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Lisa_M
ich versuche gerade meine Einsendearbei in BGB I zu machen und hätte eine Frage bzgl. dieser:
Wie muss man die Bedenkzeit behandeln?
Angebot mit den essentialia negoti steht schon fest, allerdings noch keine Annahme durch die andere Vertragspartei. Diese bietet um Bedenkzeit.
Wie schaut nun der rechtliche Zustand aus: kann ich schreiben, dass diese Tatsache einem künftigen Abschluss des Vertrages nicht schadet, weil der Verkäufer (naja, in dem Fall Vermieter; es geht um eine Vermietung von Räumen) an seinem Angebot gebunden ist?
Wie soll ich die Bedenkzeit behandeln: als Erweiterung des Vertrages und somit essentialia negoti? (muss es fast, weil man sonst nicht den § 145 BGB in Anspruch nehmen kann).
Oder soll ich auf diese Problematik nicht so arg eingehen, weil sie in dem Fall nicht so wichtig ist?
Eigentlich ist sie schon wichtig, denn der Vermieter vermietet die Räume an einem Dritten und ich will wissen, was nun konkret zwischen dem ersten Interessenten und dem Vermieter entstanden ist. Mir kommt es auf diesen "Schwebezustand" an.
Wäre euch um eine Antwort sehr dankbar. Ich weiss nicht wie ich den Vermieter an diesem Angebot nun rechtlich binden soll. Es besteht ja noch kein Vertrag. Relevante Paragraphen? Reicht der § 145 BGB denn aus???
SORRY: Titel blöd gewählt! Den kann ich jetzt aber nicht mehr ändern!!!
Wie muss man die Bedenkzeit behandeln?
Angebot mit den essentialia negoti steht schon fest, allerdings noch keine Annahme durch die andere Vertragspartei. Diese bietet um Bedenkzeit.
Wie schaut nun der rechtliche Zustand aus: kann ich schreiben, dass diese Tatsache einem künftigen Abschluss des Vertrages nicht schadet, weil der Verkäufer (naja, in dem Fall Vermieter; es geht um eine Vermietung von Räumen) an seinem Angebot gebunden ist?
Wie soll ich die Bedenkzeit behandeln: als Erweiterung des Vertrages und somit essentialia negoti? (muss es fast, weil man sonst nicht den § 145 BGB in Anspruch nehmen kann).
Oder soll ich auf diese Problematik nicht so arg eingehen, weil sie in dem Fall nicht so wichtig ist?
Eigentlich ist sie schon wichtig, denn der Vermieter vermietet die Räume an einem Dritten und ich will wissen, was nun konkret zwischen dem ersten Interessenten und dem Vermieter entstanden ist. Mir kommt es auf diesen "Schwebezustand" an.
Wäre euch um eine Antwort sehr dankbar. Ich weiss nicht wie ich den Vermieter an diesem Angebot nun rechtlich binden soll. Es besteht ja noch kein Vertrag. Relevante Paragraphen? Reicht der § 145 BGB denn aus???
SORRY: Titel blöd gewählt! Den kann ich jetzt aber nicht mehr ändern!!!