Von BWL zu VWL Wechseln nach nicht bestandenem Pflichtmodul

Dr Franke Ghostwriter
Vielleicht kann mir hier jemand Helfen. Ich wollte mich in BWL versuchen und mache einen Master WiWi in BWL. Habe mit den Pflichtmodulen angefangen: Vertiefung Mathe & Statistik und Rechnungslegung.
Mathe & Statistik habe ich beim ersten Versuch bestanden. Rechnungslegung liegt mir leider gar nicht, habe aber die Klausur trotzdem geschrieben und nicht bestanden. Jetzt überlege ich ob ich den zweiten Versuch wagen soll oder lieber doch zu VWL wechseln :\

Kann ich trotz nicht bestandener Klausur in einem Pflichtfach die Fachrichtung wechseln?
Der zweite Pflichtfach für VWL ist Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle also würde Rechnungslegung so gesehen kein Problem darstellen.

Was ist wenn ich die Klausur im Rechnungslegung doch noch schreibe und die endgültig nicht bestehe also 3 Fehlversuche kann ich dann immer noch zu VWL wechseln oder bin ich dann exmatrikuliert und kann kein Master in WiWi an der FernUni mehr machen?
 
Den zweiten Versuch kannst du ruhig riskieren. Schließlich hast du maximal drei Versuche. Zudem ist der Master in VWL der schwerere der beiden Master.
Laut Prüfungsordnung ist ein Wechsel des Pflichtmoduls nach einer nicht bestandenen Klausur nicht mehr möglich. Nur bei den Wahlpflichtmodulen kann in insgesamt 8 Modulen Klausuren schreiben und muss dabei nur 6 Module bestehen.
Die Zulassungsbedingungungen für den Master VWL besagen:
"Eine Einschreibung in den Masterstudiengang ist nicht möglich, wenn Sie die Masterprüfung in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang (z. B. Wirtschaftswissenschaft, Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftspädagogik) endgültig nicht bestanden haben oder als Ersthörer an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes in einem wirtschaftswissenschaftlichen Master- oder Diplomstudiengang eingeschrieben sind."
Du kannst also solange noch wechseln, wie eine theoretische Chance auf Bestehen des Wiwi Master bestehen, was bei zwei Fehlversuchen in Rechnungslegung definitiv noch der Fall ist. Mit dem zweiten Versuch gehst du daher kein Risiko ein.
Im übrigen kannst du beim endgültigen Nichtbestehen an keiner deutschen Uni mehr einen wirtschaftswissenschaftlichen Master machen.
 
Vielen Dank für die Antwort. Den zweiten Versuch werde ich dann doch noch machen. 🙂

Im übrigen kannst du beim endgültigen Nichtbestehen an keiner deutschen Uni mehr einen wirtschaftswissenschaftlichen Master machen.

Daran habe ich noch gar nicht gedacht.... Es bedeutet also, dass nach nichtbestehen von einem Pflichtmodul, sagen wir mal in dem Fall Rechnungslegung, für alle artverwandte Master wie Wirtschaftsmathematik, -informatik, etc. an allen deutschen Unis (Hochschulen? FH?) ausgeschlossen bin obwohl dieses Pflichtmodul kein Bestandteil der anderen Studienrichtung ist?
 
Der Master Wirtschaftsinformatik geht noch, da er von zwei verschiedenen Fakultäten angeboten wird (WiWi + Informatik). Siehe auch die Zulassungsvoraussetzungen der Fernuni:
"Eine Einschreibung in den Masterstudiengang ist nicht möglich, wenn Sie die Masterprüfung in Wirtschaftsinformatik endgültig nicht bestanden haben oder als Ersthörer im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes eingeschrieben sind."
Bei Wirtschaftsmathematik dürfte es ähnlich sein, wobei dort allerdings ein wirtschaftswissenschaftlicher Bachelor eventuell nicht ausreichend ist als Zulassungsvoraussetzung.
Was nicht mehr geht, sind reine wirtschaftswissenschaftliche Masterstudiengänge (BWL, VWL, Wirtschaftswissenschaften) an einer deutschen Universität. Für Fachhochschulen gelten teilweise andere Regeln, so dass ein wirtschaftswisssenschaftlicher Master an einer FH eventuell möglich sein könnte. Bei einem spezialisierten Master z.B. in Marketing könnte es ebenfalls anders aussehen.
 
Es bedeutet also, dass nach nichtbestehen von einem Pflichtmodul [...] an allen deutschen Unis (Hochschulen? FH?) ausgeschlossen bin obwohl dieses Pflichtmodul kein Bestandteil der anderen Studienrichtung ist?

Noch eine Ergänzung zum bereits gesagten.
Es geht darum ENDGÜLTIG nicht bestanden zu haben.
Wer nur einmal (oder auch zweimal) die Klausur nicht bestanden hat und somit noch mindestens einen offenen Versuch hätte, kann sich in entsprechende Studiengänge an anderen Unis einschreiben.


Zum Ursprungsthema:
Das Modul KAöM als Pflichtmodul im Master VWL scheint ein richtiger Brocken zu sein. Ob das einfacher ist?
Ich würde auch dazu raten, dass man sich auf Rechnungslegungen konzentrieren sollte (ggf. auch keine anderen Module dann in dem Semester), um es zu bestehen.
 
Oben