Wen's interessiert

Dr Franke Ghostwriter
Wen's interessiert:

Habe mal vorsichtig wegen der Klausur angefragt und heute folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrte Frau xy,

die Korrekturen werden im Laufe dieser Woche abgeschlossen sein. Ich gehe davon aus, daß das Prüfungsamt Ihnen im Laufe der nächsten oder spätestens übernächsten Woche die Ergebnisse bekanntgeben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kreße
 
Habe mal vorsichtig wegen der Klausur angefragt und heute folgende Antwort bekommen:

Sehr geehrte Frau xy,

die Korrekturen werden im Laufe dieser Woche abgeschlossen sein. Ich gehe davon aus, daß das Prüfungsamt Ihnen im Laufe der nächsten oder spätestens übernächsten Woche die Ergebnisse bekanntgeben wird.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kreße


Danke für die Info. Auch wenn das Forum nicht unbedingt durch rege Beiträge auffällt, ist es denke ich dennoch so, dass viele Beiträge schon aufmerksam verfolgt werden.
 
Endlich, die Klausurergebnisse sind online

Bin ziemlich enttäuscht. 3,3 ist nicht gerade das, was ich erwartet hatte. Bin mal auf die Klausureinsicht gespannt. Irgendwie ist mein Schnitt jetzt ziemlich versaut. Dabei wollte ich die Masterarbeit relaxter angehen. Jetzt brauch ich mind. eine 2,0, um wieder auf einen "guten" Schnitt zu kommen.

Ich hoffe, ihr seid zufriedenener.

LG Katrin
 
habt ihr mal geschaut, wie die letzten beiden Klausuren ausgefallen sind?Man sollte aufgrund des vergleichsweise geringen Niveaus der aktuellen Klausur nicht auch noch vom Prüfer verlangen, dass er bei der Bewertung ein Auge zudrückt. Im Gegenteil: Da die Aufgabe so einfach war, muss logischerweise sehr streng bewertet werden.😀

Ich finde, dass man sich über Noten im Bereich befriedigend überhaupt nicht beschweren kann, das ist supi.

Beste Grüße
 
Ich bin mit meiner 2,0 extrem zufrieden. Ehrlich gesagt weiß ich gar nicht so recht, wie ich dazu komme, da ich m.E. beim ersten Teil ziemlichen Mist gebaut habe und beispielsweise mögliche Regressforderungen völlig übersehen habe. Aber ich werde mich natürlich nicht beschweren...

VG, Alex.
 
ich habe auch bestanden. Aus dem LL.B. weiß ich jedoch, dass jede einzelne bestandene Klausur zu schätzen ist. Und gerade hier, wo die Komplettlösung vorab auf den Seiten des Lehrstuhls als ehemalige Einsendeaufgabe veröffentlicht wurde ist natürlich ein exrem hoher Maßstab anzusetzen.

Gilt nicht ohnehin bei Rechtswissenschaft, dass gut ist, wer 'ne 3 hat?

Schöne Grüße aus dem Norden.
 
3 ist nicht "gut"

Gilt nicht ohnehin bei Rechtswissenschaft, dass gut ist, wer 'ne 3 hat?

Sicher gilt das, aber für die "richtigen" Juristen. Selbst die Fernuni scheint nicht viel von den MOL-Absolventen zu halten. Beispiel: Vor ein, zwei Monaten gab es eine Stellenausschreibung aus der Verwaltung (der FU), wo für ihre Rechtsabteilung ausdrücklich ein Volljurist gesucht wurde. Das war auch kein Schreibfehler, Staatsexamen waren als unbedingte Voraussetzung ausdrücklich aufgeführt. Wenn nicht einmal die Uni selbst ihre Absolventen einstellen würde, wer dann?

Weiteres Beispiel aus der Promotionsordnung der Fakultät:
§ 4 Voraussetzungen der Promotion
(1) Voraussetzung der Promotion ist die
Ablegung einer juristischen Staatsprüfung
in der Bundesrepublik Deutschland mit
mindestens dem Prädikat „voll
befriedigend“ oder ein von einer
juristischen Fakultät in der Bundesrepublik
Deutschland verliehener Titel
„Master of Laws“ mit dem Prädikat „gut“.

D. h. doch, der Master-Abschluss ist weniger wert. Und deshalb ärgere ich mich jetzt über meinen Durchschnitt von 2,8. Mit dem ich zwar als "Halb"-jurist promovieren könnte, nicht aber als MOL-Absolvent.

LG Katrin
 
Da misch ich mich doch auch mal ein.

Ich habe auch das Gefühl, dass die Noten im Master ein deutlich anziehen und eher auf Examens-Niveau sind (wobei der BoL Durchschnitt meines Wissens bei 2,5 - 2,7 schwankt).

Die Stellenanzeige hatte ich auch gesehen und mich aufgeregt. Dass da nun die Promotionsordnung nachzieht ist bedauerlich und schmälert den Stellenwert schon ein wenig (obwohl ich nicht auch noch promovieren wollte....).

SaM
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte gestatten Sie, daß ich hierzu ausnahmsweise doch noch kurz Stellung nehme:

Das Staatsexamen kennt im Gegensatz zum LL.M.-Studiengang sieben Notenstufen. Zwischen "befriedigend" und "gut" steht als ganz eigenständige Notenstufe das "vollbefriedigend". Diese Notenstufe existiert im LL.M.-Studiengang nicht. "Vollbefriedigend" (10 bis 12 Punkte) ist keine 2,7, also keine "drei plus", die es im Staatsexamen durchaus auch gibt (9 Punkte). Vielmehr ist das "vollbefriedigend" im Staatsexamen vergleichbar mit dem "gut" im Master. So erklärt sich die Unterscheidung der Promotionsordnung zwischen LL.M.- und Staatsexamensabsolventen: Verlangt wird jeweils ein Prädikatsabschluß.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kreße
 
Vgl. hierzu auch: Staatsexamen ? Wikipedia

Hier auszugsweise:
Die Notenstufen bei der Einzelbewertung mit Aufgliederung in ein Punktesystem und zugehöriger Definition lauten
  • ungenügend (0 Punkte), (eine völlig unbrauchbare Leistung)
  • mangelhaft (1 - 3), (eine an erheblichen Mängeln leidende, im ganzen nicht mehr brauchbare Leistung)
  • ausreichend (4 - 6), (ein Leistung, die trotz ihrer Mängel durchschnittlichen Anforderungen noch entspricht)
  • befriedigend (7 - 9), (eine Leistung, die in jeder Hinsicht durchschnittlichen Anforderungen entspricht)
  • vollbefriedigend (10 - 12), (eine über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung)
  • gut (13 - 15) (eine erheblich über den durchschnittlichen Anforderungen liegende Leistung) und
  • sehr gut (16 - 18) (eine besonders hervorragende Leistung).
Bei der Gesamtbewertung wird der Durchschnitt herangezogen, wobei die Zuordnung der erreichten Punktzahl zu den Notenstufen abweicht: Bis zu einem Durchschnitt von 3,99 Punkten ist die Prüfung nicht bestanden, dann folgen:
  • ausreichend (4 - 6,49),
  • befriedigend (6,5 - 8,99),
  • vollbefriedigend (9 - 11,49),
  • gut (11,5 - 13,99) und
  • sehr gut (14 - 18).
Überwiegend werden für die bestandenen Prüfungen die Noten „ausreichend“ oder „befriedigend“ vergeben. Nur ca. 15 % der Absolventen erreichen die Notenstufen „vollbefriedigend“ oder besser. In der deutschen Juristenausbildung gilt ein Staatsexamen überwiegend ab einer Bewertung mit „vollbefriedigend“, in manchen Bundesländern schon mit „befriedigend“, als Prädikatsexamen. Ein Prädikatsexamen mit mindestens „vollbefriedigend“ wird vom öffentlichen Dienst oftmals als Einstellungsvoraussetzung verlangt.
 
da klinke ich mich doch nochmal ein:

ich habe mein juristisches staatsexamen an der uni heidelberg erworben und belege nun das masterprogramm, um hier ein paar schwerpunkte setzen zu können, die ich während meines studiums an der präsensuni nicht setzen konnte. da ich also beide "systeme" kenne (master/staatsexamen) kann ich mit sicherheit sagen, dass der master in hagen vom niveau absolut auf examenshöhe ist. meines erachtens wird hier sogar noch strenger benotet. selten - oder eigentlich sogar nie - gab es so hohe durchfallquoten an der uni heidelberg (deren jurafakultät ja nicht gerade den ruf hat einfach zu sein) wie hier in hagen. durchfallquoten von 40% plus X sind mir auch von anderen juristischen fakultäten nicht bekannt. nach einigen klausuren in hagen bin ich der meinung, dass ein "vollbefriedigend" an meiner ehemaligen präsensuni fast eher zu erreichen war als ein "gut" an der fernuni. insofern habe ich nicht das gefühl, dass die Fernuni masterstudenten ohne weiteres mit staatsexaminierten gleichstellt. naja, möglicherweise empfinde ja nur ich das so...
 
Die hohen Durchfallquoten der FernUni-Klausuren liegen sicherlich zu einem sehr großen Teil an den Besonderheiten des Fernstudiums, wo Übungen, Tutorien usw. eher die Ausnahme sind, sich die Studenten also weitestgehend alleine auf die Fragestellungen vorbereiten und so sicherlich das ein oder andere Mal eine völlig falsche Schwerpunktsetzung oder Herangehensweise erarbeiten, bei denen im Präsenzstudium der Übungsleiter oder andere Studenten längst zwischengegrätscht wären und den richtigen Weg gezeigt hätten.
Hier kommt dann halt die 5,0 in der Klausur nachdem man die EAs jeweils mit Ach und Krach bestanden hat (und die letzte EA auch noch hat sausen lassen - Klausurzulassung war ja erreicht - ) und erst die verrantzte Klausur lässt einen eklatante Mängel erkennen.

Kurz: ich glaube die Durchfallquoten an der Fernuni bieten keinen allzu deutlichen Hinweis auf das Niveau der Klausuren.

Schöne Grüße...
 
Seelord,

Widerspruch! Ich bin auch schon durch zwei Klausuren durchgefallen und hatte für beide viel (und m. E.) auch ausreichend gelernt.

Ich würde das nicht unbedingt auf die Art des Studiums schieben, zumal es viele "Ordentliche" Jurastudenten gibt, die sich nicht im Hörsaal tummeln und auch "nur" mit Hemmer/Wüst etc. sowie den Übungen durchschlagen (Druck wird da erst ab dem 6. Semster aufgebaut, ggf. sogar erst ab dem achten).
 
Da kann ich dir nur recht geben. niemand an der präsensuni interessiert sich bis ins sechste semester wirklich für vorlesungen und über die lernmaterialien der Fernuni würde sich der "ordentliche" jurastudent ziemlich freuen, da diese viel besser sind als die meisten vorlesungen an der uni!

im übrigen finde ich die klausuren an der Fernuni nicht wirklich schwer, mir ist nur völlig schleierhaft, wie es zu diesen schlechten schnitten kommt. ich bin jedenfalls der auffassung, dass dem studenten an der Fernuni gute materialien bereit gestellt werden, so dass zumindest der größte teil der studenten die klausuren (auch mal mit gut) bestehen müsste! da das leider nicht so ist, bin auch ich ein wenig irritiert...
 
Und doch bleibe ich bei meiner These mit den Besonderheiten des Fernstudiums. Zugegebenermaßen: anhand einschlägiger Staatsexamen-Fallbücher merke ich schon, das wir stofflich unbedingt auf "ordentlichem" Jura-Niveau sind.
Allerdins muss ich für mich feststellen, dass die Lernkontinuität, die ich bei meinem ersten (Präsenz-)Studium (BWL) durch regelmäßige Vorlesungsbesuche etc. hatte, hier an der FernUni so nicht habe. Mal ein Wochenende durchknüppeln und die EA lösen, ewig Pause, die zweite EA genauso - wenn ich noch Zeit und Lust finde die dritte noch als Bonus hinterher. Dann 2-3 Monate Pause. Kurz eine Woche für die erste Klausur gepaukt, Klausur geschrieben, drei Tage Hardcore-Lernen für die nächste Klausur und schon geht das neue Semester los.
Sicherlich entspricht das nicht der Lernmethode, die die FernUni ihren Studenten in den Einführungsunterlagen empfiehlt, aber ich denke doch, dass die meisten von uns so studieren (sonst habe ich ab heute ein schlechtes Gewissen).
Auch wenn ich mich bisher so durchwursteln konnte und immerhin einen satt-guten LL.B. abgelegt habe, ich glaube die Klausurergebnisse sind nicht unerheblich o.g. Art zu lernen und zu arbeiten geschuldet - mal ganz abgesehen von den Üblichkeiten wie 10-Stunden-Tage, Frau und Kind und all die Sachen, die der handelsübliche Staatsexamenskandidat so (idR) nicht haben dürfte.

Gute Nacht erstmal und... endlich mal eine richtige Diskussion hier in den LL.M.-Foren.
 
Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte gestatten Sie, daß ich hierzu ausnahmsweise doch noch kurz Stellung nehme:

Das Staatsexamen kennt im Gegensatz zum LL.M.-Studiengang sieben Notenstufen. Zwischen "befriedigend" und "gut" steht als ganz eigenständige Notenstufe das "vollbefriedigend". Diese Notenstufe existiert im LL.M.-Studiengang nicht. "Vollbefriedigend" (10 bis 12 Punkte) ist keine 2,7, also keine "drei plus", die es im Staatsexamen durchaus auch gibt (9 Punkte). Vielmehr ist das "vollbefriedigend" im Staatsexamen vergleichbar mit dem "gut" im Master. So erklärt sich die Unterscheidung der Promotionsordnung zwischen LL.M.- und Staatsexamensabsolventen: Verlangt wird jeweils ein Prädikatsabschluß.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kreße


Das mag ja alles richtig sein, nur kennt in der freien Wirtschaft diese "Etikette" niemand. Ich habe mal einem Personaler eines großen Unternehmens die Notengebung in Jura erklärt, worauf dieser sich kaputtlachte und meinte "diesen Quatsch denken sich nur Juristen aus". Bei der Personalauswahl wird nun einmal auf die Note geschaut, unabhängig von einer "Besonderen" Notengebung. Wenn sich einer mit vollbefriedigend bewirbt, gilt das als durchschnittlich.........
Der Personalabteilung nun zu erklären, dass eine Master-Note mit 3,0 als vollbefriedigend, also gut gilt, kann recht peinlich werden, weil es reichlich Lacher ernten wird.

Für mich ist die Notengebung nur eingeführt worden, um der Juristenschwemme Herr zu werden.
 
Das mag ja alles richtig sein, nur kennt in der freien Wirtschaft diese "Etikette" niemand. Ich habe mal einem Personaler eines großen Unternehmens die Notengebung in Jura erklärt, worauf dieser sich kaputtlachte und meinte "diesen Quatsch denken sich nur Juristen aus". Bei der Personalauswahl wird nun einmal auf die Note geschaut, unabhängig von einer "Besonderen" Notengebung. Wenn sich einer mit vollbefriedigend bewirbt, gilt das als durchschnittlich.........
Der Personalabteilung nun zu erklären, dass eine Master-Note mit 3,0 als vollbefriedigend, also gut gilt, kann recht peinlich werden, weil es reichlich Lacher ernten wird.

Für mich ist die Notengebung nur eingeführt worden, um der Juristenschwemme Herr zu werden.

Sie haben mich mißverstanden: Masternote mit 3,0 ist nicht "gut", sondern "befriedigend".

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Kreße
 
Mal ein Wochenende durchknüppeln und die EA lösen, ewig Pause, die zweite EA genauso - wenn ich noch Zeit und Lust finde die dritte noch als Bonus hinterher. Dann 2-3 Monate Pause. Kurz eine Woche für die erste Klausur gepaukt, Klausur geschrieben, drei Tage Hardcore-Lernen für die nächste Klausur und schon geht das neue Semester los.

Also ich gehe nach einer völlig anderen Methode vor: In den ersten 3 Monaten eines Semesters bearbeite ich die Einsendeaufgabe. Wenn ich es zeitlich hinkriege, lese ich zunächst das Skript zum jeweiligen Kursteil durch, schaue mir dann die jeweilige Aufgabe an und bearbeite sie anhand der Kursunterlagen und in der Regel externer Literatur und Rechtsprechung. Wenn zwischen der Bearbeitung der Einsendeaufgaben Zeit bleibt, schaue ich mir die Unterlagen zu Teilen an, zu denen es keine Einsendeaufgabe gibt (sofern diese denn klausurrelevant sind).

Nach einer kurzen Pause zur Semesterhälfte fange ich in der Regel 10 Wochen vor den Klausuren mit der Lernerei an, und zwar, wenns geht, kontinuierlich und nicht schubweise.

Ich stimme aber zu: Ein großer Unterschied zwischen Präsenzstudenten mit Ziel Staatsexamen und Fernstudenten im LL.M. Hagen liegt wohl darin, dass der gemeine Fernstudent einen 8- oder 10-Stunden-Tag und zu weiten Teilen Frau und Kind (bzw. Mann und Kind) hat, während der gemeine Präsenzstudent sich (zumindest theoretisch) sich den ganzen Tag mit der Materie beschäftigen kann.

Ein weiterer m.E. wichtiger Unterschied betrifft aber auch das Studium an sich. LL.B. und LL.M. an der FernUni sind modular organisiert. Die Prüfungen fürs 1. Staatsexamen kommen dagegen auf einen Haufen und man muss für den kompletten Stoff auf einmal vorbereitet sein. Aus diesem Grunde glaube ich z.B. nicht, dass ich überhaupt nur annähernd in der Lage wäre, nach Abschluss des LL.M. das 1. Staatsexamen zu meistern, während ich den LL.B. an der FernUni mit 1,9 abgeschlossen habe und nach zwei Prüfungen im LL.M. auf ähnlichem Schnitt bin.

Die verschiedenen Notenskalen sagen so alleinstehend m.E. erstmal nicht viel aus, wenn nicht klar ist, welche Noten es denn für wieviele Punkte in einer Klausur gibt...
 
Sicher gilt das, aber für die "richtigen" Juristen. Selbst die Fernuni scheint nicht viel von den MOL-Absolventen zu halten. Beispiel: Vor ein, zwei Monaten gab es eine Stellenausschreibung aus der Verwaltung (der FU), wo für ihre Rechtsabteilung ausdrücklich ein Volljurist gesucht wurde. Das war auch kein Schreibfehler, Staatsexamen waren als unbedingte Voraussetzung ausdrücklich aufgeführt. Wenn nicht einmal die Uni selbst ihre Absolventen einstellen würde, wer dann?

Weiteres Beispiel aus der Promotionsordnung der Fakultät:
§ 4 Voraussetzungen der Promotion
(1) Voraussetzung der Promotion ist die
Ablegung einer juristischen Staatsprüfung
in der Bundesrepublik Deutschland mit
mindestens dem Prädikat „voll
befriedigend“ oder ein von einer
juristischen Fakultät in der Bundesrepublik
Deutschland verliehener Titel
„Master of Laws“ mit dem Prädikat „gut“.

D. h. doch, der Master-Abschluss ist weniger wert. Und deshalb ärgere ich mich jetzt über meinen Durchschnitt von 2,8. Mit dem ich zwar als "Halb"-jurist promovieren könnte, nicht aber als MOL-Absolvent.

LG Katrin

Hallo zusammen,

ich denke, dass das Problem noch eine andere Ursache hat. Die Rechtswissenschaft war einer der wenigen Staatsexamensstudiengänge. Das hat sich eingebrannt. Die Veränderungen und der alternative Studiengang LLB und LLM sind noch sehr neu und brauchen Zeit, um sich zu etablieren. Ich gehe aber davon aus, dass sich in den nicht reglementierten juristschen Berufen im Laufe der Zeit ein Bedarf ergeben wird. Die Uni in Mannheim hat sogar ab den WS 2008/09 einen eigenen Präsenzstudiengang Unternehmensjurist angeboten. Hierzu der Artikel in einer der letzten NJW,s für alle Zweifler.

Ich denke, wir sind noch Pioniere und sollen durch gute Leistungen die Wirtschaft überzeugen. Unsere Profs sollten uns dabei auch weiterhin mit guten Unterlagen und nicht allzu überzogener Benotung helfen.
Überstrenge Bewertung ist zur "Elitebildung" sehr beleibt, aber völlig sinnlos. Lieber viel zeit für die Ausbildung geben, dass hilft allen.

Insoweit allen hier viel Erfolg und alles Gute.
 
Hallo zusammen,

ich denke, dass das Problem noch eine andere Ursache hat. Die Rechtswissenschaft war einer der wenigen Staatsexamensstudiengänge. Das hat sich eingebrannt. Die Veränderungen und der alternative Studiengang LLB und LLM sind noch sehr neu und brauchen Zeit, um sich zu etablieren. Ich gehe aber davon aus, dass sich in den nicht reglementierten juristschen Berufen im Laufe der Zeit ein Bedarf ergeben wird. Die Uni in Mannheim hat sogar ab den WS 2008/09 einen eigenen Präsenzstudiengang Unternehmensjurist angeboten. Hierzu der Artikel in einer der letzten NJW,s für alle Zweifler.

Ich denke, wir sind noch Pioniere und sollen durch gute Leistungen die Wirtschaft überzeugen. Unsere Profs sollten uns dabei auch weiterhin mit guten Unterlagen und nicht allzu überzogener Benotung helfen.
Überstrenge Bewertung ist zur "Elitebildung" sehr beleibt, aber völlig sinnlos. Lieber viel zeit für die Ausbildung geben, dass hilft allen.

Insoweit allen hier viel Erfolg und alles Gute.

Ergänzung: Hört nie auf Personaler. Ich habe einen guten Freund, der Insider ist. Was der mir so erzählt, glaubt mir keiner. Deren Einschätzungen sind mit äußerstern Vorsicht zu genießen.
 
1. Der Stoff des LLM entspricht Umfang und Niveau eindeutig dem des ersten Staatsexamens.

2. Wie in einem früheren Post (von Captain M glaub ich) gesagt wurde, ist der Vorteil der, das man in Hagen modular geprüft wird und man sich eben auf die entsprechenden Module gezielt vorbereiten kann, während beim Staatsexmamen in einer Woche alles auf einmal geprüft wird und man auch nur einen Verbesserungsversuch hat. Wenn man diese Woche hinter sich hat, dann hat man echt die Sch..ze voll.

3. Notentransparenz. Beide Systeme sind nicht vergleichbar. Nur bei Jura gibt es die 18 Punkte Skala. Da ein sehr gut nur im 100erstel Prozentbereich und ein gut nur im niedrigen Prozent (ca. 3 %) vergeben wird sind die Noten des SteX für das Können wenig aussagekräftig. Beim Abi gab es ja ein 15 Punkte System mit annähernd Gausscher Verteilung.

Zitat meiner Staatsanwaltschaftsausbilderin: "Jura ist nun mal eine Bestenauslese."

Eine Umstellung auf LLB/LLM müsste m.E auch eine Einführung eines einheitlichen Notensystems mit sich bringen wg. der Vereinheitlichung (Bologna und so).

BYE
 
Kleine Anmerkung zur Stellenausschreibung: Ich könnte mir vorstellen, dass die Uni (auch) Volljuristen aus Gleichstellungsgründen sucht: Nicht dass sich ein Volljurist einklagt, wenn "nur" MOL oder BOLs gesucht werden.

Und die Vorstellung, dass eine Uni ihre eigenen Absolventen wg mangelnder Qualität nicht einstellen würde, erst recht, wenn es um ein innovatives Konzzept wie BOL/MOL geht, dass von dieser Uni nach vorne getragen wird, halte ich, ehrlich gesagt, für naiv.

Sorry, wenn ich hier reingegrätscht habe, aber der Aspeklt der Ausgangsdiskussion war hier ein wenig untergegangen.
 
Ich denke, dass das nicht am mangelnden Vertrauen in die eigene Juristenausbildung der FU liegt. Es liegt schlicht und einfach daran, dass man sich einen Volljursiten aufgrund der berufspraktischen Ausbildung wünscht. Die juristische Berufspraxis wie sie im Referendariat vermittelt wird, kann nicht in einem Fernstudium vermittelt werden.

Beste Grüße
 
So wie es aussieht (Vertrag wurde bereits von mir unterschrieben), trete ich ab 01.12.2008 in K**** als "nur" LL.B. aufgrund meiner BERUFSERFAHRUNG eine Stelle an, die in der NJW eigentlich für einen Volljuristen mit möglichst zweimal "Vollbefriedigend" ausgeschrieben war.

Ausschlaggebend war für die bundesweit agierende Kanzlei insbesondere mein Interesse für die Materie, mein guter LL.B.-Abschluss (gute Noten sind in Jura sehr viel Wert) und vor allem meine Berufserfahrung. Ich werde das komplette Aufgabengebiet meiner anwaltlichen Vorgängerin übernehmen müssen.

Letztendlich unterscheidet sich die Ausbildung an der Präsenzuni (zumindest vor dem Examen) nicht besonders von Hagen. Auch hier wissen die Studenten in der Regel, welches spezielle Fachgebiet der jeweilige Prof im großen Schein mit hoher Wahrscheinlichkeit prüfen wird. Auch hier lernen die Studenten in der Regel die Stoffinhalte parallel zu den laufenden Veranstaltungen. Die große Hürde ist dann eben das Staatsexamen, in welchem man plötzlich den kompletten Stott parat haben muss, sodass man sich erstmal ein Jahr "Rep" gönnt.

Jeder mit "normalem Präsenzunistudium" oder mit der Kombi LL.B./LL.M. stünde vor dem StaatsEX damit vor dem gleichen Problem. Wie ziehe ich mir den ganzen Stoff in möglichst kurzer Zeit in die Birne, damit ich das Examen mit relativ guten Noten bestehen kann. Ich kenne kaum einen RA, StA oder Richter, der von Beginn seines Studiums an, regelmäßig Stoffwiederholungen gegönnt hat. Da der Mensch natürlich zum Vergessen neigt und auch das Studentenleben während des Studiums nicht zu kurz kommen soll, bricht logischerweise vor dem Examen Panik aus - unabhängig davon, ob jemand die Kombi LL.B./LL.M. oder das normale Jurastudium hinter sich gebracht hat. Der Stoff ist nun einmal grundsätzlich derselbe.

Theoretisch besteht im relativ "freien" Staatsexamensstudiengang die Möglichkeit bestimmte Fachgebiete über mehrere Semester zu vertiefen und hier auch genügend Zeit zu haben, Fachliteratur oder irgendwelche Gerichtsurteile zu wälzen. Wohl eine eher humanistisches Bildungsideal. Der Kontakt zu Studienkollegen und Profs ist enger, sodass man die Möglichkeiten hat bestimmte Rechtsstreite, Urteile zu diskutieren und dadurch zu vertiefen. Auch gibt es Arbeitsgemeinschaften, in welchen man Fälle übt. Das LL.B./LL.M.-Programm ist hier eher "Bulemie"-Learning für Autodidakten. Vorteil: man ist ständig im Prüfungsstress und muss gezwungenermaßen "am Ball" bleiben. Nachteil: aufgrund der Stofffülle und der Abschnittsprüfungen neigt man wiederum auch schneller zum Vergessen.

Was letztendlich sinniger ist oder welcher Weg einem eher liegt, muss jeder Student für sich selbst entscheiden. Aufgrund meiner persönlichen Lebensverhältnisse war mir eben das "Präsenzstudium" an einer "normalen" rechtswissenschaftlichen Fakultät nie vergönnt, da ich meinen Lebensunterhalt stets selbst bestreiten musste, keine finanziellen Reserven habe und es Bafög oder andere Studienkredite für mich nicht gab. Es blieb also nur Hagen als einzig finanzierbare Alternative.

Sandra
 
da hast du mich falsch verstanden. ich finde die skripte und die sonstigen lehrmethoden sogar ziemlich gut. lediglich die notengebung erscheint mir (ähnlich wie einigen anderen auch) intransparent.

Naja, die Hagener LL.B. Leute haben sich immerhin schon 6 bzw. 7 Semester an die Eigentümlichkeiten der jeweiligen Lehrstühle gewöhnen können und wissen ungefähr, was sie in den Klausuren erwartet, was der jeweilige Prüfer letztendlich will.

Das ist für Euch sicherlich ein großer Nachteil, für uns insoweit ein Vorteil.

Manch Kommilitione mit StaatsEx wollte hier in Hagen locker durch den LL.M. ein "Gut" abgreifen, um promovieren zu können und hat eben zu Beginn nicht erkannt, dass Hagen eben - zumindest was das juristische Niveau angeht - eine normale Universität ist und dass der LL.B. nicht irgendeine juristische Softvariante ist. Wenn sich dieser Erwartungshorizont auf die eigenen Studienbemühungen auswirken, erlebt man in Hagen nun einmal spätestens in den Klausuren eine absolute Bauchlandung.

Auch der StaatsEx-ler macht den LL.M. in Hagen eben nicht als Spaziergang mit Topnoten. Man sollte nicht vergessen, dass die Skripte der FU jeweils nichts anderes als "Einführungen" in den Stoff sind und dass man sich mit diversen Übungen etc. selbst weitervertiefen muss. Grundsätzlich ist es schon sinnig, wenn für den Hagener LL.M. drei Semester Vollzeitstudium angesetzt sind. Wer aus beruflichen Gründen nicht in der Lage ist, dieses Lernpensum zu betreiben, darf sich eben nicht wundern, wenn das "Gut" eben ausbleibt.

Seit ich im juristischen Bereich habe und regelmäßig eine 40 bis 60 Stundenwoche habe, musste ich studientechnisch auch wesentlich kürzer treten, konnte im Herbst die Klausuren aus betrieblichen Gründen nicht einmal schreiben. Im LL.M. rechne ich daher nicht damit, dass ich wieder in den Bereich eines "Gut" komme, zumal derzeit - einfach aus Kapazitätsgründen - eher die Variante "Vier gewinnt!" angesagt ist.

Daher wohl auch die insgesamt recht hohen Durchfallquoten an der FernUniversität 😉

Grüßle


Sandra
 
So wie es aussieht (Vertrag wurde bereits von mir unterschrieben), trete ich ab 01.12.2008 in K**** als "nur" LL.B. aufgrund meiner BERUFSERFAHRUNG eine Stelle an, die in der NJW eigentlich für einen Volljuristen mit möglichst zweimal "Vollbefriedigend" ausgeschrieben war.

Ausschlaggebend war für die bundesweit agierende Kanzlei insbesondere mein Interesse für die Materie, mein guter LL.B.-Abschluss (gute Noten sind in Jura sehr viel Wert) und vor allem meine Berufserfahrung. Ich werde das komplette Aufgabengebiet meiner anwaltlichen Vorgängerin übernehmen müssen.


Hi Sandra,

erstmal herzlichen Glückwunsch. Darf man fragen, in welchem Bereich Du tätig sein wirst, bzw. wie Dein Aufgabengebiet aussehen wird?
 
Sandra,

Erstmal herzlichen Glückwunsch! Schön, dass es so gut geklappt hat.

Deinem Beitag kann ich auch sonst nur zustimmen. Nachdem ich jetzt die ersten EAs bearbeitet habe, kann ich aus Erfahrung sagen, dass diese im Vergleich zu Klausuren an einer Präsenzuni durchaus mithalten können. Was natürlich naturgemäß ein wenig zu kurz kommt, ist das wissenschaftliche Arbeiten mit Kommentaren, Literatur usw. An der Uni lernt man das zumeist durch das Bearbeiten der Hausarbeiten in den Semesterferien.

Zu den Noten kann ich nur sagen, dass diese dem Schnitt an einer "normalen" Uni ähneln. Noten in Jura haben entsprechen eben nicht den Noten anderer Studiengänge.
 
Insolvenzrecht. Ich darf Verbraucher- und Unternehmensinsolvenzen quasi als "Schattenverwalter" selbständig abwickeln, muss Berichte und Gutachten schreiben ...

Klingt interessant! D. h. Du machst dann alles, was normalerweise (zumindest hat es nach außen den Anschein) der Verwalter selbst macht (also auch Verwertung des Vermögens, Ermittlung der Gläubiger, Anfechtungen, Forderungseinzug, Vorbereitung und Abhaltung der Gläubigerversammlungen, ggfs. Unternehmenssanierungen etc.), nur dass Du eben (noch?) nicht selbst zum Verwalter bestellt wirst? Besteht die Möglichkeit, dass Du nach einiger Zeit auch selbst zum Verwalter bestellt wirst, oder ist das unverändert den Volljuristen in der Kanzlei vorbehalten? Oder ist die Aufgabenverteilung eher so, dass die Volljuristen die "großen" Insolvenzen bearbeiten, und Leute mit anderen Ausbildungen eher den kleineren Fälle betreuen?

Wer weiß, vielleicht haben wir dann irgendwann mal miteinander zu tun, nur dass ich die Gläubiger der Insolvenzschuldner vertrete. Ich Frage aber deshalb so interessiert, weil ich mir vorstellen könnte, in der Zukunft, frühestens aber nach dem Masterabschluss, auch mal die Seiten zu wechseln.
 
Klingt interessant! D. h. Du machst dann alles, was normalerweise (zumindest hat es nach außen den Anschein) der Verwalter selbst macht (also auch Verwertung des Vermögens, Ermittlung der Gläubiger, Anfechtungen, Forderungseinzug, Vorbereitung und Abhaltung der Gläubigerversammlungen, ggfs. Unternehmenssanierungen etc.), nur dass Du eben (noch?) nicht selbst zum Verwalter bestellt wirst? Besteht die Möglichkeit, dass Du nach einiger Zeit auch selbst zum Verwalter bestellt wirst, oder ist das unverändert den Volljuristen in der Kanzlei vorbehalten? Oder ist die Aufgabenverteilung eher so, dass die Volljuristen die "großen" Insolvenzen bearbeiten, und Leute mit anderen Ausbildungen eher den kleineren Fälle betreuen?

Nach Außen tritt quasi immer nur der Insolvenzverwalter auf. Ich führe die Schuldnergespräche, verwerte das Vermögen und bin verantwortlich für die Korrespondenz mit den Verfahrensbeteiligten. Gläubiger muss man i.d.R. nicht selbst "ermitteln", sondern die findet man zunächst für die § 152 InsO bereits in der Gerichtsakte bzw. die werden einem vom Insolvenzschuldner spätestens im Schuldnergespräch mitgeteilt. Insoweit ist der Schuldner zur wahrheitsgemäßen Auskunft verpflichtet. Zugegebenermaßen kommt es regelmäßig vor, dass der Schuldner im Laufe des Verfahrens die ein oder andere Mahnung nachreicht.

Um selbst zum Verwalter bestellt zu werden, ist eigentlich der "Diplom-Wirtschaftsjurist FH" bspw. als Qualifikation ausreichend (das ist ja eigentlich das alte Aquivalent zum LL.B.), allerdings wird man regelmäßig nur dann in die Liste der Insolvenzverwalter bei einem Amtsgericht aufgenommen, wenn man längere Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) bei einer Insolvenzverwaltung nachweisen kann und dort auch selbständig Verfahren abgewickelt hat. Die meisten Gerichte sind ohnehin "closed", sodass man hier weder als LL.B. noch als RA reinkommt ... Solange man in einer Kanzlei als angestellte Juristin arbeitet, wird man ohnehin nicht zum Verwalter bestellt bzw. darf dem eigenen Arbeitgeber keine Konkurrenz machen. Sich bestellen zu lassen bedeutet jedoch auch, dass man den ganzen Kram mit der Berufshaftpflichtversicherung etc. am Hals hat und davon leben können wird man zunächst eher auch nicht, wenn bspw. von einem Amtsgericht monatlich "nur" 4 IK-Verfahren reinkommen (Vergütung hier ca. 800 Euro für komplette Abwicklung bis zum Schlusstermin pro Verfahren, nur 119 Euro für ein Jahr in der Wohlverhaltensperiode) ... Ob man hierauf wirklich scharf sein kann?

Ich persönlich habe mich gerade für den Kleinbereich beworben. Unternehmensinsolvenzen gleichen einem Puzzelspiel, in welchem man unter mühevoller Kleinarbeit eine Buchhaltung der letzten Jahre rekonstruieren muss oder Vermögensgegenstände, die größtenteils mit Ab- oder Aussonderungsrechten belasten sind, zu suchen, wo keiner mehr im Unternehmen weiß, wo der eine "Bohrer", der in der Eröffnungsbilanz eigentlich aufgeführt ist, abgeblieben ist. Spass machen Unternehmensinsolvenzen eigentlich nicht. Sind nur Hammerstress und man kann sich nicht auf ein Verfahren konzentrieren, weil eben aufgrund der Vielzahl der Verfahren überall "die Kacke am Dampfen" ist und man eigentlich nicht weiß, welche Gerichtsfrist man als erste erledigen soll. Regelmäßig sind die Arbeitszeiten "außerirdisch" ... Samstag Abend bspw. ne Disko zu sichern, wenn man schon 60 Std. hinter sich hat und man am Montag Abend weiß, dass in nem anderen Verfahren ein Bericht oder auch noch ne Tabelle zu Gericht muss, ist nicht gerade etwas für "Gemütliche" ...

Zunächst werde ich den kompletten Aufgabenbereich meiner Vorgängerin übernehmen, allerdings hoffe ich, dass ich später die kleinen (relativ stressfreien) Verfahren habe. Hier ist es wirklich spannend und interessant. Die GEZ kann man sich sparen, weil man aufgrund der Vielzahl der Fälle und dahinter stehenden Geschichten, ohnehin keinen Fernseher mehr braucht 😉

Allerdings ist es so, dass auch mal ein Steuerberater oder ein Wirtschaftsjurist mal in einem größeren Insolvenzverfahren zum Verwalter bestellt wird ... aber es ist alles andere als idylisch ... (Wer hat denn Bock über 6000 Forderungsanmeldungen zu prüfen, die alle zum § 175 InsO - Termin dem Gericht als geprüfte Tabelle überreicht werden müssen ...)

Wer weiß, vielleicht haben wir dann irgendwann mal miteinander zu tun, nur dass ich die Gläubiger der Insolvenzschuldner vertrete. Ich Frage aber deshalb so interessiert, weil ich mir vorstellen könnte, in der Zukunft, frühestens aber nach dem Masterabschluss, auch mal die Seiten zu wechseln.
So viel Spass wird das Dir nicht machen. Die Insolvenzgläubiger bekommen von mir den Gerichtsbeschluss mit der Auskunft dass die Abwicklung des Verfahrens nur andauert und bekommen dann oftmals nur eine sehr geringe Quote (oftmals auch 0 euro) ausgeschüttet. Vertrittst Du sog. Massegläubiger, briingt es Dir auch nix, weil ich dann eben Masseunzulänglichkeit anzeige, weil in den meisten Verfahren eben nur mal gerade die Kosten nach §§ 54, 55 InsO gedeckt sind oder diese gerade mal nach § 4 a InsO gestundet sind.

Wenn das Ding beim Insolvenzverwalter erstmal ist, kannst Du demnach als Gläubigervertreter quasi schon eine ziemlich ruhige Kugel schieben
 
Um selbst zum Verwalter bestellt zu werden, ist eigentlich der "Diplom-Wirtschaftsjurist FH" bspw. als Qualifikation ausreichend (das ist ja eigentlich das alte Aquivalent zum LL.B.), allerdings wird man regelmäßig nur dann in die Liste der Insolvenzverwalter bei einem Amtsgericht aufgenommen, wenn man längere Berufserfahrung (mindestens 5 Jahre) bei einer Insolvenzverwaltung nachweisen kann und dort auch selbständig Verfahren abgewickelt hat. Die meisten Gerichte sind ohnehin "closed", sodass man hier weder als LL.B. noch als RA reinkommt ...

So weit ich weiß, ist für Insolvenzverwalter keine bestimmte Ausbildung vorgeschrieben, ich habe auch schon Diplom-Betriebswirte als Verwalter erlebt. Die Vorschrift für die Zulassung besagt m.E. nur, dass man ausreichende Qualifikationen vorweisen muss. Was das dann genau heißt, können die Gerichte dann wahrscheinlich je nach Angebot an potentiellen Verwaltern selbst entscheiden. Nicht zuletzt zählt auch hier ein guter Kontakt zu den Gerichten (Vitamin "B" schadet ganz sicher nicht). Ich glaube, als die Insolvenzrechtsreform und damit auch die Verbraucherinsolvenzen vor einigen Jahren eingeführt wurden, gab es noch einmal eine neue Welle an Zulassungen bei Insolvenzverwaltern. Im Moment ist es wahrscheinlich wieder schwieriger. Aber die Wirtschaftskrise schreitet ja deutlich voran, so dass bald wieder mehr Bedarf sein könnte ...

Zur Vergütung: In großen Kanzleien sind doch häufig auch angestellte Rechtsanwälte selbst Insolvenzverwalter, so dass die doch auch ein Fix-Gehalt haben dürften. Ich gebe Dir aber recht, wer sich mit einer Einzel- oder in einer kleinen Kanzlei als Insolvenzverwalter durchschlagen will und dann im Zweifel nur Verbraucherinsolvenzen betreut, hat wahrscheinlich nicht unbedingt das dickste Bankkonto!

Unternehmensinsolvenzen gleichen einem Puzzelspiel, in welchem man unter mühevoller Kleinarbeit eine Buchhaltung der letzten Jahre rekonstruieren muss oder Vermögensgegenstände, die größtenteils mit Ab- oder Aussonderungsrechten belasten sind, zu suchen, wo keiner mehr im Unternehmen weiß, wo der eine "Bohrer", der in der Eröffnungsbilanz eigentlich aufgeführt ist, abgeblieben ist. Spass machen Unternehmensinsolvenzen eigentlich nicht. Sind nur Hammerstress und man kann sich nicht auf ein Verfahren konzentrieren, weil eben aufgrund der Vielzahl der Verfahren überall "die Kacke am Dampfen" ist und man eigentlich nicht weiß, welche Gerichtsfrist man als erste erledigen soll. Regelmäßig sind die Arbeitszeiten "außerirdisch" ... Samstag Abend bspw. ne Disko zu sichern, wenn man schon 60 Std. hinter sich hat und man am Montag Abend weiß, dass in nem anderen Verfahren ein Bericht oder auch noch ne Tabelle zu Gericht muss, ist nicht gerade etwas für "Gemütliche" ...

Nö, für "Gemütliche" ist das sicher nix, aber zumindest ist es doch abwechslungsreich und interessant. Jedes Unternehmen ist anders und damit gffs. auch die Arbeit für den Insolvenzverwalter.

So viel Spass wird das Dir nicht machen. Die Insolvenzgläubiger bekommen von mir den Gerichtsbeschluss mit der Auskunft dass die Abwicklung des Verfahrens nur andauert und bekommen dann oftmals nur eine sehr geringe Quote (oftmals auch 0 euro) ausgeschüttet.

Da gehörst Du hoffentlich nicht zu der Sorte, die sich weigern, irgendwelche Auskünfte zu erteilen und nicht mal Verwalterberichte zur Verfügung stellen! Und Du hast recht, auf "Nullpläne" bei Verbraucherinsolvenzen stehen die Gläubiger natürlich gar nicht!

Wenn das Ding beim Insolvenzverwalter erstmal ist, kannst Du demnach als Gläubigervertreter quasi schon eine ziemlich ruhige Kugel schieben 😉

Das sehe ich aber ganz anders! In der Regel kümmert sich doch der Gläubiger immer noch selbst um die Verwertung der Kreditsicherheiten und der Insolvenzverwalter kommt bei Immobilien z.B. nur noch zum Notartermin um den Kaufvertrag zu unterzeichnen und streicht dafür seine Massebeteiligung ein. Zumindest bei solchen Dingen liegt doch die Hauptarbeit immer noch beim Gläubiger. Lediglich die Vollstreckung ins persönliche bzw. Betriebs-Vermögen kann man sich bei Insolvenzschuldnern sparen, aber das bringt ja meist eh nicht viel ein.

Naja, Dir erstmal einen guten Start und vielleicht kann man die Diskussion mal weiterführen, wenn Du Dich ein bisschen in die neue Tätigkeit eingefunden hast.
 
Zu maischdro:

nun wollte ich doch nochmal auf deinen beitrag antworten: du hast vollkommen recht, wenn du sagst, dass der fernstudent unter anderen bedingungen studiert als der student an der präsensuni. ich kann dir aber sagen, dass auch der staatsexaminierte jurist keinesfalls den LL.M. der Fernuni unterschätzt bzw schmälert. ganz im gegenteil! viele staatsexaminierte wissen, dass es um einiges einfacher ist einen juristischen master im ausland zu erwerben. deshalb tun das ja auch die meisten. das niveau an den deutschen rechtsfakultäten ist unabhängig vom studienmodell (bachelor-master/staatsexamen) sehr hoch. zudem ist der master an der Fernuni auch sehr umfangreich. man kann zwar schwerpunkte setzten, insgesamt muss man jedoch in allen rechtsgebieten fit sein, um hier bestehen zu können. das weiss man jedoch bereits vor der immatrikulation, wenn man die prüfungsordnungen sorgsam gelesen hat. insofern denke ich nicht, dass der staatsexaminierte jurist den hagener LL.M. unterschätzt! trotzdem hab ich an der präsensuni andere erfahrungen mit durchfallquoten gemacht (mein vorredner dido_97 mag hingegen etwas anderes erlebt haben). an den unis an denen ich studiert habe, war die durchfallquote nie höher als 25%. das ist einfach meine erfahrung! auch im staatsexamen war das nicht anders (wen es interessiert: die staatsexamsstatistiken sind auf der seite des justizministeriums einzusehen). klar, man kann nun natürlich sagen, dass der fernstudent einer doppelbelastung (studium/beruf) ausgesetzt ist und die durchfallquoten deshalb so hoch sind. dennoch: eine durchfallquote von 40% plus x darf einfach nicht sein. das ist für mich auch kein indiz für die qualität des studienganges! auch muss man kritisch hinterfragen dürfen, wie sich die gebühren für die skripten ergeben. denn viele kurse sind lediglich abschriften von gängigen lehrbüchern, die man im handel für 20 euro erwerben kann. naja, wie dem auch sei. ich wollte nur nochmal klar stellen, dass nicht pauschal davon ausgegangen werden darf, dass der staatsexaminierte jurist denkt, dass er in hagen mal so nebenbei einen master abgreifen kann. vielmehr wissen auch diese juristen, dass der hagener LL.M. sehr anspruchsvoll ist...

jedenfalls wünsche ich allen für diese semester viel erfolg und hoffe auf weitere interessante diskussionen 🙂

liebe grüße. knox
 
auch muss man kritisch hinterfragen dürfen, wie sich die gebühren für die skripten ergeben. denn viele kurse sind lediglich abschriften von gängigen lehrbüchern, die man im handel für 20 euro erwerben kann.

Hallo Knox,

die Kursgebühren sind sicher nicht nur auf das Lehrmaterial zu beziehen. Schließlich will das Gehalt des Prof. und der wissenschaftlichen Mitarbeiter auch bezahlt werden, welche den Kurs betreuen, Einsendeaufgaben und Klausuren entwickeln und korrigieren, sowie teilweise auch Seminare oder Videobesprechungen anbieten.

Und ich persönlich habe noch keines der Skripte im Handel als Lehrbuch wiedergefunden. Sicher ist die Qualität der Skripte je nach Verfasser auch recht unterschiedlich. Aber in irgendeiner Form muss die Uni ja einen Gebührensatz einheitlich festlegen, das kann man nicht nur an Umfang oder Qualität der Skripte festmachen.
 
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