J
Jaseki
Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoß gegen § 102 BetrVG,Verwirkung Klagerecht
Hallo
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Ich habe eine Kündigung, die unwirksam ist, weil der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß gehört worden ist.
Der AN hat aber die Klagefrist nach § 4 KSchG verstreichen lassen. Gilt dann auch § 7 KSchG? (Anwendbarkeit des KSchG vorausgesetzt)
Ich bin etwas verwirrt, weil meine Prüfungsschemata immer zuerst § 102 BetrVG prüfen und dann §§ 4,7 KSchG. Wenn aber §§ 4,7 KschG auch bei Unwirksamkeit wegen mangelhafter Anhörung des Betriebsrats gelten würden, wäre es sinnigerweise zuerst die Einhaltung der Klagefrist zu prüfen...
Viele Grüße
Jana
Hallo
ich hoffe mir kann jemand weiter helfen.
Ich habe eine Kündigung, die unwirksam ist, weil der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß gehört worden ist.
Der AN hat aber die Klagefrist nach § 4 KSchG verstreichen lassen. Gilt dann auch § 7 KSchG? (Anwendbarkeit des KSchG vorausgesetzt)
Ich bin etwas verwirrt, weil meine Prüfungsschemata immer zuerst § 102 BetrVG prüfen und dann §§ 4,7 KSchG. Wenn aber §§ 4,7 KschG auch bei Unwirksamkeit wegen mangelhafter Anhörung des Betriebsrats gelten würden, wäre es sinnigerweise zuerst die Einhaltung der Klagefrist zu prüfen...
Viele Grüße
Jana