Taschenrechner

Dr Franke Ghostwriter
. Hat jemand von euch in diesem Jahr (seit der neuen "Taschenrechnerverordnung") den Texas Instruments TI-30 ECO RS in einer Klausur benutzt?

Es ist eine Tatsache, dass der sich in Sachen Funktionalitaet nicht von denen auf der Liste der erlaubten unterscheidet und zudem zu einer der erlaubten Modellreihen gehoert. Er unterscheidet sich lediglich bezgl. Verarbeitung und Solarbetrieb.
Da ich aber keine Lust habe morgen (Ich weiss das faellt mir frueh ein) mit den Aufsichten zu diskutieren, frage ich lieber mal.
 
weils grad so schön passt:
Ich habe mir für's Studium vor knapp 2 Jahren den Casio FX85 DE gekauft, der ist bis auf 2 Sonderfunktionen identisch mit dem erlaubten FX86 ( also der Neue hat die Sonderfunktionen!! ) ... und jetzt kann ich mir einen neuen TR kaufen, da der "alte" nicht erlaubt ist... 😡 ... so ein Schmarrn.

Grüße
 
ich vermute mal die sind da so streng damit man eben nicht so einfach bekannte exploits nutzen kann die den Funktionsumfang auf den vom fx-991 erweitern. aber ka..
 
Hallo zusammen,

ich habe eine kurze Frage. Hat jemand von euch in diesem Jahr (seit der neuen "Taschenrechnerverordnung") den Texas Instruments TI-30 ECO RS in einer Klausur benutzt?

Es ist eine Tatsache, dass der sich in Sachen Funktionalitaet nicht von denen auf der Liste der erlaubten unterscheidet und zudem zu einer der erlaubten Modellreihen gehoert. Er unterscheidet sich lediglich bezgl. Verarbeitung und Solarbetrieb.
Da ich aber keine Lust habe morgen (Ich weiss das faellt mir frueh ein) mit den Aufsichten zu diskutieren, frage ich lieber mal.

Vielen Dank

Ich musste es schmerzlichst am eigenen Leib erfahren. Letzte Woche hatte ich Rechungslegung in D-Dorf geschrieben, auch mit dem TI-30 ECO RS (den ich schon seit sieben Jahren besitze und keinerlei programmierbaren Funktionen hat).

Kurz vor der Klausur zum Aufseher gerannt und gefragt, ob mein Modell erlaubt sei, da es größtenteils von der Bezeichnung passt. "Nö" war die Antwort. Als ich gefragt habe, was das für eine Logik sei, dass ein veraltetes Modell nicht erlaubt ist, hat er mich an das Prüfungsamt verwiesen 😡

Zum Glück waren die Rechenaufgaben in den Klausuren auch per Kopf machbar. Das soll mir eine Lehre sein, diese schwachsinnige Regelungen des Prüfungsamtes kann man aber durchaus hinterfragen.
 
Die Klausuraufsichten sind doch vor Ort gar nicht in der Lage zu beurteilen, ob das Ding jetzt mehr oder weniger Funktionalitäten hat, egal ob es ein neues oder antikes Modell ist. Programmierbare Taschenrechner gibt es nicht erst seit gestern.
Die Regelung ist vielleicht ein wenig bescheuert, aber dafür glasklar und ohne Graubereiche.
 
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