Standardfrage zur Belegung noch mal ganz genau

Dr Franke Ghostwriter
Standardfrage zur Belegung (noch mal ganz genau)

Hallo zusammen!

Ich bitte vorab schon mal um Entschuldigung für die Frage, aber ich hatte eine sehr schwierige Zeit, bin immer noch etwas durch den Wind und brauche mal kurz eine explizite Antwort, weil ich mir etwas unsicher bin.

Ich will bei Wagner schreiben und habe, um das Quorum an EA erreichen zu können, Wagner und Arnold belegt. Ich weiß - so steht es ja auch im Beitrag zu AVWL / VWT von kridbonn - dass ich Endres nicht bearbeiten muss. Theoretisch, so steht da, müsse man also einen Kurs auch gar nicht belegen. Hierum geht es mir.

Meine Frage: Ist es okay, dass ich Endres daher gar nicht erst belegt habe, oder muss ich auch belegen, wenn Endres für meine Prüferwahl keine Rolle spielt?

Wie gesagt, sorry für die Frage, aber ich will kein Risiko eingehen und wollte meine Frage trotz der bestehenden Beiträge noch mal ganz genau klären.

Gruß,
Rincewind
 
Rincewind,

Vorausetzung ist doch erst einmal die Klausurzulassung! Also musst du schauen welche EA dich zur Klausurzulassung führen! Falls Endres nicht dabei ist, dann brauchst du den Kurs weder zur Klausurzulassung ( 3 von 6 bestandene EA`s) noch zur Klausur lernen (ist ja klar..)😉

HG
Katja
 
Hallo zusammen!

Ich bitte vorab schon mal um Entschuldigung für die Frage, aber ich hatte eine sehr schwierige Zeit, bin immer noch etwas durch den Wind und brauche mal kurz eine explizite Antwort, weil ich mir etwas unsicher bin.

Ich will bei Wagner schreiben und habe, um das Quorum an EA erreichen zu können, Wagner und Arnold belegt. Ich weiß - so steht es ja auch im Beitrag zu AVWL / VWT von kridbonn - dass ich Endres nicht bearbeiten muss. Theoretisch, so steht da, müsse man also einen Kurs auch gar nicht belegen. Hierum geht es mir.

Meine Frage: Ist es okay, dass ich Endres daher gar nicht erst belegt habe, oder muss ich auch belegen, wenn Endres für meine Prüferwahl keine Rolle spielt?

Wie gesagt, sorry für die Frage, aber ich will kein Risiko eingehen und wollte meine Frage trotz der bestehenden Beiträge noch mal ganz genau klären.

Gruß,
Rincewind
Hallo Rincewind,

du hast die Antwort schon selbst gegeben ... 😉
Du musst nur das Quorum an zu bestehenden EAs erreichen (3 von 6).
Da du die EAs nur über die Kursbelegung erhältst, musst du die entsprechende Anzahl an Kursen bestellen. Welche Kurse für welchen Prüfer relevant ist, das weißte ja anscheinend schon ... 😉

Kurz: Bei AVWL weiß ich es zufälligerweise gerade selbst,: Du kannst es so machen, wie du es gerade machst!


Viel Erfolg! :daumen
 
Ich kann mich meinen "Vortextern" nur anschliessen.
Mit der gleichen Frage habe ich mich mal an das Prüfungsamt gewendet.
Antwort:
Die Kursbelegung wird bei der Ausstellung des Zeugnisses vom Prüfungsamt nicht kontrolliert, sondern nur die ausreichende Anzahl von absolvierten EAs.

Achim
 
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