Bei Wikipedia wird der Tatbestand einer Norm wie folgt beschrieben:
Eine Norm ist
Allgemein: eine als verbindlich anerkannte Regel bzw. Richtschnur.
Recht: Der Begriff Rechtsnorm bezeichnet allgemein eine gesetzliche Vorschrift (Gesetz, Verordnung, Richtlinie, Satzung)
Unter Tatbestand (Fakt) versteht man in der Rechtswissenschaft einen abstrakten oder konkreten Lebenssachverhalt. Der Begriff erklärt sich selbst als "Bestandsaufnahme" einer Tat im weitesten Sinne, also aller Umstände menschlichen Tuns.
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