Vorbereitungsseminar in Hagen

Dr Franke Ghostwriter
man kann sich inzwischen für das Klausur-Vorbereitungsseminar über den AStA anmelden, kostet glaube ich 40 Euro mit Übernachtung, der link zur Anmeldung ist im SprachRohr abgedruckt (S.9)...ist mit Sicherheit ne gute Idee, so eine IPR-Komplettveranstaltung über`s Wochenende 🙂

LG, C
 
Caro,

könntest Du vielleicht bei dem Seminar mal ein bißchen die Ohren Spitzen, was möglicherweise Schwerpunkt mäßig behandelt wird?
Ich bin zeitgleich beim FS Seminar Strafrecht und kann leider an IPR nicht teilnehmen.
Vielleicht gehen die ja einen bestimmte Materie durch, die Richtung März besonders wichtig ist.

Danke und Gruß

Sauerlaender
 
auch ich fände es klasse, wenn Ihr vielleicht das, was besprochen wird, hier im Forum kurz wiedergeben könntet. Ich würde wirklich gerne am Seminar teilnehmen (kann mich immer noch nicht mit dem IPR-Stoff anfreunden), aber der Weg von München nach Hagen ist weit und meine zwei kleinen Kinder lassen mich auch nicht weg....

Wäre wirklich toll - vorab Danke!

Gruß
Bianca
 
Hallo Caro,

könntest Du vielleicht bei dem Seminar mal ein bißchen die Ohren Spitzen, was möglicherweise Schwerpunkt mäßig behandelt wird?
Ich bin zeitgleich beim FS Seminar Strafrecht und kann leider an IPR nicht teilnehmen.
Vielleicht gehen die ja einen bestimmte Materie durch, die Richtung März besonders wichtig ist.

Danke und Gruß

Sauerlaender


Hi Sauerlaender,

mir geht es ähnlich, nur nehme ich umgekehrt am IPR-Seminar teil, nicht am StrafR-Seminar, wobei die StrafR-Klausur auch dem Plan steht für März. Könntest Du denn iS StrafR bisschen aus dem Nähkästchen plaudern, während ich Caro "unterstütze"??

Danke + Gruß
MMojo
 
Hi Sauerlaender,

mir geht es ähnlich, nur nehme ich umgekehrt am IPR-Seminar teil, nicht am StrafR-Seminar, wobei die StrafR-Klausur auch dem Plan steht für März. Könntest Du denn iS StrafR bisschen aus dem Nähkästchen plaudern, während ich Caro "unterstütze"??

Danke + Gruß
MMojo


Hi MMojo,

klar kann ich dazu was einstellen.
Beide Module sind ja recht anspruchsvoll ( 8 SWS). Ich denke wenn man nur erkennen kann, was vielleicht gar nicht behandelt wird, wäre das schon eine gute Sache.

SG
 
Würde ich gerne machen , aber ich fahre nicht nach Hagen. Ich studiere noch an der Uni in Marburg Philosophie und musste noch so Einiges dafür tun. Schaffe es einfach nicht, neben der Klausur im Handelsrecht an der Fernuni muss ich an der Uni noch eine Hausarbeit schreiben. IPR habe ich zwar mit der Einsendearbeit bestanden, aber den Kurs belege ich nochmal im kommenden Semester. In Handels- und Gesellschaftsrecht habe ich in den Einsendearbeiten einfach besser abgeschnitten mit 80 und 96 Punkten. IPR habe ich leider gerade so gut bestanden und das hat mich auch ziemlich enttäuscht. Ich dachte in IPR hätte ich auch mehr Punkte. Ansonsten hätte ich es gerne gemacht. Ich wäre auch gerne nach Hagen gefahren. Ich war nämlich noch nicht bei einem solchem Seminar. Schade, aber das mache ich noch... Grüsse aus Marburg. Caro.
 
allseits,

hier eine kurze Zsf. der Präsenzveranstaltung aus meiner Sicht:
1) Was wir uns nach Meinung von Frau Burazin anschauen sollten:
a) KE I RN 66, 222, 227
b) KE II RN 24, 75
c) KE II RN 35
d) Art. 5 EuGVO
e) Abgrenzung vertragliche + deliktische Ansprüche, Definitionen
f) Qualifikation, KE I RN 122 ff.
g) Prüfungsreihenfolge der Rangordnung, KE I RN 29
h) Prüfungsreihenfolge Rom I-VO
i) KE II RN 38, 75
j) KE II RN 43
k) KE II RN 37
l) KE I RN 225 ff.
m) KE I RN 232
2) FamFG kommt nicht ran
3) Fälle, die wir machten/bekamen, waren welche zu Rom I-VO, Rom II-VO (wenig), zu CISG und zur EuGVO.

Macht was draus,
MMojo
 
MMojo,
vielen Dank für deine Zusammenfassung vom Seminar. Ich vermute dass entweder mal wieder Rom-I rankommt, wobei das die letzten Semester immer ran kam, vielleicht mal wieder eine zur EUGVO oder natürlich CISG oder Rom II, wobei die finde ich im Skript nur rudimentär behandelt wird (da fällt mir nur ein Fall ein: Autounfall eines Deutschen in Frankreich mit einem Spanier oder so).
 
für die, die nicht zum Strafrechtsseminar konnten, hier kurz der Inhalt.
AT

Dort wurde neben den allgemeinen Themen besonders auf Rechtfertigungsgründe
eingegangen sowie auf die Irrtumsproblematik.
Versuch wurde nur gestreift. Aberratio ictus und error in persona wurden auch angesprochen,
aber nicht allzu tief.

BT
HIer wurden vor allem Delikte gegen Personen §§ 211 ff. , §§ 223 ff. angesprochen.
Zum Diebstahl und Betrug wurde am Ende ein Fall gemacht. Bis nach Mittag einschließlich wurde
nur Personendelikte behandelt. Neben den üblichen Problemen bei den Mordtatbeständen (Heimtücke, grausam, gemeingefährlich),
wurde bei der KV auch § 227 und dessen Prüfung intensiv besprochen.

Mein Gefühl ist, dass es vielleicht mal wieder eine Klausur zu Körperverletzung oder Totschlag gibt mit Notwehrproblematik oder Irrtümern gibt.
Aber lernen werd ich trotzdem so viel wie möglich 🙂)
 
danke für die Zusammenfassung. Ich war leider auch auf einem anderen Seminar zu BWL II.

Wurde denn etwas zur Relevanz des Europäischen Vollstreckungstitels oder des Europäischen Mahnverfahrens gesagt?

Ansonsten müssen wir uns also mindestens auf ROM I, CISG oder EuGVO einstellen. Ist ja fast schon alles, was hätte wichtig sein können.

Danke schon mal für eine Antwort!

LG
Aqamdax
 
Nein Katharina, Du darfst nur das Papier benutzen, welches du von der Fernuni bekommst. Das hängt an der Klausur mit dran. Außerdem kontrollieren die Stichprobenartig die Gesetze, das da auch wirklich nix drin steht auch nicht auf den tesa Dingern. Bei uns in Berlin haben die sogar verboten das da das Gesetz (bsw. BGB oder so) drauf steht.
Ich wünsche euch viel Erfolg morgen.
VG Sabrina
 
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