VWL-Master im Anschluss an BWL-Master

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lubber85

Dr Franke Ghostwriter
Zusammen,

hätte mal eine Frage an euch - evtl. kann man mir jmd. dabei weiterhelfen bevor ich das Prüfungsamt belästige 😉

Folgendes: Da ich nur ein BWL-Wahlpflichtmodul belege und sonst nur VWL-Module sowie mein Seminar&Masterthesis im VWL-Bereich machen will, hatte ich grad am Kaffeeautomat folgende Idee...ist es möglich nach dem Master WIWI sich im VWL-Master einzuschreiben, zwei/drei fehlende Prüfungen nachzuschreiben und sich den kompletten Rest inkl. Seminar/Thesis aus dem WIWI-Master anrechnen zulassen? Dann wäre man ja ziemlich fix fertig 🙂

Geht das?

Danke euch schonmal!

Viele Grüße
 
lubber85,

anrechenbar sind nur 60 CP, also entweder 6 Klausuren od. 5 Klausuren + Seminar od. Masterarbeit + Seminar + 2 Klausuren od. Masterarbeit + 3 Klausuren.

Das Modul Konstruktionen und Modelle ist nur für den Master Volkswirschaft vorgesehen. Es gibt auch nur 2 Prüfungsversuche.

Außerdem darf im Master Volkswirtschaft nur 1 B-Modul geschrieben werden (in Wiwi 2)

Weiteres findest du in der Prüfungsordnung: https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/download/ordnungen/master_vwl_po.pdf

Gruß
 
Tornado,


§ 5
Befristung der Einschreibung, Ergänzungsprüfung
(1) Vollzeitstudierende werden unter Vorbehalt für die Dauer von höchstens einem Studienjahr befristet eingeschrieben. Bei Teilzeitstudierenden oder Studiengangszweithörenden verlängert sich die Frist auf zwei Studienjahre.
(2) Zur Entfristung der Einschreibung sind innerhalb der Frist gemäß Abs. 1 die beiden Klausuren in den Pflichtmodulen gem. § 12 Abs. 2 erfolgreich zu absolvieren (Ergänzungsprüfung).
(3) Für die Zulassung zur Prüfung gilt § 10 entsprechend.
(4) Für die Prüfungsdurchführung gilt § 13 entsprechend.
(5) Die Klausurarbeiten können bei Nichtbestehen jeweils einmal wiederholt werden. Im Übrigen gilt § 20 entsprechend.

So jedenfalls interpretiere ich § 5 Abs. 5 der Prüfungsordnung. Nicht zu Verachten sind auch Abs. 1 u. 2.
 
Hmm, das gilt aber nur für diejenigen, die unter Vorbehalt eingeschrieben sind, um die Ergänzungsprüfung abzulegen.
Grundsätzlich kann man Klausuren 2mal wiederholen (siehe § 20 (1)).
 
Tornado,

die Ergänzungsprüfung gilt für alle, siehe § 4 :

(1) In den Masterstudiengang kann eingeschrieben
werden, wer an der Fernuniversität in Hagen den Bachelor- oder den Diplomstudiengang in Wirtschaftswissenschaft oder den wirt-
schaftswissenschaftlichen Zusatzstudiengang für Ingenieure und
Naturwissenschaftler abgeschlossen und die Ergänzungsprüfung gem. § 5 bestanden hat

Gruß
 
Guten Morgen Zusammen,

hätte mal eine Frage an euch - evtl. kann man mir jmd. dabei weiterhelfen bevor ich das Prüfungsamt belästige 😉

Folgendes: Da ich nur ein BWL-Wahlpflichtmodul belege und sonst nur VWL-Module sowie mein Seminar&Masterthesis im VWL-Bereich machen will, hatte ich grad am Kaffeeautomat folgende Idee...ist es möglich nach dem Master WIWI sich im VWL-Master einzuschreiben, zwei/drei fehlende Prüfungen nachzuschreiben und sich den kompletten Rest inkl. Seminar/Thesis aus dem WIWI-Master anrechnen zulassen? Dann wäre man ja ziemlich fix fertig 🙂

Geht das?

Danke euch schonmal!

Viele Grüße

Wenn du sowieso Richtung VWL tendierst, warum einfach nicht in den VWL-Master wechseln? Sollte m.E. recht unproblematisch gehen... oder zielst du wirklich auf 2 Masterabschluesse ab?
 
Ne...hab gestern mal nachgeschaut - wäre doch zuviel Auwand; dachte 2 Klausuren und du bekommst den Abschluss "gratis" dazu 😀

Wechseln tu ich nicht mehr - hab jetzt schon 2 Klausuren geschrieben, die gibts im VWL-Master nicht...mach jetzt BWL fertig und gut ist
 
Hallo Tornado,

die Ergänzungsprüfung gilt für alle, siehe § 4 :



Gruß

Ich hätte das so interpretiert, dass sich die Ergänzungsprüfung nur auf diejenigen bezieht, die vorher den Zusatzstudiengang gemacht haben, da diese ja nicht im vollen Umfang vorher WiWi/BWL/VWL studiert haben und daher erst "beweisen" sollen, dass sie für den (VWL-)Master fähig sind.
 
Ne...hab gestern mal nachgeschaut - wäre doch zuviel Auwand; dachte 2 Klausuren und du bekommst den Abschluss "gratis" dazu 😀

Wechseln tu ich nicht mehr - hab jetzt schon 2 Klausuren geschrieben, die gibts im VWL-Master nicht...mach jetzt BWL fertig und gut ist
Das gab es "damals" von Dipl. Kaufmann zu Dipl. Volkswirt: 2 Klausuren mehr, und man hatte einen weiteren Abschluss. Je nachdem was man in AVWL wählte, war es sogar inhaltlich nur eine Klausur mehr
 
Interessant, dass hier zu lesen, da ich mir selbst gerade erst gedacht habe, wenn man die Module geschick wählt, muss man nur dieses eine Pflichtmodul extra belegen, dass dem wohl nicht so ist geht aus den verlinkten Bestimmungen hervor, mit diesem Unterpunkt, Anrechnung von höchstens 60 ETCS.
Was ich aber nicht wusste ist, dass man sich Masterarbeit und/oder Seminar anrechnen lassen kann, ist das tatsächlich so, dass man mit einer Masterarbeit/Seminar zwei Abschlüsse bekommen kann?
Wäre für mich insoweit interessant, da mich ohnedies mehr Module interessieren, als ich für einen Abschluss benötige, so könnte ich dann alles Belegen was ich möchte und habe keinen mehraufwand was die Abschlussarbeit betrifft...
 
Danke für die Antwort.
Mir kam gestern noch ein anderer Gedanke in den Sinn - angenommen man belegt die zwei Studiengänge Master VWL und WIWI paralell und macht in jedem Fach 50-60 ETCS die auch für das jeweilsandere Studium zulässig wären, dann müsste man sich doch in jedem der beiden Fächer 50-60 ETCS wechselseitig anrechnen lassen können (da die Grenze ja bei 60 liegt) und könnte so den zweiten Master bekommen, indem man nur dieses eine Pflichtmodul extra abschliest.
Kann man diesem Gedankengang was abgewinnen oder habe ich mich da völlig verrant?

Besten Dank im Vorhinein
 
Nachtwanderer,

die zwei Studiengänge Master VWL und WIWI paralell und macht in jedem Fach 50-60 ETCS die auch für das jeweilsandere Studium zulässig wären, dann müsste man sich doch in jedem der beiden Fächer 50-60 ETCS wechselseitig anrechnen lassen können (da die Grenze ja bei 60 liegt) und könnte so den zweiten Master bekommen, indem man nur dieses eine Pflichtmodul extra abschliest.

eine gleichzeitige Immmatrikulation in beide Studiengänge ist nicht möglich.

Allerdings möglich ist die Immatrikulation in Wiwi und Klausuren ablegen im Umfang von 60 ETCS, dann Wechsel in den Volkswirtschaftsmaster mit Anrechnung der 60 ETCS und Erarbeitung der nächsten 60 ETCS und danach wieder zurück zum Wiwi.

Gruß
 
Hallo Nachtwanderer,



eine gleichzeitige Immmatrikulation in beide Studiengänge ist nicht möglich.

Allerdings möglich ist die Immatrikulation in Wiwi und Klausuren ablegen im Umfang von 60 ETCS, dann Wechsel in den Volkswirtschaftsmaster mit Anrechnung der 60 ETCS und Erarbeitung der nächsten 60 ETCS und danach wieder zurück zum Wiwi.

Gruß

Geht das wirklich (hat das jemand mal gemacht bzw. mit dem PA abgeklärt) oder ist das bisher nur ein theoretisches Konstrukt?

Ich sehe nämlich ein Problem.

Wenn man zurück nach WiWi wechselt und sich 60 ETCS aus VWL anrechnen lässt, hat man nur diese 60 ECTS. Die, die man beim ersten Mal erarbeitet hatte, sind mit der Exmatrikulation auch verloren gegangen.
 
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