ich habe ich mich heute beim Prüfungsamt erkundigt, wie das mit dem eventuellen Umstieg auf den Bachelor of Laws nach neuer Prüfungsordnung ist.
Wer die Fächer BGB I bis III nach der alten Form geschrieben hat, bekommt auf Antrag das Fach BGB IV vom Prüfungsamt angerechnet.
Wer lediglich BWL I bis BWL III hat, muss das Fach "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" noch nachliefern, da der volkswirtschaftliche Teilbereich fehlt. Hier will ich das noch einmal genau wissen, da ich ja letztes Semester mein Vordiplom in Wirtschaftswissenschaften gemacht habe und eigentlich vom Prüfungsamt Wiwi daher dieses Modul anerkannt bekommen würde. Den VWL-Teil gibt es bei mir nämlich komplett *breit grins* ... und was ist beispielsweise mit denjenigen, die im Wahlbereich die Fächer Makro und Mikro gemacht haben?
Letztendlich ist es zwar derselbe Abschluss, allerdings kann es bei einer Fortsetzung schon problematisch werden, da der L.L.M. ja eigentlich eine Regelstudienzeit von 10 Semestern vorsieht. Sechs plus drei gibt nun einmal leider nur neun Semester 😉
So ich guck mal, ob die mir das Fach jetzt doch noch anerkennen und gebe Euch bescheid. Soweit es für mich keinen zusätzlichen weiteren Aufwand bedeutet, schaue ich schon, dass ich sieben Semester auf meinem BoL-Zeugnis stehen habe.
Gruß
Sandra
PS: Anbei die Mail des Prüfungsamts:
Sehr geehrte Frau ******,
wer BGB I, II und III in der "alten" Version bestanden hat, bekommt
-wenn er will- BGB IV der "neuen" Version angerechnet. Dies ist aber nicht
nötig, denn die "Alteingeschriebenen" können ihr Bachelorstudium nach
dem sechs semestrigen Curriculum weiter fortsetzen.
Wer von den "Alteingeschriebenen" den sieben semestrigen Bachelor auf dem Papier stehen hat, muss das Modul "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" nachliefern. Eine Anrechnung aufgrund der vielleicht schon absolvierten Module BWL I,II und III erfolgt nicht, weil der Bereich Volkswirtschaftslehre fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
**********
(Unterschrift)
Wer die Fächer BGB I bis III nach der alten Form geschrieben hat, bekommt auf Antrag das Fach BGB IV vom Prüfungsamt angerechnet.
Wer lediglich BWL I bis BWL III hat, muss das Fach "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" noch nachliefern, da der volkswirtschaftliche Teilbereich fehlt. Hier will ich das noch einmal genau wissen, da ich ja letztes Semester mein Vordiplom in Wirtschaftswissenschaften gemacht habe und eigentlich vom Prüfungsamt Wiwi daher dieses Modul anerkannt bekommen würde. Den VWL-Teil gibt es bei mir nämlich komplett *breit grins* ... und was ist beispielsweise mit denjenigen, die im Wahlbereich die Fächer Makro und Mikro gemacht haben?
Letztendlich ist es zwar derselbe Abschluss, allerdings kann es bei einer Fortsetzung schon problematisch werden, da der L.L.M. ja eigentlich eine Regelstudienzeit von 10 Semestern vorsieht. Sechs plus drei gibt nun einmal leider nur neun Semester 😉
So ich guck mal, ob die mir das Fach jetzt doch noch anerkennen und gebe Euch bescheid. Soweit es für mich keinen zusätzlichen weiteren Aufwand bedeutet, schaue ich schon, dass ich sieben Semester auf meinem BoL-Zeugnis stehen habe.
Gruß
Sandra
PS: Anbei die Mail des Prüfungsamts:
Sehr geehrte Frau ******,
wer BGB I, II und III in der "alten" Version bestanden hat, bekommt
-wenn er will- BGB IV der "neuen" Version angerechnet. Dies ist aber nicht
nötig, denn die "Alteingeschriebenen" können ihr Bachelorstudium nach
dem sechs semestrigen Curriculum weiter fortsetzen.
Wer von den "Alteingeschriebenen" den sieben semestrigen Bachelor auf dem Papier stehen hat, muss das Modul "Einführung in die Wirtschaftswissenschaften" nachliefern. Eine Anrechnung aufgrund der vielleicht schon absolvierten Module BWL I,II und III erfolgt nicht, weil der Bereich Volkswirtschaftslehre fehlt.
Mit freundlichen Grüßen
**********
(Unterschrift)