wenn derjenige bekannt ist, gegen den man Schadensersatzansrpüche geltend machen kann/könnte, dann beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem bekannt wird, gegen wen man Schadensersatzansrpüche geltend machen kann.
Soweit, so gut.
Wenn derjenige aber nicht bekannt ist, dann beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre bzw. 30 Jahr.
Wann genau ist sie 10 Jahre und wann 30 Jahre?
Gruß.
Soweit, so gut.
Wenn derjenige aber nicht bekannt ist, dann beträgt die Verjährungsfrist 10 Jahre bzw. 30 Jahr.
Wann genau ist sie 10 Jahre und wann 30 Jahre?
Gruß.