nichts sagen, dass habe ich für's nächste Semester belegt. StrafR ist tatsächlich viel. Nicht was die KE'S angeht, aber was das auswendig lernen angeht. Man muss für die Klausur viele Definitionen auf dem Kasten haben. :eek
 
wie ist das, wenn ich jetzt bgb 4 oder einführung in die wiwi belege dann muss ich auf jeden fall in die neue PO wechseln oder?


Lg christian

Nein!
Wenn Du die Kurse belegst, entscheidest Du immer noch, ob Du den Abschluß nach alter oder neuer Prüfungsordnung absolvieren möchtest.
Im ersten Fall gibst Du bei der Beantragung des Abschlußzeugnisses einfach die "neuen" Kurse nicht mit an, im zweiten Fall gibst Du Sie an, mit Beifügung der entsprechenden qualifizierten Scheine natürlich.
Soweit die Auskunft vom Prüfungsamt dazu.

LG,
Josef
 
Nein!
Wenn Du die Kurse belegst, entscheidest Du immer noch, ob Du den Abschluß nach alter oder neuer Prüfungsordnung absolvieren möchtest.
Im ersten Fall gibst Du bei der Beantragung des Abschlußzeugnisses einfach die "neuen" Kurse nicht mit an, im zweiten Fall gibst Du Sie an, mit Beifügung der entsprechenden qualifizierten Scheine natürlich.
Soweit die Auskunft vom Prüfungsamt dazu.

LG,
Josef

gut zu wissen danke dir für die info
 
Geht es hier eigentlich um eine mögliche Zulassung zum ersten Staatsexamen oder um die direkte Zulassung zum Referendariat/2. Examen?

es "ging" wohl mehr oder weniger um die Zulassung zur Teilnahme am 1. Staatsexamen mit BoL+MoL nach 9/10 Semestern (so wie sonst nach mind. 7/8, real 10-12 Sem.).

Die Diskussion um die Reform der Juristenausbildung überschlägt sich nicht wirklich. Alle paar Wochen, zuletzt Monate erscheinen interessante Aufsätze. Der Fernuni BoL+MoL wäre selbst nach dem Modell nach Jens Jeep kaum ausreichend. Allein, weil das Zivilrecht - was nicht schlecht ist - im Vergleich zum Strafrecht extrem überrepräsentiert ist. Im StEx schreibt man mind. Klausuren 1x BGB klein 1x StrafR klein 1x ÖR klein, dann 1x Zivilrecht groß 1x StrafR groß 1x ÖR groß plus dem Schwerpunktbereich mit teilweise mehreren Klausuren.
Zusätzlich zu diesen 6 Klausuren (3x klein 3x groß) schreibt man 6 Hausarbeiten meist parallel oder um 1 Sem versetzt. Die kleinen Hausarbeiten machen einen Aufwand wie ca. 4-5 Einsendeaufgaben (meine Einschätzung, habe die HA und alle EAs bis auf BWL gemacht 😉).
Die großen Hausarbeiten sind unvergleichbar mit Einsendeaufgaben und machen tlw. einen enormen Aufwand. Insbesondere muss alles per Fußnoten nachgewiesen werden. 3x sehr viel Arbeit, und das auch in Bezug auf Strafrecht, was beim BoL fast nicht vorkommt.

Auch im MoL wird Strafrecht nicht so repräsentiert. So soll dort wie bekannt Einsendeaufgaben + Klausur (2 Stündig) geschrieben werden.

Also mal als Beispiel:
BoL + MoL Strafrecht:
- 2x Einsendeaufgabe, Aufwand (zusätzlich zum Lernen natürlich) ca. 3 bis 15 Stunden
- 2x Klausur jeweils 2 Stunden

Bis zum 1. Staatsexamen:
- Kleine Klausur 3-stündig
- Kleine Hausarbeit - ca. 3 Wochen beim ersten mal, knapp 1 Woche beim zweiten mal - rund um 15-20 Seiten MIT Nachweisen/Fußnoten.... sicher 20-60 Stunden je nachdem
- große Klausur 3-stündig
- große Hausarbeit - meist 2-3 Wochen und mehr Aufwand, oft 20 Seiten auf höherem Niveau, sicher 30, 40... oder sogar 100 Stunden inkl. Abschreiber-Check (elektronische Einreichung zusätzlich zu Papierversion)


rund 20 Std. Heimarbeit (EA) + 4 Std. Klausuren gegenüber sicher 80, 90 und mehr Std. Heimarbeit (HA) + 6 Std. Klausuren.... ist sehr deutlich.

Vor allem die Hausarbeiten beim StEx haben es einfach in sich. Die Klausuren sind ja vielleicht noch vergleichbar. Aber nicht die HAs.

Ich habe z.B. den kleinen Schein Strafrecht und die große Klausur bestanden gehabt (große HA nicht eingeschickt ,)). Daher musste ich das M8 belegen. Das konnte ich ohne eine Sekunde mich mit dem Thema nochmal zu beschäftigen 8 Monate später an der FernUni bestehen.


Wer als BoL/MoL es in Erwägung zieht, sich die Option Staatsexamen offen zu halten, dem empfehle ich sich mal die Uni Greifswald, Erlangen-Nürnberg, Osnabrück und bald Mannheim anzuschauen. Die haben schon oder bald einen BoL. Zu diesem BoL könnte man als Hagen-BoL ggf. wechseln bzw. vollständig anerkennen lassen. Dann wiederrum sollte man sich diese BoLs, welche parallel zum StEx an den Unis angeboten werden, sich für ein StEx Studium anrechnen lassen (oder einklagen) - Recht ist Recht und wo Rechtswissenschaft drauf steht muss Rechtswissenschaft drinstehen. Wenn dann geht es nur darum, wieviel anerkannt wird. Wenig wäre, wenn der BoL als Zwischenprüfung (spätestens 4./5. Semester StEx) anerkannt wird.

Durch die (leider) Einführung des Schwerpunktbereichsstudiums kann man bzw. muss man nach aktueller Lage kalkulieren, das man noch mindestens 2 Semester das StEx-Studium betreiben muss. Das ist in den meisten BLs sowieso Voraussetzung zum 1. StEx (1 Jahr immatrikuliert an der Uni in diesem BL vor Zulassung).

Durch die kleinen Einfallstore in JAG und JAO im Bereich der Anerkennung ausländischer rechtswissenschaftlicher Studiengänge besteht evtl. noch eine weitere, kleine Möglichkeit.

Ich denke nicht das es in den nächsten 3-4 Jahren möglich ist, mit BoL+MoL zum 1. StEx zugelassen zu werden. Es gibt noch nicht mal einen Referentenentwurf der in Bearbeitung ist. Bis ein Gesetz steht vergeht bekanntlich viel Zeit 😉.

Möglicherweise funktioniert Abschluss BoL, Anrechnung, 2-3 Semester andere Uni und dann 1. Staatsexamen. Der MoL hat - wenn sich nichts an der aktuellen Lage ändert - nicht so das Gewicht, weil es den Schwerpunktbereich nicht ersetzen kann. Mit MoL wären nach aktueller Lage immer noch 2 Semester im StEx Studium fällig (siehe JAG/JAO). Vorteilhaft ist aber, das man einen Titel hat (wenn auch keinen ausländischen), den die meisten erst nach dem StEx machen....

Beginnen sollte man mit einer StEx-Absicht also das BoL-Studium nicht wirklich... neben der wie ich denke geringen Quote der endgültig nicht bestandenen StEx-Juristen gibt es doch einige die das StEx-Studium bereits kennen und nun im BoL/MoL mit von der Partie sind. Da sollte man sich die Option vielleicht doch offenhalten. Bei mir lag der Wechsel z.B. an meiner extrem schlechten Uni vor Ort und dem enorm hohen Organisationsaufwand an einer Präsenzuni. Ich muss/will am Tag arbeiten. Der BoL ist bei ca. 30 Stunden Woche Arbeit parallel zu bewältigen, das StEx-Studium in vielen Phasen nicht (ca. 16 Wochen von 52 Wochen nicht...).
Zugleich brauche ich nur eine Woche vollen Urlaub (Klausurenwoche). Der BoL ist schlicht perfekt was die Vereinbarkeit von BERUF und STUDIUM angeht (nein nicht Familie und Beruf 😉 ... vielleicht auch das, aber das ist nicht mein Grund).

Gruß...
 
Diese Frage sehe ich jetzt nicht. Zwischen Staatsexamen und dem was davor kommt liegen nunmal Welten. Wie bekannt ist das Staatsexamen ein Belastungstest. Oft kann nichtmal mehr abgeschichtet werden. D.h. innerhalb weniger Tage mehrere 5-stündige Klausuren auf Examensniveau. Das wird an der Universität heute oftmals nicht beigebracht. Schon gar nicht an der FeU, die das ja auch nicht anstrebt. Und diese Belastung, d.h. enormes abstraktes wie auch ganz konkretes Wissen (BGH und obergerichtliche Rechtspr.) innerhalb extrem begrenzter Zeit auf einen neuartigen Komplexen Fall anzuwenden, das ist eine Fähigkeit, für die ein Repetitor sich empfiehlt. Er trimmt den Teilnehmer (hoffentlich) auf diese einmalige Testreihe Staatsexamen.

Das ganze hat natürlich nichts mit universitären Zielen zu tun. Daher sehe ich auch die Frage nicht so, wie du sie siehst.
 
By the way: in meinem Bekanntenkreis gibt es zahlreiche Volljuristen, die das StaatsEx auch ohne Rep geschafft haben, weil diese den finanziellen Hintergrund nicht hatten und sich die teuren Kursgebühren nicht leisten konnten.

Grundsätzlich kann man beide Ausbildungen in Punkto Niveau vergleichen. Letztendlich kommt es auf den Einzelnen darauf an, was er aus dem Studium macht. Natürlich gibt es Leute, die sich nur die Hagener Skripte "zu Gemüse" führen und im Vorfeld der Klausur nur ein paar alte Klausuren durchgehen. Aber es gibt auch Leute, die sich hier durch zahlreiche Kommentare etc. quälen und sich nebenbei auch die Rspr. reinziehen. Mein Chef hat übrigens sämtliche Unterlagen in StR und VwR weggeschmissen, weil er die bestimmt nicht mehr braucht ... Dagegen hätte er gerne das Zivilrecht wesentlich vertiefter gehabt ... (Kommt eben drauf an, wo man später landet).

Genauso kenne ich aber genug Volljuristen, die sich durch die StaatsExamina jeweils mit der "Rechts-Links-Mitte"-Diskussion geschlängelt haben, ohne die Rspr im Detail zu kennen ...

Grundsätzlich problematisch am StaatsEx ist, dass man im Vorfeld nichts einschränken kann, d.h. dass man in den Klausuren durchaus so ziemlich "auf dem falschen Fuß" erwischt werden kann, und v.a. dass man die Fähigkeit trainiert haben muss, dass man - auch wenn man eigentlich nix weiß - sich durch "Schönfelder", "Satorius" und "Co" fressen kann und nach 5 Stunden doch zu einer Lösung kommt, auch wenn man die §§ in der Prüfung zum ersten Mal gelesen hat.
 
Die Uni Mannheim ging die Tage deutlich über das hinaus, was man noch im Januar 2008 oder davor vermuten konnte (als nicht-insider):


"Bundesweit einmalig: Jura-Bachelor mit Staatsexamensoption
B.A.-Studiengang "Unternehmensjurist" startet im September"
Startseite

Reaktionen Spiegel Online
Jura-Bachelor: Angriff auf den Dinosaurier - UniSPIEGEL - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten

Reaktionen FAZ
https://www.faz.net/s/Rub1A09F6EF89...3EBEB86ADDBA59E51B~ATpl~Ecommon~Scontent.html
"Staatsprüfung in zwei Portionen"


"Die Universität Mannheim steht ab Herbstsemester 2008 bereit für den in Deutschland bislang einzigartigen Bachelor-Studiengang Unternehmensjurist Universität Mannheim (LL.B.). In dem auf sechs Semester angelegten Studiengang erhalten Jurastudentinnen und -studenten neben soliden wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnissen eine umfassende Ausbildung im Zivil- und Wirtschaftsrecht, die sie befähigt, den zivilrechtlichen Teil des ersten juristischen Staatsexamens mit Erfolg abzulegen."

"Staatsexamensoption

Eine Vertiefung ist aber auch auf juristischer Seite möglich: Die Abteilung Rechtswissenschaft bietet ein viersemestriges Aufbaustudium an, in dem in komprimierter Form der Staatsexamenspflichtstoff im Öffentlichen Recht und im Strafrecht gelehrt wird.
Das Aufbaustudium an der Universität Mannheim beenden die Absolventen mit Ablegung des Ersten Juristischen Examens. Wie bisher stehen damit den Mannheimer Absolventen nach dem anschließenden Referendariat alle klassischen juristischen Berufsfelder offen, wie die Tätigkeit als Richter, Rechts- oder Staatsanwalt.

Wer diesen Weg in der Regelstudienzeit geht, erhält einen Bonus: Die bereits im Bachelor-Studiengang Unternehmensjurist Universität Mannheim abgelegten zivilrechtlichen Klausuren können für das Erste Juristische Examen angerechnet werden. In diesem Fall müssen nur noch die Klausuren im Öffentlichen Recht und im Strafrecht, auf die das Aufbaustudium gezielt vorbereitet, sowie die mündliche Prüfung in den drei Pflichtbereichen Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht nachgeholt werden."
-----------


Da sich die Uni Mannheim schlecht dem FeU LL.B. auf längere Zeit verschließen kann (ECTS Punkte - wofür gibt es die denn? hehe 🙂), steht als Langzeit-Perspektive der LL.B. in Hagen und evtl. dieses 4-semestrige Aufbaustudium (plus evtl. ein Auffangsemester für die "zivilrechtlichen Examensklausuren", die in Mannheimer LL.B., nicht aber in Hagen geschrieben werden) im Raum....


 
Oben