Ich habe den "Fehler" gemacht mir dieses Semester Wahlpflichtmodule genommen zu haben, die mich interessieren und dabei von unterschiedlichen Lehrstühlen, einfach für den Fall, dass ich mit einem Thema/Lehrstuhl gar nicht kann, das Modul einfach fallen zu lassen.
Das Problem daran ist nun, dass ich übersehen habe, dass damit auch die Klausurtermine über den ganzen Monat verstreut sind, was ich, der ich aus Österreich komme, nicht so lustig finde, weshalb ich die Meisten der Module erst im Sommersemester schreiben möchte, wenn ich geblockt mehrere Klausuren mit einer Anreise ablegen kann.
Worum es mir nun geht, zunächst, wie sieht das aus mit wenn ich bei einem Modul in diesem Semester die nötigen Einsendeaufgaben bestanden habe, muss ich dann im kommenden Semester nicht nochmal Einsendeaufgaben bearbeiten, oder?
Und die zweite Unklarheit, wie ist das, wenn ich mich jetzt zu einem Modul als wiederholer anmelde (um nicht die Gebühr fürs nachbelegen zahlen zu müssen), es mir aber dann doch einfällt die Klausur noch dieses Semester zu schreiben (Klausuranmeldung ist schon raus), kann ich dass überhaupt/wird die Nachbelegung dann ungültig (bestehen der Klausur vorrausgesetzt) oder muss ich dann erst die Belegung ändern und damit die Gebühr entrichten?
Und, wo ich schon bei meinen Unklarheiten bin, wie ist das mit dem Modul "Öffentliche Ausgaben", grundsätzlich darf man ja erst Mastermodule ablegen, wenn man bis auf BA Arbeit und Seminar alles erledigt hat, bis dahin kann man für den Master wohl nur die beiden BA-Module ablegen, die man sich auch für den Master anrechnen lassen kann, was passiert nun wenn ich das BA- Modul Öffentliche Ausgaben, welches ja Pflichtmodul für den Master ist, jetzt schon ablege, kann ich mir dass dann überhaupt anrechnen lassen, oder greift da die "kein Mastermodul vor Abschluss aller BA-Module" Regel?
Besten Dank schonmal im Vorhinein
Das Problem daran ist nun, dass ich übersehen habe, dass damit auch die Klausurtermine über den ganzen Monat verstreut sind, was ich, der ich aus Österreich komme, nicht so lustig finde, weshalb ich die Meisten der Module erst im Sommersemester schreiben möchte, wenn ich geblockt mehrere Klausuren mit einer Anreise ablegen kann.
Worum es mir nun geht, zunächst, wie sieht das aus mit wenn ich bei einem Modul in diesem Semester die nötigen Einsendeaufgaben bestanden habe, muss ich dann im kommenden Semester nicht nochmal Einsendeaufgaben bearbeiten, oder?
Und die zweite Unklarheit, wie ist das, wenn ich mich jetzt zu einem Modul als wiederholer anmelde (um nicht die Gebühr fürs nachbelegen zahlen zu müssen), es mir aber dann doch einfällt die Klausur noch dieses Semester zu schreiben (Klausuranmeldung ist schon raus), kann ich dass überhaupt/wird die Nachbelegung dann ungültig (bestehen der Klausur vorrausgesetzt) oder muss ich dann erst die Belegung ändern und damit die Gebühr entrichten?
Und, wo ich schon bei meinen Unklarheiten bin, wie ist das mit dem Modul "Öffentliche Ausgaben", grundsätzlich darf man ja erst Mastermodule ablegen, wenn man bis auf BA Arbeit und Seminar alles erledigt hat, bis dahin kann man für den Master wohl nur die beiden BA-Module ablegen, die man sich auch für den Master anrechnen lassen kann, was passiert nun wenn ich das BA- Modul Öffentliche Ausgaben, welches ja Pflichtmodul für den Master ist, jetzt schon ablege, kann ich mir dass dann überhaupt anrechnen lassen, oder greift da die "kein Mastermodul vor Abschluss aller BA-Module" Regel?
Besten Dank schonmal im Vorhinein