Welche Literatur zum Modul ist "must have" ???

Dr Franke Ghostwriter
Kann mir jemand sagen für welche der u. g. Kurse es sich überhaupt lohnt Literatur zu beschaffen? Teilweise gibt es in den Studienbriefen sehr viele Empfehlungen. Unmöglich sich so viel Bücher anzuschaffen.

Danke für den Tipp!!!

41460 Grundzüge der Internationalen Rechnungslegung
41690 Grundzüge der steuerlichen Gewinnermittlung
42240 Grundzüge der Konzernrechnungslegung
 
Sind die IAS/IFRS-Texte (also das Buch vom NWB Verlag, ca. 25 Euro) in der Prüfung zugelassen?
Ausgabe 2010/11 oder gibt es schon eine neuere Auflage?
Oder gibt es IAS/IFRS-Texte, die besser zu verwenden sind, z.B. anderer Verlag o.ä.?
Ich nehme an, man muß/sollte diese IAS/IFRS-Texte besorgen, oder?
 
Mitstreiter,

ich habe auch eine Frage zu den Gesetzestexten, die wir für die Klausur nutzen können / sollen. Kann mir jemand genau sagen, welche das sind. Ich hab die Hinweise natürlich gelesen, möchte aber schon gerne wissen welche ihr gekauft habt (Auflage, Titel usw.).

Danke!!!
 
habe das Modul letztes Semester belegt. Zur Literatur folgendes:

Gesetzestexte: in der Klausur erlaubt sind Wirtschaftsgesetze (HGB, EStG, AktG etc.) sowie IFRS. Markierungen in den Gesetzen sind erlaubt, Anmerkungen, Verweise u.ä. natürlich nicht. Die Frage ist diesbezüglich immer, inwieweit die Texte während der Klausur überhaupt kontrolliert werden. Riskieren würde ich es nicht und ganz ehrlich: ist bei diesem Modul auch nicht notwendig. Zu der Frage ob alte oder neue Gesetzestexte (Stichwort BilMoG): nehmt in jedem Fall die aktuellen Auflagen, auch wenn nur der Kurs "Steuerliche Gewinnermittlung" dem neuen Stand angepasst wurde (Einschränkung des Maßgeblichkeitsprinzips §5 Abs. 1 EstG; Wegfall der umgekehrten Maßgeblichkeit usw.) Im Bereich Konzernrechnungslegung nach HGB sind zwei wesentliche Änderungen seit 2010 relevant, die in der KE noch nicht berücksichtigt wurden: Wegfall der Kapitalkonsolidierung nach der Buchwertmethode und Wegfall des Konzepts der einheitlichen Leitung. Die KE "Internationale Rechnungslegung" (Littkemann) war jedenfalls in der Version SS2011 leider völlig überholt. Durch BilMoG hat sich das HGB ganz erheblich den IFRS angenähert (z.B. Bilanzierung von immateriellen Vermögenswerten, latenten Steuern). Bei dieser KE habe ich also neben den IFRS parallel mit HGB a.F. und HGB n.F. (2011) gearbeitet, um festzustellen, was überhaupt noch Bestand hat (nicht viel). Wie gesagt: aktuelle EStG und HGB ist Pflicht, bei den IFRS kommt man im großen und Ganzen auch mit einer Version von 2008 noch hin.

Sonstige Literatur:
Jahresabschluss von Bitz, Schneeloch usw. hatte ich auch, hilft aber m.E. nicht wesentlich weiter. Erstens gibt´s glaube ich keine aktuelle Auflage, die BilMoG berücksichtigt und zweitens verfolgt das Werk eine andere Zielrichtung (Jahresabschlussanalyse etc.) Konzernrechnungslegung kommt soweit ich mich erinnere gar nicht vor und der Teil zu steuerlicher Gewinnermittlung ist eigentlich mit der KE des Moduls identisch (nur eben veraltet). Also kann man sich das Ding auch gleich komplett schenken.

Besser ist m.E. folgendes:
1) Heno, Rudolf: Jahresabschluss nach Handelsrecht, Steuerrecht und internationalen Standards (IFRS)

Die neueste Auflage berücksichtigt bereits BilMoG und ist somit schonmal auf der Höhe der Zeit. Beinhaltet eine sehr gute Einführung in die Rechnungslegung nach HGB und IFRS (principles usw.). Und in den bisherigen Klausuren gab´s jeweils ordentlich Punkte für solche eher allgemeinen Fragen zu den beiden Rechnungslegungsstandards. Außerdem wird die Bewertung der Anschaffungskosten / Herstellungskosten nach HGB, EStG und IFRS ordentlich und übersichtlich durchgekaut (eine beliebte Aufgabenstellung in den bisherigen EA´s und Klausuren). Einziger Nachteil: nicht wirklich viel zu Konzernrechnungslegung (glaube gar nix).

2) Coenenberg, Adolf G. (u.a.): Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse

Ist genau die richtige Ergänzung zur KE "Konzernrechnungslegung". Ausführliche Erklärung zur Frage der Differenzen aus Währungsumrechnungen, Erwerbsmethode etc. pp. Auch sehr hilfreich bezüglich der Thematik der latenten Steuern in der KE "Internationale Rechnungslegung". Sollte man aber aufgrund der Ausführlichkeit tatsächlich nur benutzen, um offene Fragen aus den KE zu klären.

Gruß
 
irgendwie fehlt mir der Überblick zu den Kurs.
Ich habe mich wieder als Wiederholer zu diesen Kurs eingetragen, logischerweise keine neuen Skripte bekommen.
Mich interessiert mal wie alt Eure Skripte sind. Meine sind aus 2010 und teilweise aus den Kurs 514 (alte ABWL Kurs).
Was meint Ihr? bin ich damit auf den neuesten Stand oder sollte ich noch was nachbelegen?
Wieviele Kurseinheiten gibt es zu den 41690 Kurs??
Oder gab es zu diesen Kurs eine Überarbeitung???
Sehe ich das richtig der Text der Skripte ist "stein"alt aber sollen es auf neue Gesetze anwenden???
*mir rauscht schonder kopf*

Grüße @all
 
Ich habe mir auch Bitz/Schneeloch/Wittstock in der neuesten Auflage geholt. Ist von 2011 und berücksichtigt alle Änderungen durch BilMoG und IFRS rev 2008. Enthält eine Einführung zu allen Kursen des Modul und kann dieses (fast) ersetzen.
Ansonsten die nwb Gesetzestexte wie hier schon erwähnt.

Schlimm ist. dass man überhaupt aus regulärer Literatur lernen muss:
Steuerliche Gewinnermittlung wurde ja endlich aktualisiert, aber Konzernrechnungslegung kann man total vergessen! Ist eigentlich eine Frechheit, einem sowas überhaupt zu schicken! Einen Mitarbeiter einen Tag dran setzen, aktualisieren, fertig! Wofür werden die eigentlich bezahlt?
 
ein Hinweis noch zu den Gesetzestexten: bei uns hieß es, dass wir die ESt-Richtlinien nicht verwenden dürfen. Achtet also darauf, wenn Ihr Euch die BeckTexte EStG besorgt, dass Ihr die Fassung ohne die ESt-Richtlinien kauft (es gibt nämlich 2 Beck-Steuergesetzes-Sammlungen).

Was die Aktualität der Skripte angeht: sicher ist es nicht so schön, veralterte Skripte präsentiert zu bekommen. Aber warum über Dinge aufregen, die wir eh nicht ändern können. Die Überarbeitung ist zudem ja schon in Arbeit. Ein Nachteil entsteht Euch dadurch ja nicht, im Gegenteil. In der Klausur ist die Bearbeitung sowohl nach altem als auch nach neuem Recht zulässig. Zwingend erforderlich ist Sekundärliteratur also nicht. Ich habe auch nur mit dem Skript gelernt. Zusätzliche 1.000 Seiten wären bei mir alleine zeitlich nicht drin gewesen - mal von der Lust ganz abgesehen 🙄

LG
Franzi
 
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