Wie gefallen euch die Kurseinheiten?

Dr Franke Ghostwriter
ich bin jetzt fast mit dem ESt Skript durch und finde das Skript nicht besonders...

Nach Überfliegen aller Skripte konnte ich zum Glück feststellten, dass dieses Sem. nichts Neues auf mich zu kommt, weil ich so gut wie alles aus meinem alten Studium kenne.
Aber ich bin ehrlich: Wenn ich dieses Wissen nicht hätte, würde ich wohl gar nichts verstehen 😉

-->Wieso wird auf S. 7 gleich mit den Sonderfällen begonnen, wenn man ggf. noch nicht mal die unbes. Steuerpflicht verstanden hat?
--> § 16 wird auf ein paar Seiten mal nebenbei erklärt ( damals wurde das bei uns mehrere Wochen behandelt!!!)

Könnte noch einige Bsp. raussuchen. Alles in allem irgendwie ziemlich durcheinander...So dass man die Systematik kaum erkennen kann. Was aber extrem wichtig ist im Steuerrecht...

Oder kommt nur mir das so vor?
 
Naja ich muss sagen, dass ich schon schlechtere Kurse gesehen habe. Auch von der Aktualität.
Allerdings hat mich eben der bisherige Tiefpunkt ereilt: KE 3 Grundlagen des Bewertungsrechts.
Es kennt nicht zufällig jemand ein Lehrbuch dazu?
 
Auch nicht schlecht: DBA Fälle werden auch 10 Seiten angerissen....
Das hatte ich zwei Sem. in einem gesonderten Fach "int. Steuerrrecht" 😱

Warum nicht lieber weniger an Inhalten, dafür ausführlich behandeln?? 😉

vllt solltest du mal bedenken, dass es hier um grundlagen geht? es noch ein weiteres steuermodul gibt und der schwerpunkt bei jeder uni anders ist? Grundlagen sind nun mal grundlagen. freut mich für dich wenn du ein thema 2 semester lang behandelt hast.
 
vllt solltest du mal bedenken, dass es hier um grundlagen geht? es noch ein weiteres steuermodul gibt und der schwerpunkt bei jeder uni anders ist? Grundlagen sind nun mal grundlagen. freut mich für dich wenn du ein thema 2 semester lang behandelt hast.

Ich glaube, du hast mich missverstanden. Genau weil es ein Grundlagen Kurs ist, frage ich mich, warum gleich diverse Spezialitäten erwähnt werden: § 16, 17 estg usw... Aber dann nur auf 5 Seiten!

Daher auch meine Idee: Warum nicht lieber weniger an Inhalten, dafür ausführlich behandeln??
 
Ich kann mich da No-Name nur anschließen. Es geht hier lediglich um Grundlagen. Den Sinn in einer zu detaillierten Darstellung sehe ich auch nicht. Schließlich werden wir mit dem BoS oder BoL nicht direkt Steuerberater.
Kenntnisse in den wichtigsten Steuerarten hingegen passt sehr gut. Wer in diese Richtung später gehen will, wird sich so oder so noch einmal intensiver mit der Materie beschäftigen müssen.
 
§ 16 Veräußerung des Betriebs

Das ist vllt für dich eine Spezialität. Deine Meinung. Für mich gehört das klar zu den Grundlagen die ich auch erwarte wenn ich ein Grundlagen Modul belege. Grundlagen ist nun mal viel Stoff oberflächlich. Damit man alles ein wenig kennt und ggf dann auswählen kann in welche richtung es weiter geht. ich bin vom lehrstuhl nicht begeistert aber das kann man imho nicht kritisieren. Denn jedes Grundlagenmodul in hagen ist so ausgebaut.
 
Wo ich grade schon über das USt Skript gemeckert habe, kann mir vllt. jemand folgendes erklären?
Auf Seite 55 , letzter Absatz steht, dass 19% bzw. 7% auf die Bemessungsgrundlage anzuwenden sind. Soweit versteh ich es. Aber der Satz danach...wann wende ich denn auf den Bruttobetrag einen Prozentsatz an und woraus ergibt sich diese Abweichung?
 
KE5 meinst du? Da sitz ich auch grad dran.
Allerdings passt die KE nicht so ganz zur Semesterbegrüßung des Profis. Dort hatte er ja gesagt, dass das Modul auf das Gesetz ausgelegt und das auf die Rechtsprechung in diesem Modul nicht eingegangen wird.
Allerdings lese ich gefühlt in jedem zweiten Satz, wie der BFH oder das BVerfG welchen § wie behandelt.

Edit: OK, ich nehm's zurück. Das waren nur die ersten Seiten zu den Prinzipien des Steuerrechts.
 
KE5 meinst du? Da sitz ich auch grad dran.
Allerdings passt die KE nicht so ganz zur Semesterbegrüßung des Profis. Dort hatte er ja gesagt, dass das Modul auf das Gesetz ausgelegt und das auf die Rechtsprechung in diesem Modul nicht eingegangen wird.
Allerdings lese ich gefühlt in jedem zweiten Satz, wie der BFH oder das BVerfG welchen § wie behandelt.

Edit: OK, ich nehm's zurück. Das waren nur die ersten Seiten zu den Prinzipien des Steuerrechts.

Ja nur so öde Einleitung 😉 AO ist in der Praxis so super wichtig... Naja hätte gern noch mehr Inhalte, aber muss ich wohl ein Sem. warten 😉 Gibt so viele geile Themen: Haftung, Steuerhitnerziehung... Aber egal!
 
Hallo,
habe erst jetzt mit dem KE1(ESt) angefangen. Macht es überhaupt Sinn, die Aufgaben zu rechnen, deren Lösungen nicht auf dem aktuellen Stand sind?! Da komme ich total durcheinander...
Für die Klausur braucht man dann die Gesetze Stand 2008, 2009, 2010...😕
 
Oben