Anfrage beim Prüfungsamt

Dr Franke Ghostwriter
ich habe die Disskussion bzgl. eines Master VWL nach einem Master BWL verfolgt und habe nun den mehrfachen Hinweis, dass bezgl. Anrechnungen von Prüfungsleistungen nur das PA verbindliche Auskunft geben kann, zum Anlass genommen, das Prüfungsamt anzuschreiben und werde Euch auf dem Laufenden halten:

Guten Tag,

derzeit studiere ich den Master-Studiengang Wirtschaftswissenschaften.

Ich habe hierfür aus meinem Bachelor-Studiengang Vertiefung der Mathematik und Statistik sowie Finanzwirtschaft Vertiefung angerechnet bekommen.
Folgende Prüfungsleistungen habe ich bereits absolviert:
Konzerncontrolling
Preisbildung auf unvollkommenen Märkten und
Finanz- und bankwritschaftliche Modelle.
Folge Prüfungsleistungen will ich noch absolvieren:
SoSe 2014: Markt und Staat, Investitionstheorie und Unternehmensbewertung
WiSe 2014: Rechnungslegung + Seminar
SoSe 2015: Masterarbeit.

Ich interesse mich für den Master VWL als mögliches Anschlussstudium an den Master WiWi und habe dazu folgende Fragen:

1.)Prüfungsleistungen Master VWL im Studiengang Master WiWi:
Kann ich bereits im Masterstudiengang WiWi Module, die es ausschließlich im VWL-Masterstudiengang gibt, absoliveren ohne das ich bezüglich des Master WiWi in prüfungsrechtlicher Hinsicht Problem bekomme? Konkret überlege ich, ob ich bereits im SoSe 2015 das Pflichtmodul Konstruktion und Analyse ökonomischer Modelle absolviere.

2.) Anrechnung von Prüfungsleistungen:
Gehe ich recht in der Annahme, dass ich mir die Module, die im Master Wiwi geschrieben habe, sofern Sie Bestandteil des Master VWL sind, bis maximal 60 ECTS anrechnen lassen kann?
Welche Möglichkeiten gibt es sich ein Seminarschein und die Masterarbeit anrechnen zulassen. In einschlägigen Foren der Fernstudenten liest man, dass dies nur dann möglich ist, wenn die Seminar- / Masterarbeit von einem VWL-Lehrstuhlinhaber geschrieben / betreut wurde. Ist dies korrekt?

3) Parallelstudium:
Ist ein paralleles Promotionsstidum an einer Präsenzuniversität mit der Prüfungsordnung des VWL-Masterstudiengangs vereinbar? Spricht prüfungsrechtlich etwas dagegen gleichzeitig an der Uni Hagen VWL zu studienen und an einer Präsenzuni (im Bereich BWL) zu promovieren?

Freundlliche Grüße
 
ich hab fiwi II geschrieben und wollte das eigentlich im bachelor machen.

Ich habe mich dann doch für ein anderes modul entschieden.

daher hatte ich sieben b-module.

Bei Einschreibung in Master habe ich mir fiwi II und mathe ii anrechnen lassen. Hab das auch schriftlich vom PA.
 
Ad 1) Sollte eigentlich möglich sein. Zur Sicherheit würde ich aber beim Prüfungsamt nachfragen.
Ad 2) Richtig 60 ECTS ist die Obergrenze. Wenn du Seminar und Masterarbeit anrechnen lassen willst, bleiben dir noch 2 Module. Da für den Master VWL ein volkswirtschaftliches Seminar und eine volkswirtschaftliche Masterarbeit erforderlich ist, ist wohl zu erwarten, dass dies auch für die Anrechnung gilt. Ansonsten wären die Anrechner bevorteilt.
Ad 3) Master VWL und Promotionsstudium sollten eigentlich parallel möglich sein. Zumindest von Seiten der Fernuni spricht nichts dagegen. Du musst deinen Hörerstatus aber auf Studiengangzweithörer ändern, wenn du an der Präsenzuni als Ersthörer eingeschrieben sein musst.
 
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