Unklarheiten zur Nachbelegung/EA´s

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe den "Fehler" gemacht mir dieses Semester Wahlpflichtmodule genommen zu haben, die mich interessieren und dabei von unterschiedlichen Lehrstühlen, einfach für den Fall, dass ich mit einem Thema/Lehrstuhl gar nicht kann, das Modul einfach fallen zu lassen.
Das Problem daran ist nun, dass ich übersehen habe, dass damit auch die Klausurtermine über den ganzen Monat verstreut sind, was ich, der ich aus Österreich komme, nicht so lustig finde, weshalb ich die Meisten der Module erst im Sommersemester schreiben möchte, wenn ich geblockt mehrere Klausuren mit einer Anreise ablegen kann.

Worum es mir nun geht, zunächst, wie sieht das aus mit wenn ich bei einem Modul in diesem Semester die nötigen Einsendeaufgaben bestanden habe, muss ich dann im kommenden Semester nicht nochmal Einsendeaufgaben bearbeiten, oder?
Und die zweite Unklarheit, wie ist das, wenn ich mich jetzt zu einem Modul als wiederholer anmelde (um nicht die Gebühr fürs nachbelegen zahlen zu müssen), es mir aber dann doch einfällt die Klausur noch dieses Semester zu schreiben (Klausuranmeldung ist schon raus), kann ich dass überhaupt/wird die Nachbelegung dann ungültig (bestehen der Klausur vorrausgesetzt) oder muss ich dann erst die Belegung ändern und damit die Gebühr entrichten?

Und, wo ich schon bei meinen Unklarheiten bin, wie ist das mit dem Modul "Öffentliche Ausgaben", grundsätzlich darf man ja erst Mastermodule ablegen, wenn man bis auf BA Arbeit und Seminar alles erledigt hat, bis dahin kann man für den Master wohl nur die beiden BA-Module ablegen, die man sich auch für den Master anrechnen lassen kann, was passiert nun wenn ich das BA- Modul Öffentliche Ausgaben, welches ja Pflichtmodul für den Master ist, jetzt schon ablege, kann ich mir dass dann überhaupt anrechnen lassen, oder greift da die "kein Mastermodul vor Abschluss aller BA-Module" Regel?

Besten Dank schonmal im Vorhinein
 
Einsendearbeiten musst du nicht erneut machen wenn bestanden.

Die meisten werden es wohl so handhaben, dass sie sich immer als Wiederholer eintragen, solange nicht klar ist, ob das Modul bestanden ist. Es bringt dir keinen Nachteil.

So weit ich weiß, darf man kein Modul für den Master ablegen, solange nicht nur Seminar und BA offen sind. Zumindest teilte mir das PA das mal so mit, als ich ebenfalls ein B-Modul für den Master vor dem letzten Modul vom Bachelor schreiben wollte.
 
Einsendearbeiten musst du nicht erneut machen wenn bestanden.

Die meisten werden es wohl so handhaben, dass sie sich immer als Wiederholer eintragen, solange nicht klar ist, ob das Modul bestanden ist. Es bringt dir keinen Nachteil.

So weit ich weiß, darf man kein Modul für den Master ablegen, solange nicht nur Seminar und BA offen sind. Zumindest teilte mir das PA das mal so mit, als ich ebenfalls ein B-Modul für den Master vor dem letzten Modul vom Bachelor schreiben wollte.


Das stimmt so nicht.

Alle B-Module, die man im Master belegen kann, sind grundsätzlich B-Module im Bachelor.

Im Bachelor darfst du maximal 8 B-Module schreiben. Unter einhaltung der sonstigen Bestimmungen, kommen sechs davon auf das Bachelorzeugnis. Die B-Module aus dem Bachelor, die "übrig" sind, können in den Master übernommen werden, wenn die Module im Master belegbar sind.
Es ist dabei egal, das wievielte B-Modul dieses Modul im Bachelor war.

Beispiel:
Jemand schreibt 7 B-Module, das dritte B-Modul war Markt und Staat. Auf das Zeugnis nimmt er/sie es aber nicht. Also kann er /sie es mit in den Master nehmen.
Das gilt auch, wenn es das siebte oder achte B-Modul im Bachelor wäre.

C-Module darf erst dann schreiben, wenn man im Bachelor alle A-Module und mindestens sechs B-Module bestanden hat.
 
Na wenn das so ist, habe ich mich bei der Belegung wohl verhauen, habe alles in allem nun 10 B-Module belegt, davon waren 2 für den Master gedacht, eines zur Notenverbesserung und dieses Öffentliche Ausgaben ist ja eigentlich auch ein Mastermodul.
Soweit ich das nun verstehe muss ich mit dem Ablegen von letzterem warten bis ich mich im Masterstudium befinde .
Was die anderen betrifft wusste ich zwar von dieser 8 Modul-Grenze, mir war aber nicht bewusst, dass das die Module die ich für den Master mache miteinschließt.

Ist bei mir wohl ohnedies alles komplizierter, da ich jedes Semester 9-10 Module bearbeite (mache noch Psychologie) und damit nach diesem Semester alles bis auf ein Modul für den BA-WIW fertig habe, was nun dazu führt, dass ich im Sommersemester eben nur noch dieses eine Modul ablegen kann (für Seminar/Ba-Arbeit muss ich erst die Noten dieses Semesters haben und für die C-Module fehlt mir noch 1 B-Modul, was ich zu spät bemerkt habe).
Um nicht untätig zu sein habe ich für den Sommer bereits ziemlich alle Mastermodule die ich möchte belegt, würde aber eben gerne möglichst viele Klausuren schon im September schreiben und dachte eben, dass wäre bei den zwei B-Modulen für den Master und bei diesem öffentliche Ausgaben möglich, werde mich nochmal ans Prüfungsamt wenden, mal sehen wo es da noch Möglichkeiten gibt....
 
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