Standardmaßnahmen im Polizeirecht

Dr Franke Ghostwriter
zur Rechtsnatur folgender Standardmaßnahmen:

1. Platzverweis: handelt es sich hierbei um einen VA oder einen schlichten Realakt? Und: wenn ein Polizist einem Bettler sagt, er solle seine Mütze, in der er das Geld sammelt wegstecken und das Betteln sein lassen, ist das dann schon ein Platzverweis oder einfach ein Verbot?

2. Personalienaufnahme ggü An- und Abwesenden

3. Androhung einer Geldstrafe

Vielen Dank schon mal im Voraus!
 
Amarylis,

ich versuche mal, deine Fragen zu beantworten:

1. Platzverweis: handelt es sich hierbei um einen VA oder einen schlichten Realakt? Und: wenn ein Polizist einem Bettler sagt, er solle seine Mütze, in der er das Geld sammelt wegstecken und das Betteln sein lassen, ist das dann schon ein Platzverweis oder einfach ein Verbot?

Platzverweise sind Verwaltungsakte. vor allem weil sie eine Regelung nämlich das Gebot sich von einem bestimmten Platz zu entfernen, enthalten. Wenn einem Bettler verboten wird zu betteln, ist das kein Platzverweis, weil er sich ja weiterhin dort aufhalten kann, wenn er will.

2. Personalienaufnahme ggü An- und Abwesenden
Verwaltungsakt mit ähnlicher Begründung wie oben.

3. Androhung einer Geldstrafe
Kein Verwaltungsakt, weil die Person gegenüber der die Androhung ergangen ist, ja noch nichts bezahlen muss und deshalb keine Regelung vorliegt.

Hilft dir das weiter?

Viele Grüße

Pinky
 
Pinky!
Erst einmal vielen lieben Dank für die Anwort!
Das mit dem Bettelverbot sehe ich inzwischen auch so, wie Du es gesagt hast. Bei der Personalienfeststellung hab ich jetzt eine Stelle gefunden, bei der steht, dass es sich bei dieser Maßnahme, erfolgt sie gegenüber Abwesenden, nur um einen Realakt handelt. Ggü Anwesenden könne (Meinungsstreit!) ein VA wegen einer konkludenten Duldungsanordnung angenommen werden.
LG und frohes neues Jahr!
 
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