Widerspruch?

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maya

Dr Franke Ghostwriter
Widerspruch???

<!--StartFragment -->Bezüglich der Klausur BGB I vom 18.03.05

In irgendeinem Schreiben der ASTA-Zeitschrift, ich weiß nur momentan nicht wo, stand geschrieben, dass man ein Anrecht hat, nach spätestens 6 Wochen sein Ergebnis zu haben, was ja bei uns wohl überschritten wurde. Bei Überschreitung dieser Frist hätte man nun das Recht, Widerspruch einzulegen und damit seine Klausur nicht werten zu lassen.

Stimmt das so???

LG
Maya
 
maya schrieb:
<!--StartFragment -->Bezüglich der Klausur BGB I vom 18.03.05

In irgendeinem Schreiben der ASTA-Zeitschrift, ich weiß nur momentan nicht wo, stand geschrieben, dass man ein Anrecht hat, nach spätestens 6 Wochen sein Ergebnis zu haben, was ja bei uns wohl überschritten wurde. Bei Überschreitung dieser Frist hätte man nun das Recht, Widerspruch einzulegen und damit seine Klausur nicht werten zu lassen.

Stimmt das so???

LG
Maya

Bei Recht ist es etwas anders definiert als bei den WiWs (bei Asta ging es um WiWi), wenn ich mich recht entsinne.

Dazu musst Du mal in die Prüfungsordnung von Recht schauen, dort steht es genau geschrieben.

Ist denn die Frist überhaupt überschritten ? Die Ergebnisse gibt es doch schon (habe selber noch nicht geschrieben, aber schon postings gesehen).

Duddits
 
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