folgende Frage:
Handelskauf (Händler und Großhändler) über 2000€ am 03.02. Käufer bekommt die Rechnung einen Tag später am 04.02, welche auf den 03.02 Datiert ist.
Wann komt der Käufer in Verzug?
a. zunächst gar nicht. Für den sofortigen Eintritt des Verzugs bedarf es einer Mahnung des BGH an den Käufer
b. mit ablauf von 30 Tagen vom 03.02
c. Mit ablauf von 30 Tagen vom 04.02 an
d. Am 15.02 wenn die beiden vereinbart haben ,dass die 2000€ "mitte des Monats" zu zahlen sind
e. Mit ablauf des 04.02, wenn die Rechnung den Zusatz "Rechnungsbetrag sofort fällig" enthält
Ich tippe würde sagen c und d. Wie seht ihr das?
Gruß
Handelskauf (Händler und Großhändler) über 2000€ am 03.02. Käufer bekommt die Rechnung einen Tag später am 04.02, welche auf den 03.02 Datiert ist.
Wann komt der Käufer in Verzug?
a. zunächst gar nicht. Für den sofortigen Eintritt des Verzugs bedarf es einer Mahnung des BGH an den Käufer
b. mit ablauf von 30 Tagen vom 03.02
c. Mit ablauf von 30 Tagen vom 04.02 an
d. Am 15.02 wenn die beiden vereinbart haben ,dass die 2000€ "mitte des Monats" zu zahlen sind
e. Mit ablauf des 04.02, wenn die Rechnung den Zusatz "Rechnungsbetrag sofort fällig" enthält
Ich tippe würde sagen c und d. Wie seht ihr das?
Gruß