Verdeckte Einlage - Verständnisfrage

Dr Franke Ghostwriter
Skript Seite 53 KE 2

Wenn ich mir die zwei Beispiele im Skript anschaue, einmal das mit dem Grundstück und einmal das mit den zu billigen Verkauf der Ware - dann ist doch das Ergebnis, egal ob Satz 3 oder Satz 4 des § 8 (3) KStG zutrifft, es findet nie eine "Korrektur" statt???? 😕

Wer hat das verstanden und ist so lieb und erklärt mir das?
 
Goldmond,

direkt ungewohnt, Dich so anzusprechen... (Mentorenveranst. Horstmann)

Also, auf die zwei Beispiele, die Du Dich beziehst: Sie sind beide f. § 8 III. S. 3 KStG gebildet. Dort wird das Einkommen des Gesellschafters zu keiner Zeit gemindert. Also erfolgt keine Korrektur.
Auf der nächsten Seite sind Beispiele, welche das Einkommen des Gesellschafters vermindern. Dies bezieht sich auf Satz 4 der genannten Vorschrift. Hier findet eine Korrektur statt.

Ich hoffe, ich konnte helfen?

Liebe Grüße
Ursula
 
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