vorausgesetztes Wissen im Modul BGB III

Dr Franke Ghostwriter
ich bearbeite gerade den Ducati-Fall und ich habe gesehen, dass doch in nicht geringem Umfang Schuldrecht geprüft wird. Dabei meine ich nicht nur ein wenig sondern, ca. 1/3 der Klausur.
An der Präsenzuni wurde in der Sachenrechtsklausur lapidar Schuldrecht vorausgesetzt, was ja auch in Ordnung ist.

Ist das an der Fernuni Hagen auch so? Wird vertieftes Wissen von BGB I und II in Klausuren von BGB III vorausgesetzt?

Wenn ja, dann muss man die Stoffeingrenzung natürlich in einem ganz anderen Licht sehen.
 
Hi
Irgendwie verstehe ich die Frage nicht so richtig.
Also soweit mir bekannt wird immer "aufbauend" vorausgesetzt. Im BGB II sollte die Thematik von BGB I vorhanden sein und folglich in BGB III die von BGB II. Alle Fälle die im Regionalzentrum im Mentoriat durchgesprochen wurde hatten auch Schuldrecht zum Inhalt. Die Fragestellung engte es aber meistens nur auf den Zusammenhang mit dem Sachenrecht ein, so dass andere Schuldrechtliche Ansprüche (dritte Personen im Sachverhalt) nicht wirklich geprüft aber der Zusammenhang verstanden werden müsste.
Deinen Punkt mit der Stoffeingrenzung kann ich auch nicht nachvollziehen, stehe vielleicht etwas auf dem Schlauch
 
Du hast mich doch verstanden; Ich wollte nur wissen, ob das Wissen "aufbauend" ist. Ich komme von der Präsenzuni und bin direkt in BGB III eingestiegen. Habe auch nicht die Skripte. Aber danke für deine Info.

Mit der Stoffeingrenzung meinte ich lediglich, dass sie nicht wirklich einen Sinn macht, wenn dann trotzdem zu 1/3 Schuldrecht geprüft wird. Ich habe hier im Forum schon Leute gesehen, die deswegen auf die Nase gefallen sind.

Das Einzige was man wirklich auslassen kann sind die Grundpfandrechte und die Übereignung von Grundstücken. Besitzstörung wird wohl auch nciht dran kommen. Den Rest würde ich lernen. Pflicht: 929ff, 932,ff, EVB, Sü, Bürgschaft, Absonderung, Aussonderung und sonstiges relevantes Insolvenzrecht.
 
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