Hier ist die vollständige Aufgabe:
Handelskauf (Händler und Großhändler) über 2000€ am 03.02.Ware wird am 03.02 geliefert. Käufer bekommt die Rechnung einen Tag später am 04.02, welche auf den 03.02 Datiert ist.
Wann kommt der Käufer in Verzug?
a. zunächst gar nicht. Für den sofortigen Eintritt des Verzugs bedarf es einer Mahnung des BGH an den Käufer
b. mit ablauf von 30 Tagen vom 03.02
c. Mit ablauf von 30 Tagen vom 04.02 an
d. Am 15.02 wenn die beiden vereinbart haben ,dass die 2000€ "mitte des Monats" zu zahlen sind
e. Mit ablauf des 04.02, wenn die Rechnung den Zusatz "Rechnungsbetrag sofort fällig" enthält
Was meint ihr?? Ich würde sagen B und E sind auf jeden Fall falsch. C ist richtig,da der Zugang der Rechnung entscheidend ist gem.§286.
A und D möchte ich mal zur Diskusion stellen.
Die Frage ist, wann im Februar Mitte des Monats ist, wenn es nicht angegeben ist, ob es ein Schaltjahr ist oder nicht? Oder ist es grundsätzlich so, dass der 15. als Mitte des Monats zählt unabhängig davon, um welchen Monat es sich handelt??