Was ist eigentlich mit Dänemark? England? ...

Dr Franke Ghostwriter
was ist eigentlich mit Dänemark? Es treibt mich fast in den Wahnsinn.

In Art. 1 III EuGVO steht: "alle Mitgliedstaaten außer Dänemark", die Geltung soll jedoch staatsvertraglich geregelt sein. Ist dam das LugÜ gemeint? Und wenn ja in der neuesten FAssung? oder gilt etwa ggü. Dänemark noch die EuGVÜ. Die Bücher die hier um mich rum liegen sagen alle was anderes und im Skript suche ich mich tot.

Wer bringt Licht ins Dunkel???

Und wie sieht es diesbezüglich mit den ROM-Verordnungen aus???

Welche Länder sind da noch und wann speziell??? Ich denke hier z.B.: an England und die ROM I.

beste Grüße

Anja
 
Bezgl. Dänemark/EuGVO: siehe im Jayme Hausmann (14. Auflage) Fußnote 10 zum Erwägungsgrund 21: Dänemark beteiligt sich gem. dem Übereinkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und dem Königreich Dänemark über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 19.10.2005.

Wegen RomI-VO: siehe Erwägungsgrund 44-46: Großbritannien und Dänemark beteiligen sich grds. nicht.
 
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