Umfang Skript BGB III.

Dr Franke Ghostwriter
ich fange gerade mit dem Modul Bürgerliches Recht III. an und möchte mir den Lernstoff zeitlich etwas aufteilen. Dafür müsste ich wissen wie viele Seiten das Gesamtmodul hat. Bisher habe ich nur die Kurseinheit 1 (Sachenrecht = 155 Seiten).

Daher meine Frage: Hat jemand schon die gesamten Unterlagen (aus vorigen Semestern) vorliegen und kann mir sagen wie viele Seiten die anderen Kurseinheiten haben?

Ich habe die gleiche Anfrage auch bezüglich des Moduls "Externes Rechnungswesen" im dortigen Forum gepostet, wenn zufällig jemand beide Kurseinheiten vollständig vorliegen hat - keine Scheu, ich freue mich auch hier über eine Antwort 🙂

Viele Grüße
 
Vielen lieben Dank!!!

Wobei ich jetzt natürlich etwas verunsichert bin. Meine Kurseinheit 1 (kam gestern mit der Post, sollte also eigentlich aktuell sein) heißt Sachenrecht und hat 155 durchnummerierte Seiten. Das letzte Kapitel ist "D. Eigentum an Urkunden" und beginnt auf S. 154 - haben wir dasselbe Skript?

Vielen Dank noch einmal! Hast Du auch die Unterlagen für Externes Rechnungswesen? Da suche ich auch noch die Seitenzahlen 🙂))


PS: Ob es grundlegende Änderungen gab weiß ich leider nicht.
 
nun, ich hab bgb III erstmalig vor vielleicht 2 semestern bestellt. oder 3. oder 4. also kann schon sein, dass sich da der ein oder andre absatz geändert hat 🙂 deine wird logischerweise die neuere fassung sein.

und was rewe betrifft.. himmel, ich bin zu gut für diese welt 😉
buchhaltung:
ke1: 26
ke2: 61
ke3: 59
ke4: 60
ke5: 93 (jeweils ohne den "lösungsteil" der aufgaben, also reiner stoff sozusagen)

jahresabschluss:
1: 73
2: 98
3: 120
4:101

Steuer:
83

jeweils nur stoff.
oh und die sind auch etwas älter, also vllt sinds da ein paar seiten +/-
 
Sorry, ich wußte nicht wie viele Einzelskripte das sind!

Noch einmal vielen Dank auch an Dich!

Mal ganz im Ernst - das ist ja ein Alptraum! Nicht unbedingt schmal. Ich bin gespannt wie ich das alles dieses Semester schaffe... Ich habe wohl dieselben Kurse wie Du: EBWL, BGB III, Externes Rechnungswesen (und Arbeitsrecht gebucht). Kommt mir bei der Fülle an Infos fast etwas zu ehrgeizig vor...
 
je nachdem, ob du vollzeit oder teilzeit studierst. also ich sags mal so. es erfordert auf jeden fall ziemlich viel disziplin, egal ob voll- oder teilzeit. bgb z.b. ist stofftechnisch nicht viel, aber dadurch das man viele, viele fälle üben muss, wenn man nicht gerade so bestehen will (oder einfach von natur aus unglaublich begabt dafür ist), kommt einiges an zeit zusammen. das habe ich nun schon das zweite semester unterschätzt (und bin deshalb am montag zum zweiten mal durch die prüfung gefallen..). ewiwi (das meinst du mit ebwl? denn da gehört ja noch evwl dazu?) ist VIEL. richtig viel. und wer mathematisch nicht der überflieger ist (*wink) muss da auch ordentlich zeit einplanen. rewe ist... nun ja. buchhaltung ist überschaubar, denke ich (ke1 ist z.b. wirklich ein erster überblick. einmal durchlesen reicht völlig, wenn man noch GAR keine ahnung davon hat), jahresabschluss ist da deutlich umfangreicher. also auch das ist wohl sehr zeitintensiv. und was arbeitsrecht betrifft.. ähm.. also ich persönlich halte es für extrem unwahrscheinklich, dass man alle 4 module schafft. arbeitsrecht ist auch extrem viel stoff. da gibts zwar eher keine verständnisschwierigkeiten (denke ich), aber das durchzuarbeiten, mir zu merken, teile rauszuschreiben.. dafür hab ich mehrere wochen gebraucht..
je nachdem, wie du andersweitig verpflichtet bist (bzw. vllt auch einfach mal am wochenende faulenzen willst..), ist das wohl etwas arg viel. ich jedenfalls wäre schwer beeindruckt, wenn das jemand packen würde
 
Ich studiere Vollzeit. Da ich aber unglaublich begabt bin, mich selber als Überflieger sehe und an den Wochenenden sowieso nichts anderes vor habe sehe ich eigentlich keine Probleme. Naja, so oder so ähnlich 🙂))

Ich versuche das Beste herauszuholen. Aber vielleicht lasse ich Arbeitsrecht doch besser erst einmal ruhen und mache das nächstes Semester. Ich starte einfach mal und schaue wie weit ich komme.

Für EWiWi (das meinte ich tatsächlich mit EBWL): Hast Du auch die Mail bekommen dass die Termine für die EA nicht stimmen würden? Ich bin etwas irritiert, die Termine im Heft klangen eigentlich ganz logisch, und die "Richtigstellung" (beide EA müssen am 05.01. abgegeben sein) passen da doch eigentlich nicht so rein. Aber da noch keine anderslautende Mail kam gehe ich einfach mal davon aus dass es dann so stimmt.

Du bist nicht zufällig aus dem Rhein-Main-Gebiet und hast Interesse an einer Lerngruppe?
 
Dann fang am besten gleich heute an 🙂

Die Mail habe ich nicht bekommen, weil ich schlicht noch keine Module für nächstes Semester belegt habe. 😉 Aber es würde mich wundern, wenn die inhaltlich falsch wäre. In den vergangenen Semestern waren die EA-Abgabetermine für Bwl und Vwl immer so Anfang Januar und soweit ich mich erinnere auch am gleichen Tag.
Bezüglich Lerngruppen bin ich eigentlich immer offen. Ich muss zwar weder in BGBIII noch in ReWe Einsendearbeiten schreiben (hab ich hinter mir) und mein Schwerpunkt wird auch eher auf BGB IV und Verfassungsrecht liegen, aber wiederholen muss ich das ganze ja trotzdem. Allerdings ist die Strecke Wiesbaden-Mannheim auch nicht in 10Minuten gefahren 😉 (es gibt allerdings auch Alternativen.. müsste da nur mal wieder mit ein paar Komilitonen sprechen.. aber vielleicht bespricht man sowas dann doch eher per Mail 😉)
 
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