Leute!
Bin grad beim nochmaligen Durchgehen der Kursliteratur auf Folgendes gestoßen:
Es steht im 00029er Kurs KE 2: Seite 27, dass der "... AFA Satz höchstens 20% des Restbuchwertes betragen und zu keiner höheren AfA als dem 2-fachen der laternativ zulässigen linear-gleichbleibenden Afa führen".
Jetzt steht aber in der Fußnote: Währen der Jahre 06 und 07 erhöhen sich diese Grenzen auf 30% und das 3-fache.
Meine Fragen sind daher:
- Müssen wir dann bei der Klausur mit den Werten für 06/07 rechnen oder wird beides als richtig bewertet?
- Was passiert im Jahr 08? Wird dann wieder nur das alte Schema als richtig gewertet?
Schon mal vielen herzlichen Dank für eure Antworten!
glg
Robert
Bin grad beim nochmaligen Durchgehen der Kursliteratur auf Folgendes gestoßen:
Es steht im 00029er Kurs KE 2: Seite 27, dass der "... AFA Satz höchstens 20% des Restbuchwertes betragen und zu keiner höheren AfA als dem 2-fachen der laternativ zulässigen linear-gleichbleibenden Afa führen".
Jetzt steht aber in der Fußnote: Währen der Jahre 06 und 07 erhöhen sich diese Grenzen auf 30% und das 3-fache.
Meine Fragen sind daher:
- Müssen wir dann bei der Klausur mit den Werten für 06/07 rechnen oder wird beides als richtig bewertet?
- Was passiert im Jahr 08? Wird dann wieder nur das alte Schema als richtig gewertet?
Schon mal vielen herzlichen Dank für eure Antworten!
glg
Robert