Wann sind die Eingriffsnormen zu prüfen?

Dr Franke Ghostwriter
Ich habe mal eine kurze Fragen.

Ich habe in den von der Uni bereitgestellten Schemen nirgends die Eingriffsnormen entdeckt. Weiß jemand, wann man diese zu prüfen hat? Meint Ihr die sind nicht prüfungsrelevant? Finde die nämlich ein wenig verwirrend ... 😕

Danke
Daniela
 
Daniela,

guck mal in das Prüfungsschema vom Prinzen. Die Eingriffsnormen werden unter 5.a) "Verstoss gegen zwingende Vorschriften des deutschen Rechts" geprüft.

Ob sie prüfungsrelevant sind, keine Ahnung. Wenn sie drankommen, dann sicherlich nur am Rande, denke ich.

Wie lautet Dein Klausurtipp? Glaubst Du, dass die internat. Zuständigkeit und Rom-II VO bzw. CISG drankommen (mein Tipp)?

Gruß
Lexa
 
Nun an diesem Lehrstuhl muss man ja mit allen Überraschungen rechnen. Daher könnte ich mir zumindest vorstellen, dass der Aspekt ordre publi thematisiert wird. Eingriffsnormen sind hingegen zu wenig besprochen im Skript.
Grds. gab es in den letzten Jahren keine Klausur, in der autonomes deutsches IPR zu prüfen war. In den letzten Videobesprechungen merkt der Prof auch an, dass er zukünftig auch besondere Aspekte abprüfen möchte. Es soll ja keine 08/15 Prüfung werden.
ergo: ich hoffe es zwar deutlich nicht aber unrealistisch ist ein Schwerpunkt mit EGBGB auch nicht. Na und dann kommen wir auch wieder zum ordre public.... "möge dieser kelch vorüber gehen"
 
Oben