What is going on at FernUni in Hagen??

Dr Franke Ghostwriter
Forum-Teilnehmer,

ich frage mich momentan viel was bei der FernUni, spezielle bei der Fakultät der WIWI, los ist?

Man wirft mich, Täuschungsversuch begangen zu haben, um die Leistungsergebnis zu beeinflussen, weil ich einen sehr alten TR bei einer Klausur dabei gehabt habe. Die TR habe ich mindestens seit 20 Jahre. Deswegen wurde mir ohne irgend welcher Warnung /Anhörung eine Note von "nicht ausreichend" erteilt? Die Große Frage nun ist, die mich momentan viel beschäftigt, ob ich dies wirklich verdient habe?

Wie konnte ich eine Vorteil mir verschafft, in dem ich eine uralten TR dabei gehabt habe (der auch protokollarisch als "Ersatz geführt" aufgezeichnet wurde), da ich ihn nicht verwendet habe? Kann man mir dies objektiv erklären, was der sach-logische Hintergrund sein könnte, dass die Uni diese so handhaben musste?

Wenn dies objektiv nicht erklärbar und nachvollziehbar dargestellt werden kann, dann habe ich auch leider nicht große Enthusiasmus, an dieser Uni zu studieren. Ich habe mich an der Uni gemeldet, um logische Denkweise und sachliche Verständnis für alle was mir herumgeht zu verstehen, nicht einfach mit Willkür mich abzufinden.

Ich werde gerne von jemand, der die Sache gründlich und sachlich darstellen kann, etwas hören, der auch mir kritisch meine eigene Schwäche präsentieren kann. Deswegen werde ich auf jeden Fall nicht böse und ich will nur eine befrierende Antwort für diese Fragen haben.
Vielen Dank für eure Zeit im Voraus!
 
GondiiBoy,

ich weiß nicht, was man da noch erklären soll. Es ist schon seit ein paar Semestern bekannt, dass nur bestimmte Taschenrechner zur Klausur zugelassen sind, und zwar diese:
https://www.fernuni-hagen.de/wirtschaftswissenschaft/studium/aktuelles/as_050416.shtml

Das hängt auch nicht vom Baujahr der Taschenrechner ab, sondern vom Modell. Die Verwendung anderer Taschenrechner wird als Täuschungsversuch gewertet - das steht ganz deutlich in dem Schreiben.

Kann mir das vielleicht einer erklären, warum es immer noch Studenten gibt, die es nicht beachten und meinen, "meiner kann ja auch nicht mehr Funktionen, als die zugelassenen, deshalb wird der schon gehen..."

Bitte sei mir nicht böse, aber wenn es so eine klare Regelung bezüglich der Taschenrechner gibt, sollte man sich an diese auch halten.

Liebe Grüße
 
Kann mir das vielleicht einer erklären, warum es immer noch Studenten gibt, die es nicht beachten und meinen, "meiner kann ja auch nicht mehr Funktionen, als die zugelassenen, deshalb wird der schon gehen..."
Hallo DidiXX,

Danke für deine Antwort auf mein Anliegen.

Es gibt sicherlich nicht nur Studenten, die solche "Reglungen" nicht ganz beachten aber auch teilweise anders (und vielleicht auch vernünftiger) sich verhalten, aber auch Klausur-Aufsichtsführende Mitarbeiter der Uni-selbst, die bei solchen Fällen wie meines mit uralten Taschenrechner dessen Verwendung als nicht "Täuschung" betrachten und Studenten gestatten, den auch zu verwenden. Wenn du seit mehrer Semestern dabei warst, wie du sagst, hat das dir noch nicht aufgefallen?

Ich spreche die Deutsche-Sprache nicht ganz so gut wie du und vielen andren Mitstudierenden aber kannst du mir vielleicht erklären was eine "Täuschung" bedeutet? Wie könnte man materiell dies so begründen, das diese auch sächlich statt gefunden hat?

Wenn du (jemand) etwas nicht logisch leicht nachvollziehbare anwendet, dann wundere dich bitte nicht über die diese nicht leicht verstehen können sondern als allererste über die mit solchen Sachverhalte agieren.

Bitte sei mir nicht böse, aber wenn es so eine klare Regelung bezüglich der Taschenrechner gibt, sollte man sich an diese auch halten.

ich habe keinen Grund dir oder jemand andren böse zu sein, ich wollte einfach verstehen wie die Logik, die sich dahinten steckt, sich auch erklären lässt? Ich hoffe, dass die Uni auch nicht ohne Logik agiert, oder irre ich mich in meiner Denkweise hier?

Dies kann möglich sein, aber stehe ich da nicht ganz allein, wenn meine obige Angabe etwas Wahrheitsgehalt hat, oder?
 
Es ist den Klausuraufsichten nicht zuzumuten, dass Sie von jedem Taschenrechner wissen, ob er nur zulässige Funktionen hat oder nicht. Deswegen gibt es eine ganz klare Regelung, welche Modelle für die Klausur verwendet werden dürfen.
Was die Klausuraufsicht während der Klausur sagt, ist völlig egal, die sind ja oft auch gar nicht von der FU. Die lassen Dich immer mitschreiben, und tragen Dein Taschenrechnermodell im Protokoll ein, das Prüfungsamt entscheidet ob er zulässig war oder nicht.
 
Es ist den Klausuraufsichten nicht zuzumuten, dass Sie von jedem Taschenrechner wissen, ob er nur zulässige Funktionen hat oder nicht. Deswegen gibt es eine ganz klare Regelung, welche Modelle für die Klausur verwendet werden dürfen.
Was die Klausuraufsicht während der Klausur sagt, ist völlig egal, die sind ja oft auch gar nicht von der FU. Die lassen Dich immer mitschreiben, und tragen Dein Taschenrechnermodell im Protokoll ein, das Prüfungsamt entscheidet ob er zulässig war oder nicht.

Es scheint mir, dass du weißt, ob ein TR die zulässige Funktion hat oder nicht, welche die Aufsichten nicht wissen. Aber warum sagst du uns dann nicht diese Funktionen?? Die Frage bei diesem Beitrag geht übrigens nicht darum, ob es eine "klare Reglung" gibt oder nicht, sondern was die Grundlage der "klare Reglung" ist. Es wäre günstiger zuerst die Frage zu verstehen und dann auf die Antwort zu übergehen, statt einfach von einer "klare Reglung" zu reden, dies macht einem nicht automatisch etwa schlauer, nehme ich an.
 
Der Grund ist doch relativ einfach: die Funktionen!

Mein "privater" Taschenrechner kann unfassbar viel mehr als die Zugelassenen Modelle.

Beispiel Matrizen:
Moderne Taschenrechner bieten hier einfach Funktionen um beispielsweise eine Inverse Matrix zu berechen. Genau so etwas können die zugelassenen aber nicht und es muss "zu Fuß" ausgerechnet werden, was wiederum Eigenleistung voraussetzt die man bewerten kann.

Oder Funktionen mit Graphen:
Wo schneiden sich Kurven, HP, TP, Steigungen, etc. all dies können die zugelassenen nicht - wohl aber die "normalen" Taschenrechner >20€

Auch kann bei Programmierbaren Taschenrechner auf einfache weise ein Spickzettel als "Programm" hinterlegt werden.


Ich kann die Regelung durchaus verstehen, wie soll hier sonst fair verfahren werden?
Eine Prüfer kann einem Taschenrechner unmöglich in wenigen Sekunden ansehen ob welche Funktionen er beherrscht und welche nicht. Zumindest ich wäre auch sehr ungehalten wenn ich alles mögliche per Hand rechnen müsste wenn andere einfach solche Funktionen aus ihrem Taschenrechner schüttel könnten.
 
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