Wertaufholungsgebot: Wegfall des Grundes
Habe eine kleine Verständnisfrage:
1. nach meinem bescheidenen Kenntnisstand greift das handelrechtliche Wertaufholungsgebot nur dann, wenn der Grund der vorherigen Abschreibung entfallen ist und nicht schon, wenn lediglich der Wert (aus anderen Gründen) gestiegen ist.
2. Im Gegensatz dazu kommt es bei dem steuerlichen Zuschreibungsgebot bei vorheriger TW-Abschreibung nicht auf den Wegfall des Grundes an.
Soweit ich das sehe, wird jedoch in allen Beispielfällen der Skripte getrost über Punkt 1 hinweggegangen. Daher Frage ich mich jetzt natürlich, ob Punkt 1 überhaupt stimmt.
Wie seht ihr das?
Habe eine kleine Verständnisfrage:
1. nach meinem bescheidenen Kenntnisstand greift das handelrechtliche Wertaufholungsgebot nur dann, wenn der Grund der vorherigen Abschreibung entfallen ist und nicht schon, wenn lediglich der Wert (aus anderen Gründen) gestiegen ist.
2. Im Gegensatz dazu kommt es bei dem steuerlichen Zuschreibungsgebot bei vorheriger TW-Abschreibung nicht auf den Wegfall des Grundes an.
Soweit ich das sehe, wird jedoch in allen Beispielfällen der Skripte getrost über Punkt 1 hinweggegangen. Daher Frage ich mich jetzt natürlich, ob Punkt 1 überhaupt stimmt.
Wie seht ihr das?