ich bin ein wenig verwirrt was die Arbeitsregeln für Studenten angeht, vllt weiß jemand mehr.
1. Als Student der Fernuni gilt man offiziell nicht als Werkstudent. Meinenm derzeitigen Arbeitgeber ist das aber wohl egal, ich bin als Werkstudentin angemeldet und arbeite ca. 15h/Woche.
2. Es heißt, in den Semesterferien darf man soviel arbeiten und verdienen wie es geht. Zählt das am Jahresende für die Steuererklärung auch dazu, also muss ich nachwievor auf den Freibetrag achten und dass ich da nicht drüber bin? (Momentan glaube ich ca. 8500€ pro Jahr)
3. Ich habe die Möglichkeit, vorerst bis Ende des Jahres noch einen zweiten Job auf 400€-Basis zu machen, weil ich immer noch unterm Freibetrag bleibe. Die sozialversichungspflichtigen Abzüge würden dann immer noch vom Werkstudentenjob abgehen, dh der Minijob zählt beim Gesamtverdienst mit, aber nicht bei den Abzügen.
Wenn ich aber nächstes Jahr weiterhin beide Jobs machen will, wie wäre es am besten? Wie spare ich am besten Steuern? Sollte ich den Minijob auf Rechnung, also nicht Lohnsteuerkarte ausüben? Ich hab gelesen, das kommt dem 1. Arbeitgeber auch günstiger. Ich will keinen Stress haben, weil ich einen 2. Job mache.
Und spielen die Wochenstunden für die Steuererklärung eine Rolle? Kommt das dort zum Vorschein? Oder geht es nur um die offizielle Bezeichnung "Werkstudent
mit max. 20h/Woche" für die Krankenkasse?
Im Moment fallen mir keine weiteren Fragen ein. Man liest immer soviel, aber wie macht mans am besten?
Danke schon mal!
1. Als Student der Fernuni gilt man offiziell nicht als Werkstudent. Meinenm derzeitigen Arbeitgeber ist das aber wohl egal, ich bin als Werkstudentin angemeldet und arbeite ca. 15h/Woche.
2. Es heißt, in den Semesterferien darf man soviel arbeiten und verdienen wie es geht. Zählt das am Jahresende für die Steuererklärung auch dazu, also muss ich nachwievor auf den Freibetrag achten und dass ich da nicht drüber bin? (Momentan glaube ich ca. 8500€ pro Jahr)
3. Ich habe die Möglichkeit, vorerst bis Ende des Jahres noch einen zweiten Job auf 400€-Basis zu machen, weil ich immer noch unterm Freibetrag bleibe. Die sozialversichungspflichtigen Abzüge würden dann immer noch vom Werkstudentenjob abgehen, dh der Minijob zählt beim Gesamtverdienst mit, aber nicht bei den Abzügen.
Wenn ich aber nächstes Jahr weiterhin beide Jobs machen will, wie wäre es am besten? Wie spare ich am besten Steuern? Sollte ich den Minijob auf Rechnung, also nicht Lohnsteuerkarte ausüben? Ich hab gelesen, das kommt dem 1. Arbeitgeber auch günstiger. Ich will keinen Stress haben, weil ich einen 2. Job mache.
Und spielen die Wochenstunden für die Steuererklärung eine Rolle? Kommt das dort zum Vorschein? Oder geht es nur um die offizielle Bezeichnung "Werkstudent
mit max. 20h/Woche" für die Krankenkasse?
Im Moment fallen mir keine weiteren Fragen ein. Man liest immer soviel, aber wie macht mans am besten?
Danke schon mal!