Veräußerungsgewinn nicht Gewerbeertrag

Dr Franke Ghostwriter
Auf S. 181 steht dass Veräußerungsgewinne bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften nicht Bestandteil des Gewerbeertrags ist.

In § 7 S.2 Nr.1 GewStG geht jedoch eindeutig hervor dass dies nicht der Fall ist. Dieser bezieht sich sogar explizit auf Mitunternehmer.

Wie seht ihr das?
 
§ 7 S. 2 2. HS GewStG schränkt dies aber ein: "soweit er nicht auf eine natürliche Person als unmittelbar beteiligter Mitunternehmer entfällt."
dies ist jedoch grade bei EU und PersGes der Fall, weshalb der Veräußerungsgewinn gewerbesteuerfrei ist.
 
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