Vorfrage: Eigentum
Ich muss ein wenig ausholen:
Nach h.M. knüpfen Vorfragen ja selbstständig an das eigene IPR an, zum Beispiel die Vorfrage nach einer wirksamen Ehe für die Hauptfrage nach der Scheidung. Das ist doch dann eine Vorfrage, die sich aus der Kollisionsnorm des Art. 17 EGBGB ergibt.
Als anderes Beispiel wurde im Skript die Eigentumsfrage als Vorfrage zum deliktischen SE-Anspruch genannt. Dort wurde allerdings gesagt, dass dies eine Vorfrage ist, die sich nicht aus der Kollisionsnorm ergibt, sondern aus der Sachnorm des jeweiligen nationalen materiellen Rechts.
Was macht das jetzt für uns für einen Unterschied? Muss ich nun gar nicht mehr in die Art. 43ff. EGBGB schauen, sondern auch direkt ins materielle Recht? Nein, oder? Man müsste doch hier jetzt prüfen, welches Recht iSd Art. 43 auf die Eigentumsfrage anwendbar ist und dann das jeweilige Recht prüfen, richtig?
Es macht also für die Prüfung gar keinen Unterschied, ob sich die Vorfrage aus dem Kollisionsrecht oder dem Sachrecht ergibt, oder?
Baut ihr die Vorfragen/Teilfragen eigentlich in die Prüfung der Hauptfrage ein oder stellt ihr das voran?
Ich muss ein wenig ausholen:
Nach h.M. knüpfen Vorfragen ja selbstständig an das eigene IPR an, zum Beispiel die Vorfrage nach einer wirksamen Ehe für die Hauptfrage nach der Scheidung. Das ist doch dann eine Vorfrage, die sich aus der Kollisionsnorm des Art. 17 EGBGB ergibt.
Als anderes Beispiel wurde im Skript die Eigentumsfrage als Vorfrage zum deliktischen SE-Anspruch genannt. Dort wurde allerdings gesagt, dass dies eine Vorfrage ist, die sich nicht aus der Kollisionsnorm ergibt, sondern aus der Sachnorm des jeweiligen nationalen materiellen Rechts.
Was macht das jetzt für uns für einen Unterschied? Muss ich nun gar nicht mehr in die Art. 43ff. EGBGB schauen, sondern auch direkt ins materielle Recht? Nein, oder? Man müsste doch hier jetzt prüfen, welches Recht iSd Art. 43 auf die Eigentumsfrage anwendbar ist und dann das jeweilige Recht prüfen, richtig?
Es macht also für die Prüfung gar keinen Unterschied, ob sich die Vorfrage aus dem Kollisionsrecht oder dem Sachrecht ergibt, oder?
Baut ihr die Vorfragen/Teilfragen eigentlich in die Prüfung der Hauptfrage ein oder stellt ihr das voran?