ich habe noch eine Frage zu Seite 29 im Skript:
Worin liegt in der Praxis der Unterschied zwischen Nr. 5 und 1 bzw. Nr. 6 und 2?
Wirtschaftsgüter in Nr. 5 und 6 gehören bereits am letzten Bilazstichtag um Anlagevermögen.
Da ich aber die Bilanz doch stichtagsbezogen erstelle, verstehe ich die Besonderheit nicht. Warum muss das extra erwähnt werden? Oder habe ich etwas ganz anderes übersehen?
Für eure Hilfe vielen Dank vorab!
Worin liegt in der Praxis der Unterschied zwischen Nr. 5 und 1 bzw. Nr. 6 und 2?
Wirtschaftsgüter in Nr. 5 und 6 gehören bereits am letzten Bilazstichtag um Anlagevermögen.
Da ich aber die Bilanz doch stichtagsbezogen erstelle, verstehe ich die Besonderheit nicht. Warum muss das extra erwähnt werden? Oder habe ich etwas ganz anderes übersehen?
Für eure Hilfe vielen Dank vorab!