cool:durch einen Brand wird ein Objekt beschädigt. Die Versicherung errechnet den Schaden vorläufig auf 115 000€, weigert sich aber zu zahlen. Grundlage VGB 88.
Ein Firmenkostenvoranschlag ergibt 144 500€. Daraufhin kündigt die Versicherung den Vertrag einseitig wegen angeblicher Unbewohnbarkeit des Objektes und verweigert die Leistung entgültig. Danach erfolgt eine Mahnung auf Zahlung von 115 000€ mit dem Hinweis auch Folgeschäden geltend zu machen. Innerhalb der Frist kommt es zur Klage auf Zahlung dr Reparaturkosten und MIetausfall. Nach 8 Jahren gesteht die Versicherung einen Zahlung des festgestellten Zeitwertes von 140 000€ an Gläubiger und den VN ein. Das Haus ist jedoch bereits zusammengefallen.
Ist neben dem eigentlichen Schaden auch der Verzugsschaden, hier Nutzungsausfall, zu leisten oder ist dieser bereits verjährt?:cool
Ein Firmenkostenvoranschlag ergibt 144 500€. Daraufhin kündigt die Versicherung den Vertrag einseitig wegen angeblicher Unbewohnbarkeit des Objektes und verweigert die Leistung entgültig. Danach erfolgt eine Mahnung auf Zahlung von 115 000€ mit dem Hinweis auch Folgeschäden geltend zu machen. Innerhalb der Frist kommt es zur Klage auf Zahlung dr Reparaturkosten und MIetausfall. Nach 8 Jahren gesteht die Versicherung einen Zahlung des festgestellten Zeitwertes von 140 000€ an Gläubiger und den VN ein. Das Haus ist jedoch bereits zusammengefallen.
Ist neben dem eigentlichen Schaden auch der Verzugsschaden, hier Nutzungsausfall, zu leisten oder ist dieser bereits verjährt?:cool