ich bearbeite gerade den Ducati-Fall und ich habe gesehen, dass doch in nicht geringem Umfang Schuldrecht geprüft wird. Dabei meine ich nicht nur ein wenig sondern, ca. 1/3 der Klausur.
An der Präsenzuni wurde in der Sachenrechtsklausur lapidar Schuldrecht vorausgesetzt, was ja auch in Ordnung ist.
Ist das an der Fernuni Hagen auch so? Wird vertieftes Wissen von BGB I und II in Klausuren von BGB III vorausgesetzt?
Wenn ja, dann muss man die Stoffeingrenzung natürlich in einem ganz anderen Licht sehen.
An der Präsenzuni wurde in der Sachenrechtsklausur lapidar Schuldrecht vorausgesetzt, was ja auch in Ordnung ist.
Ist das an der Fernuni Hagen auch so? Wird vertieftes Wissen von BGB I und II in Klausuren von BGB III vorausgesetzt?
Wenn ja, dann muss man die Stoffeingrenzung natürlich in einem ganz anderen Licht sehen.