Widerspruch zur Klausurbewertung

Dr Franke Ghostwriter
hat jemand Erfahrung wie lange es dauert, bis von Lehrstuhl Dienstleistung (Diensleistungskonzeptionen) die Rückmeldung dauert. Ich habe Widerspruch eingelegt...und es dauert und dauert
 
Das hängt nicht so sehr vom Lehrstuhl ab, sondern davon, wann der Prüfungsausschuss tagt.
Das ist nicht ganz richtig. Der Lehrstuhl kann ja auch so abhelfen. In den Prüfungsausschuss geht der Widerspruch normalerweise erst, wenn der Lehrstuhl bei seiner Note bleiben will.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das wirklich dauern kann. Einer meiner Widersprüche ging auch mal in den Prüfungsausschuss. Allerdings war der erstmögliche Termin wohl so voll, dass mein Widerspruch dort nciht bearbeitet wurde. Deswegen musste ich wieder auf den nächsten Prüfungsausschusstermin warten...
Und auch wenn der LS den Widerspruch in den Prüfungsausschuss gibt muss ein Lehrstuhlmitarbeiter den Widerspruch ja erstmal selbst bearbeiten, sprich die Bewertung noch mal durchgehen.
Also...das kann echt dauern.
 
Das ist nicht ganz richtig. Der Lehrstuhl kann ja auch so abhelfen. In den Prüfungsausschuss geht der Widerspruch normalerweise erst, wenn der Lehrstuhl bei seiner Note bleiben will.
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass das wirklich dauern kann. Einer meiner Widersprüche ging auch mal in den Prüfungsausschuss. Allerdings war der erstmögliche Termin wohl so voll, dass mein Widerspruch dort nciht bearbeitet wurde. Deswegen musste ich wieder auf den nächsten Prüfungsausschusstermin warten...
Und auch wenn der LS den Widerspruch in den Prüfungsausschuss gibt muss ein Lehrstuhlmitarbeiter den Widerspruch ja erstmal selbst bearbeiten, sprich die Bewertung noch mal durchgehen.
Also...das kann echt dauern.

Nein, wenn du Widerspruch einlegst (nicht Nachberichtigung beantragen), musst du einen neuen Bescheid erhalten, dieser wird vom Prüfungsausschuss erteilt. Da kann der Lehrstuhl nicht den Prüfungsausschuss umgehen.
Rein theoretisch wäre es möglich, dass der Lehrstuhl es ändert und du daraufhin deinen Widerspruch zurückziehst... dann muss der Prüfungsausschuss nix mehr machen natürlich. Aber ohne Zutun des Studenten muss der Prüfungsausschuss immer agieren.
Allerdings hatte ich selber dieses Szenario noch nie und mir wurde schon recht häufig im Widerspruchsverfahren Recht gegeben... auch da kam immer ganz regulär ein neuer Bescheid (in dem Fall ein Abhilfebescheid).
 
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