Wie ergeht es euch mit der Bearbeitung der Skripte

Dr Franke Ghostwriter
seit eingen Tagen bin ich dabei, den Kurs 4 zu bearbeiten. Zwar bin ich erst mit etwa der Hälfte des Teil 1 fertig, habe jedoch den Eindruck, dass mich die Ausführungen dort noch sehr verwirren, statt mit Klarheit zu verschaffen.

Insbesondere iritiert mich, dass eine Menge von Problemen dort kurz angesprochen werden und dann anschliessend auf die weiteren Teile des Kurses hingewiesen wird.
Enweder ist das SchuldR gänzlich "abgefahren", jedendfalls für mich, oder aber - und das ist meine Hoffnung - der Aufbau der Skripte ist sehr verwirrend (natürlich ist auch das Geschmacksache)....


Alles in allem bekomme ich gerade zumindest leichte Bauschmerzen, kommen mir die Inhalt derzeit sehr wenig nachvollziehbarer und greifbarer vor, als es im BGB-AT der Fall war. Man könnte allerdings auch sagen, ich verzweifele gerade ein bisschen😡...

Wie ergeht es euch denn so, welche Erfahrungen habt ihr gemacht?

Grüße und einen stressfeien Sonntag!

Sven
 
Sven,

ich habe die Skripte alle 3x gelesen, beim letzten Mal sah ich dann plötzlich klar. Ich war schließlich wirklich frohen Mutes, nahezu alle Fälle des Schuldrechts lösen zu können, die mir in der Klausur begegnen könnten... Leider kam dann ja aber die ZPO. Doch das ist ein anderes Thema.
Nur Mut und den Krempel immer mal wieder durchlesen... 😀

Gruß
Steffi
 
Dieter,

hoffe du hattest ein ruhiges Wochenende - ich hänge an der EA2, ziemlich verwirrend.

Hier meine Frage:

Anzahlung und Restzahlung bei Übergabe ==> Teilzahlungsgeschäft mit Barzahlungspreis ?

Wie siehst du das ????
 
Urteile - Querverweise etc.

Hallo,

ich habe eine Frage an die etwas Erfahreren unter Euch:

Lest Ihr eigentliche alle Querverweise durch? Wie geht Ihr bei der Erarbeitung des Stoffgebietes heran?

Gruß

Andrea73
 
Legalzession - welche Vorschriften gelten?

Hallo allerseits,
ich kann nur Sven beipflichten. Ich finde den Kurs auch ziemlich unübersichtlich. Irritierend finde ich auch die Querverweise, da viele weiterführende Module gelten, von denen man noch weit entfernt ist.
Beim Lesen ist mir folgendes zum obigen Thema aufgefallen. Laut §412 BGB finden die Vorschriften der §§399 bis 404 und die §§406 bis410 entsprechende Anwendung. Im Skript aber steht da, daß die Vorschriften in §§ 405 und 410 BGB keine Anwendung finden. Was nun??
Grüße
Angie
 
Kann ich voll Nachvollziehen

sven_berlin schrieb:
Hallo allerseits,
seit eingen Tagen bin ich dabei, den Kurs 4 zu bearbeiten. Zwar bin ich erst mit etwa der Hälfte des Teil 1 fertig, habe jedoch den Eindruck, dass mich die Ausführungen dort noch sehr verwirren, statt mit Klarheit zu verschaffen.
Insbesondere iritiert mich, dass eine Menge von Problemen dort kurz angesprochen werden und dann anschliessend auf die weiteren Teile des Kurses hingewiesen wird.
Enweder ist das SchuldR gänzlich "abgefahren", jedendfalls für mich, oder aber - und das ist meine Hoffnung - der Aufbau der Skripte ist sehr verwirrend (natürlich ist auch das Geschmacksache)....
Alles in allem bekomme ich gerade zumindest leichte Bauschmerzen, kommen mir die Inhalt derzeit sehr wenig nachvollziehbarer und greifbarer vor, als es im BGB-AT der Fall war. Man könnte allerdings auch sagen, ich verzweifele gerade ein bisschen😡...
Wie ergeht es euch denn so, welche Erfahrungen habt ihr gemacht?
Grüße und einen stressfeien Sonntag!
Sven

Auch ich hatte damals, als ich BGB II bearbeitet habe, ziemlich viel Mühe mit den Fernuniskripten, insbesondere mit den KE 1 & KE 2 (Wackerbarth). Meine ersten beiden EAs (damals musste man noch 4 schreiben, waren mit gerade noch 50 % quasi ein kleiner Schock). Für die Klausur habe ich mir dann extra Literatur gekauft. Zum einen habe ich mit den Skripten von Hemmer gearbeitet (Schuldrecht I bis III), Brox (Schuldrecht AT & BT). Glück hatte ich damals mit der Klausurstellung, da ich zu denjenigen gehöre, die den etwas merkwürdigen "§ 823" - Fall bearbeiten durften. Auf ZPO - zwar hatte ich das Skript gelesen und auch schriftlich zusammengefasst - hatte ich mich nicht vorbereitet *Glück gehabt*.
Mein Tipp:

Lass den Kopf nicht hänge, lege das Fernuniskript erstmal beiseite und kaufe Dir gutes Studienmaterial. Dazu noch die "wichtigsten Fälle zum Schuldrecht" von Hemmer (oder auch andere gute Fallsammlungen) und lass Dich nicht unterkriegen.
Nachdem ich Brox und Hemmer gelesen hatte (Alpmann-Schmidt hat auch gute Studienskripte) war ich dann auch in der Lage zu verstehen, was Herr Prof. Wackerbarth die ersten beiden Kurseinheiten von mir wollte 😉
Ohja, und dann hatte ich noch ein gutes Buch: "Vertragliche Schuldverhältnisse" ... von wem das war weiß ich nicht mehr, nur dass es ein wirklich dicker Schinken war

Gruß

Sandra
 
Urteile - Querverweise etc.

Hallo Andrea,

zu Deiner ersten Frage:
Ich gehe da sehr selektiv vor, da sonst die Speicherkapazität meiner schon etwas länger im Betrieb befindlichen Festplatte überfordert würde. Für die Auswahlentscheidung Querverweise und Urteile lesen, empfehle ich Dir das Buch "Lernstrategie Jura", das es auch als pdf-Datei gibt und Du unter https://www.jurafernstudium.de/Lernstrategie.pdf herunterladen kannst. Eine Zusammenfassung dieses Buches gibt es von mir auch unter https://www.jurafernstudium.de/zusammenfassung-lernstrategie-jura-1.html bzw. für den Internet Explorer im Powerpoint-Präsentationsstil unter https://www.jurafernstudium.de/lernstrategie-jura.htm.

Zu Deiner zweiten Frage:
Das kommt drauf an. 😉
Wenn Vorkenntnisse verlangt werden (z.B. Propädeutikum für Modul 8 Strafrecht), frische erforderlichenfalls meine entsprechenden Kenntnisse auf.
Wenn das Kursmaterial für mich aus sich heraus verständlich und hinreichend für die Lösung von Einsendearbeiten ist, belasse ich es auch grundsätzlich dabei (neben Studienservice.de selbstverständlich 😉). Habe ich aber teilweise Probleme nur mit dem Kursmaterial die Einsendearbeit(en) zu lösen, ziehe ich gänzende Literatur (Kommentar, Lehrbuch, Fallsammlung) hinzu. Für die Klausurvorbereitung empfiehlt es sich m.E. eigene Schemata zu erstellen und Fälle z.B. anhand von alten Einsendearbeiten bzw. aus Fallsammlungen zu lösen.

Ich hoffe, damit sind Deine Fragen soweit beantwortet. Wenn nicht, einfach noch konkreter nachfragen.

Viele Grüße
Dieter
 
nachdem ich mich weiter durch das Skript gekämpft habe, geht es mir wieder ein wenig besser😉 Alles in allem bin ich jedoch nach wie vor enttäuscht bis verärgert über die didaktische Aufbereitung dieses Skripts. Ich hoffe, spätestens mit dem Dritten Teil wird es dann, wie ich aus den Beiträgen meiner Vorredner entnehme, ein bisschen besser.

Ich habe mir auch das Lehrbuch "Allgemeines Schuldrecht" von Brox/Walker zugelegt und dieses macht auf mich gleich einen sehr viel besseren Eindruck, als das Skript von der FernUni. Jedenfalls für mich ist es eine sehr gute Alternative und ich werde dieses Buch erst einmal parallel lesen, zumal sich der Aufbau dort auch nicht wesentlich von den Inhalten des Skripts zu unterscheiden scheint.

Liebe Grüße aus Berlin

Sven
 
Dieter schrieb:
Hallo Andrea,

zu Deiner ersten Frage:
Ich gehe da sehr selektiv vor, da sonst die Speicherkapazität meiner schon etwas länger im Betrieb befindlichen Festplatte überfordert würde. Für die Auswahlentscheidung Querverweise und Urteile lesen, empfehle ich Dir das Buch "Lernstrategie Jura", das es auch als pdf-Datei gibt und Du unter https://www.jurafernstudium.de/Lernstrategie.pdf herunterladen kannst.

Hallo Dieter,

leider funktioniert der von dir angegebene Link nicht. Hast du einen Tipp für mich (und auch alle anderen) wie wir trotzdem in den Genuß dieses bestimmt interessanten PDF-Dokumentes kommen können?

Grüße

Sven
 
Legalzession - welche Vorschriften gelten?

Hallo Angie,

das sieht mir ganz nach einem Tippfehler im Skript aus. Meiner Meinung nach müsste es dort §§ 405 und 411 BGB heißen, denn das würde Sinn machen. Wenn Du sicher gehen willst, kannst Du aber die entsprechende Frage an den Lehrstuhl z.B. in den Newsgroup zum Kurs stellen. Schön wäre es dann, wenn Du die Antwort des Lehrstuhls hier posten würdest.

Viele Grüße
Dieter
 
Wer ist denn bereits mir alte Klausuren oder Ea´s zur Verfügung zustellen. Hatte mehre Leute schon darum gebeten, aber irgendwie wollte mir keine so recht helfen. seufz.

Müssen wir eigentlich im Arbeitsrecht und BGB II wieder irgendeinen Schreibstil beachten ??? Nicht das irgendwas an mir vorbei geht.

schöne Grüsse
Doreen
 
Doreen,

der Gutachterstil ist für die Lösung von Fälle der Normalfall/Standard. Er gilt als Regelfall auch für die Klausuren.

Alte EA´s und Klausuren kannst Du teilweise auf den Internetseiten der Lehrstühle und im Übrigen auch teilweise in den Studienzentren finden.

Viele Grüße
Dieter
 
Dieter,

vielen Dank für die Info. Ich dachte wir müssten uns bei der 2. EA BGB II nach den Schema richten und diese Punkte entsprechend abarbeiten- ooooh das wäre dann wohl nach hinten gegangen.

Bekommen diese alten Klausuren auch Akademiest. ????

danke schön
 
Doreen,

zu alten Klausuren in Studienzentren müssten alle Fernstudenten, also auch Akademiestudenten, Zugang haben. Im Studienzentrum Leverkusen z.B. liegen aber meines Wissens nur für die Module 1 und 2 Einsendearbeiten vor. Im Zweifel bei den für Dich am Besten erreichbaren Studienzentren anrufen und nachfragen, damit der Weg nicht vergeblich war.

Solltest Du alte Einsendearbeiten als Kopien benötigen, kann ich Dir diese gegen Kostenerstattung zusenden. Dann schicke mir bitte eine Mail mit Deiner Anschrift und welche Einsendearbeiten für Dich von Interesse wären.

Viele Grüße
Dieter
 
Legalzession cont.

Hallo Dieter,

hab´ Deinen Vorschlag angenommen und die Posting gemacht. Auch extra geschrieben, daß eine Stellungnahme des Lehrstuhls dazu mich interessieren würde. Mal sehen was kommt. Die Antwort werde ich auf jeden Fall hier reinstellen.

So, ich geh´jetzt schlafen...:schlafen:

Angie
 
Kurskritik

Hallo,

ich tu mir bei BGB II (bisher erst KE1) auch recht schwer. Die Querverweise machen es nicht leichter. Was mir auch etwas fehlt sind die Übungsaufgaben mit Lösung im Anhang. Auch wenn man die Aufgaben nicht immer selbst komplett als Gutachten gelöst hat, so war es doch ganz gut zu sehen, wie bestimmte Sachverhalte konkret als Gutachten gelöst wurden - um zumindest mal einen Einstieg zu erhalten.

Bei diesem Kurs sollte man wirklich Gebrauch von der mitgeschickten Kurskritik machen. Zu allem überfluss kann man ein paar € dazuverdienen - für einmal Pizza essen reicht es wohl ;o)

mfg
Philipp
 
Kurskritik

Hallo Philipp,

ich habe leider keine Kurskritik mitgesandt bekommen, aber das kann auch daran liegen, dass ich den Kurs als Wiederholer belegt habe.

Wenn Du es irgendwie schaffst, kann ich Dir nur empfehlen, Dich für die Kurskritik anzumelden und auch zu machen. Dem Kurs kann konstruktive Kritik nur gut tun.

Viele Grüße
Dieter
 
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