Kommt darauf an, was "Überprüfen" bedeutet.
Die DA vor Abgabe nicht einigen Leuten zum Korrekturlesen zu geben, halte ich für grob fahrlässig. Wenn dieser Volljurist Paragraphen überprüft, Tippfehler angestrichen und die Arbeit auf Lesbarkeit durchgesehen hat, halte ich das für legitim. Schließlich holt man sich ja auch während der Erstellung der Arbeit den einen oder anderen Tipp vom Betreuuer, ohne dass bezweifelt wird, die DA selbst erstellt zu haben.
Ich finde es auch völlig in Ordnung mit anderen Menschen zu sprechen, die im DA-Thema Erfahrung haben und Hinweise geben können. Sieh dir nur mal Vorworte von Büchern an, wem wird da nicht alles für wertvolle Hinweise gedankt.
Was nicht erlaubt ist, ist nach meiner Auffassung, dass ein anderer Teile der Arbeit schreibt und die Kandidatin dann behauptet, es wäre von Ihr selbst. Das wird bestimmt gemacht, aber falls es rauskommen sollte, riskiert man die Aberkennung seines Abschlusses.
Aber so würde ich "Überprüfen" nicht auffassen.
hallo Aliud,
ich hatte meine Arbeit vor der Abgabe von Studienkollegen hier im Studienservice eigentlich nur auf Tippfehler überprüfen lassen.
Allerdings habe ich problematische Teile teilweise mit Volljuristen besprochen bzw. mir auch vom Rechtsamt der "katholischen Kirche" des Bistums die "offizielle" Version angehört, mit diversen Pfarrern gesprochen oder mit einer befreundeten Richterin stundenlang am Telefon diskutiert ... (Keine Angst, die Richterin war am evangelischen Verwaltungsgericht, meine Arbeit ist aber "katholisch" *g*)
Mein betreuender Prof wusste über diese "informellen" Kontakte bescheid und soweit diese für meine BA relevant waren, habe ich diese Leute auch in der Fußnote zitiert. Man besorgt sich ja auch diverse Artikel und Bücher, die irgendwelche Juristen zu einem Thema geschrieben haben, weshalb soll man dann nicht auch das Gespräch suchen.
Allerdings hatte meine Arbeit einen sehr "europäischen" Tatsch. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass es hierzu - zumindest in D - noch keine nennenswerte Rechtsprechung gibt, musste ich mir die eigentliche Problematik meines Themas selbst erarbeiten. Es war jedoch gut, in A. ein Gegenüber zu haben, der frau einzelne Gedankengänge mitteilen konnte und die sich "für so ein Thema" überhaupt interessiert. Mit A. konnte man über sehr viele Dinge sprechen, auch viele interessante Themanbereiche besprechen, die man aus "Platzgründen" garnicht in die BA aufnehmen konnte.
Vom betreuenden Prof erhielt ich einmal eine Mail, dass ich mich nicht
"hinreißen" lassen soll, juristisch fundiert argumentieren soll und meine "Polemik" weglassen soll. Mit A. habe ich allgemein diskutiert, wie ich einen Meinungsstreit widergeben soll. Ob es bspw. genügt, wenn ich nur in der Fußnote "a.A. ... " bringe und ansonsten oben im Text meine Argumentation stringend weiterverfolge etc. Auch brachte sie mir näher, dass ich mit meiner "eigenen Meinung" sehr vorsichtig sein soll, diese eher nicht allzu sehr "interessiere" ...
😉 Inhaltlich hat sie in meine Arbeit nicht eingegriffen ...
Gedanken laut ausprechen und diskutieren, hilft oftmals. Allerdings muss man die Bachelorarbeit wirklich alleine schreiben. Eine gute Note ist ohnehin nur zu erwarten, wenn man eigene Gedankengänge entwickelt und sich selbst mit der Materie auseinandersetzt.
Einem Volljuristen eine Arbeit auch inhaltlich zur Korrektur zu geben, halte ich für "gefährlich" bzw. ist m.E. ein Verstoß gegen die PO. Den Aufbau meiner Arbeit habe ich übrigens nur mit Prof. Waas per E-Mail besprochen.
Sandra