Vorsteuerabzug

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe gerade ein kleines Verständnisproblem beim Vorsteuerabzug.

Bezogen auf die Klausuraufgabe Nr. 3 September 2008, oder Band 1 Schneeloch Aufgabe 8 (Umsatzsteuer), ebenfalls im Kurs (Umsatzsteuer, weiß nur nicht wo genau).

Folgender Sachverhalt:

B nimmt Parfüm etc. mit nach Hause, verbraucht es selbst und verschenkt es an Freunde und Verwandte.

Das stellt eine Lieferung gem §3 Abs 1b Nr.3 dar.

Darunter steht aber noch: Vorraussetzung ist, dass der Gegenstand oder seine Bestandteile zum vollen o. teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.

Mein Problem:

B hat die Gegenstände ja zu Zwecken außerhalb des Unternehmens entnommen. Also zu privaten Zwecken. Dementsprechend ist B hier die Endverbraucherin. Und damit nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Ich nehme an ich interpretiere irgendetwas falsch .

Reicht es aus das B theoretisch als Unternehmerin Vorsteuerabzugsberechtigt ist, und das sie theoretisch wenn sie den Kram verkauft hätte zum vollen o. teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt gewesen wäre???

Faktisch kann sie die Vorsteuer aber doch nicht abziehen, da sie Endverbraucher ist.... Ähhhhh...


Könnt ihr bitte mal meinen Knoten lösen???

VG,

Nik
 
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